Flugplatz Altenbachtal  Ultraleichfliegen

Flugplatz Fürstenfeldbruck    ETSF

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnt in einem Urteil (31.05.2011) den Antrag der Betriebsgesellschaft ab, das frühere Militärgelände in einen Privatflugplatz umzuwandeln.

Lage: 10 km südwestlich von Fürstenfeldbruck - 25 km WNW von München  - Verkehrslandeplatz -  Koordinaten  47 35 54 N   09 44 24 E   -   Bahn: Asfalt  - 2747 m - 09 / 27 - Höhe 520 m - Funk 123.700 - Tel. 08 141 - 39 29 29  - HP: Flugplatz 

Vom Fliegerhorst zur Brachfläche

Militärbasis

Man strebt eine Zulassung für Privatflugzeuge bis 5700 kg an. Momentan dürfen nur LFZ bis 1999 kg fliegen. Eine Genehmigung für den Betrieb von größeren LFZ, wie sie für den Charter nötig wären, ist Dezember 2008 abgelehnt worden. Es gibt in der Gegend bereits Regionalflughäfen, so das Argument.

Und für die weitere Nutzung seitens des Vereins, die Zulassung von Ultraleichten und Segelflugzeugen - auch das zieht sich hin.

Vierzig Jahre lang donnerten die Militärjets der Bundeswehr (1957 - 1997) die Startbahn entlang. Heute wird der große Platz von zwei Vereinen zivil genutzt. "Platzherr" ist die FFB  Betriebsgesellschaft mbH.

Noch versucht man die zivile Nutzung auf endgültige, sichere Beine zu stellen, denn Flugplatzgegner setzen sich für eine endgültige Schließung des Platzes ein.

An Sonn- und Feiertagen ist kein ziviler Flugbetrieb erlaubt. Auch Platzrundenfliegen sind ebenfalls verboten. Die Flugplatzgegner lassen grüßen!

Ein Riesenplatz mit unverständlichen Einschränkungen. An Sonn- und Feiertagen darf kein ziviler Flugbetrieb stattfinden. Am Samstag nur von 8.00 - 13.00 Uhr Lokalzeit. Dafür an Wochentagen von 8.00 - 18.00 LT. So kann man die Privatfliegerei auch an die Wand fahren und den Flugplatz ad absurdum führen. Aber das ist gerade das Ziel der Flugplatzgegner. Schade, denn für die Münchener Privatflieger gibt es wenig geeignete Plätze in der Nähe. S-Bahn-Anschluss nach München!

Nach dem endgültigen Aus durch das Gerichtsurteil wird der Platz anderweitig genutzt. Das Landesentwicklungsprogramm sieht vor, auf dem Ex-Fliegerhorst Wohnungen, Gewerbegebiete und Erholungsflächen zu errichten. 

Die Bilder sind  m. f. G. der HP entnommen.

letzte Aktualisierung Juni 2011

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