Der neuste Skandal um Tibi Tashimann (er wurde sehr lange gekämmt und hatte keine Lust mehr dazu) hat das Fass zum überlaufen gebracht.
Wir, Nase und Ronny machen uns stark für Euch!
Nase ist zur Zeit mit Demotafeln unterwegs und rüttelt bereits die Tibiwelt auf
Die Zeiten ändern sich und somit auch wir geplagten Tibis.
Ich möchte nur an "Planet der Affen" erinnern, wenn die das geschafft haben warum nicht auch wir?
Hier ist sie nun die 1. offizielle Hunde Gewerkschaft:
Die TGG BFK = Tibi-Gewerkschaft gegen Baden - Fönen - Kämmen
Schluß mit der nicht artgerechten Behandlung. Vorbei die Zeit der Misshandlungen
Es kann doch nicht sein das wir zugleich betüddelt und gefoltert werden.
Das ist wie Zuckerbrot und Peitsche.
Was da so schlimm dran ist? Das erklären wir gerne
Zuckerbrot:
- Streicheleinheiten nach Lust und Laune von den Dosenöffnern
- Gassigänge ... wer bitte hat sich dieses Wort überhaupt ausgedacht? Wir wollen Abenteuer!
- Hin und wieder im Bett liegen dürfen. Es wäre nur schöner wenn die Menschen dann auch mal aufstehen würden und uns den nötigen Platz zur freien Entfaltung geben würden
Folter:
- Baden mit stinkendem Schaum und dann noch mal mit Weichspüler. HALLO? Wollt ihr Hunde oder Weicheier?
- Fönen - wenn wir Luft haben wollen stellen wir uns in den Wind mit hocherhobener Nase
- Bürsten und Kämmen über Stunden hinweg und abgespeist werden wir mit einer Belohnung die in 2 Sekunden eingeatmet ist.
Das ist keine gerechte Entlohnung. Desweiteren fördert das Stillstehen Gelenkrheuma
- ständiges Pony schneiden oder Zöpfchen machen. Manche Rüden mögen gar nicht mehr aus dem Haus gehen. Hübsche Hunde sind einsame Hunde
Das waren nur einige Beispiele und wir hoffen wir haben Euch Tibis da draußen die Augen geöffnet.
Erhebt Euch und wehrt Euch.
"Was soll ich denn alleine machen?" werdet ihr fragen. Ihr seid nicht alleine.
Wir, die TGG BFK sind für Euch da.
Tretet unserer Gewerkschaft bei. Hier unsere Leistungen:
- Rechtsschutz, bei Streitereien um Spielzeug, fehlende frische Handtücher, Klare Regelung über die Dauer und Häufigkeit von Ausstellungen
- Freizeitunfallversicherung, z.B. ausgerissene Haarbüschel beim toben.
- Soziale Gleichstellung der Geschlechter. Mutterschaftsurlaub für Rüden und freie Flirtzeiten für "heiße" Mädels
- Gleiche Rechte - in Ost und West
- Tarifliche Schlechtwetterregelung. Was ist zu tun bei Regen, Sturm und Hagel?
- Saisonarbeit Gartenbau. Jedem Tibi seine mind.30m2 im Garten zur Selbstgestaltung und Knochenaufbewahrung
- Durchsetztung der Mindest-Tagesfutter-Ration
- regelmäßige Bespaßung
- Freier Foren- und Chatzugang (nur für Tibis ab 10 Monaten lt. Welpenschutzgesetz)
- Leberwurstkekse für alle
Und das sind wir, Ronny und Nase
Hier nun die unsere 1.Version der Regeln
Artikel 1
(1) Die Würde des Hundes in unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller Zweibeiner.
(2) Geschmust werden darf nur dann wenn der Hund es wünscht. Abzusehen ist besonders von Zwangsbeschmusungen am frühen Morgen.
(3) Der Hund entscheidet wann er raus möchte.
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, ohne wenn und aber. Sei es auf dem Sofa oder im Bett
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Körperpflege und die Wahl der Pflegemittel liegen im Ermessen des Hundes. Schlamm, Matsch, Gülle, Mist und Hühnerkacke sind zwingend erforderlich und dienen dem Wohlbefinden. Es müssen stehts frische Handtücher verwendet werden.
(3) Bürsten und Kämmen ist auf ein minimum zu reduzieren. Die Tageszeit und die Dauer wird vom Hund bestimmt.
(4) Baden ist nicht notwendig. Hunde entscheiden darüber selber indem sie sich in Pfützen und Gewässern pflegen. Der Fön wird durch eine steife Brise ersetzt.
Artikel 3
(1) Alle Hunde sind gleich zubehandeln.
(2) Hündinnen, Rüden und Rüdinnen sind gleichberechtigt. Mutterschaftsurlaub für Rüden und freie Flirtzeiten für "heiße" Mädels
sind zu gewährleisten. Es ist strengstens verboten Hündinnen mit Höschen in die Öffentlichkeit zu führen. Rüden/Rüdinnen die keine Zöpfe tragen mögen dürfen ebenfalls nicht so der Hundewelt präsentiert werden.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Artikel 4
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in kläffen, jaulen, winseln und bellen frei zu äußern und zu verbreiten. Die Tageszeit spielt dabei keine Rolle. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch markieren und schnüffeln werden gewährleistet.
Ein Leinezerren und herbei rufen seitens der Zweibeiner findet nicht statt.
Freier Foren- und Chatzugang (nur für Tibis ab 10 Monaten lt. Welpenschutzgesetz)
(2) Kunst und Forschung sind frei. Hunde dürfen Teile der Wohnung/Hauses nach ihren Geschmack umdekorieren. Aufgesammelte Stöckchen dürfen mit ins Haus und dort fein säuberlich in kleine Hölzchen zerlegt werden!
Es dürfen ALLE (ohne Ausnahme) Kissen belegen! Hunde dürfen immer in den Einkaufstüten schnüffeln und sich die besten Dinge nehmen.
(3) Jedem Hund stehen mind. 1/3 der Gartenfläche zur Selbstgestaltung und Knochenaufbewahrung zu. Sollte kein Garten vorhanden sein, muß eine entsprechende Fläche der Wohnung mit einem Sand/Wassergemisch aufgefüllt werden.
Artikel 5
(1) Hunde haben das Recht, über die Teilnahme und Dauer am HuSchu-Training zu bestimmen
(2) Unlogische und sinnlose Kommandos dürfen stehts ignoriert werden. Der Spaß muß immer im Fordergrund stehen.
Bei Fuß laufen und auf Rückrufkommandos hören, ist in Anwesenheit von interessanten Hunden nicht nötig.
Artikel 6
(1) Alle Hunde haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne geknurre zu versammeln.
(2) Die Versammlungen unter freiem Himmel finden stehts ohne Leine und ohne zeitlicher Begrenzung statt.
Für regelmäßige Bespaßung sind die Zweibeiner zuständig. Dies erfolgt jedoch zwanglos und nur dann wenn keine besseren Spielkameraden in Sichtweite sind. Zweibeinern ist es hierbei untersagt sich vor die Hunde zustellen um ihnen somit die Sicht zunehmen!
(3) Hühner dürfen jagt werden. Wenn sie sich todstellen ist aber von ihnen abzulassen. Es werden keine Tiere getötet
Artikel 7
(1) Alle Hunde genießen stehts die Bevorzugung beim Fressen.
(2) Das Fressen ist stets so zu zubereiten wie es der Hund wünscht. Ein Nachschlag immer möglich.
Zweibeiner haben vor beginn des Essens ihren Teller dem Hund hinzuhalten. Wenn der Hund etwas davon möchte darf er es sich nehmen.
(3) Leckerlis werden freiwillig und ohne Aufforderung gereicht. Der Hund darf zwischen den verschiedensten Hundekeksen wählen.
Artikel 8
(1) Alle Hunde haben das Recht, Spielzeug, Schlafplatz und Auslauf frei zu wählen.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden. Das gilt auch für das Arbeiten für Leckerchen in Form von Gehorsamsübungen und Tricks.
Artikel 9
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Das Durchsaugen der Wohnung/Hauses darf nur erfolgen wenn der Hund nicht anwesend ist.
(3) Besucher werden stehts von Hunden durch hochspringen und lautes Gebell begrüßt. Besucher haben auch immer Geschenke für den Hund dabei zuhaben.
(4) Zur Abwehr und Aufspüren von Gefahren, wie event. Bären die sich heimlich ins Haus geschlichen haben sind die Hunde und nicht die Zweibeiner zuständig.
(5) Wenn Hunde dreckig und speckig nach Hause kommen, so hat man sich zu freuen und sie zu loben.
Artikel 10
(1) Das Eigentum wird gewährleistet.
(2) Eigentumsreglung: Alles das was sich der Hund nimmt gehört ihm auch, dabei ist weder der materielle- noch der individuelle Wert von Bedeutung
(3) Eine Enteignung ist nicht zulässig.
Artikel 11
(1) Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Sollten Übergriffe seitens der Zweibeiner erfolgen, steht es dem Hund zu auszuziehen und sich ein besseres zu Hause zu suchen
(3) Kein Hund darf in ein Tierheim gebracht werden
Wegen der Durchsetztung der Mindest-Tagesfutter-Ration stehen wir noch mit den Futtergebern in Verhandlung.
Es könnte sein das es zu einer 2.Runde kommt. Die Futtergeber sind z.Zeit bereit 0,34 % mehr zu geben. Das ist uns aber entschieden zuwenig.
Unsere Mitglieder
© 2010 by Andrea Töpel
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