Thema des Monats (bisherige Themen) Die Sache mit dem Flugfunk Funken ist heute kein Luxus mehr von Technikfreaks. Kleine Handfunkgeräte erlauben das Quasseln schon im Kindesalter. Eine ganz andere Sache aber stellt der Flugfunk dar. Wer hier aktiv sein will, muss eine Reihe von Vorgaben beachten und erfüllen. Was ist überhaupt Flugfunk? Dem zivilen Flugfunk ist der Frequenzbereich von 117.975 bis 137.00 MHz, also ein UKW-Bereich zugeteilt. Er gilt weltweit. Militärs ist das Frequenzband von 136 - 144 MHz zugeordnet und die Sprache kann verschlüsselt gesendet werden. Der Kanalabstand beträgt 25 Hz, so dass 750 verschiedene Kanäle zur Verfügung stehen. Es gibt bereits Flugfunkgeräte, welche einen Frequenzabstand von nur mehr 8,33 MHz haben. Sie werden z. Z. nur im oberen Luftraum eingesetzt. Ein Einsatz für den allgemeinen Funkverkehr würde die "alten", bisherigen Geräte zu teurem Schrott werden lassen. Deshalb stoßen derartige Bestrebungen auf massiven Widerstand der Hobbyflieger. Flugfunk ist amplitudenmoduliert. Das bedeutet, dass immer auf einer Frequenz gesendet und empfangen wird. Man kann also nur entweder sprechen oder hören, beides gleichzeitig (wie telefonieren!) ist nicht möglich. Wozu dient Flugfunk? Flugfunk dient der Kommunikation zwischen Piloten, Piloten und Bodenstellen (Flugplatz). Dabei werden ausschließlich flugrelevante Informationen übermittelt. Es herrscht strenge Funkdisziplin. Privatgespräche sind schlicht verboten. Wer darf "flugfunken"? Am Flugfunk teilnehmen darf nur, wer eine entsprechende Ausbildung und Prüfung abgelegt hat. Das Abhören von Flugfunk ist aber von Jedermann erlaubt. Die Informationen sind kein Geheimnis. Der Laie darf hier nur nicht die Sprechfunktaste drücken, also aktiv am Funkverkehr teilnehmen. Welche Lizenzen gibt es? Es gibt drei Sprechfunkzeugnisse für den
Flugfunkdienst: 2. Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis I - Damit darf man weltweit am Flugfunkdienst bei Flügen nach Sichtflugregeln teilnehmen. Man beherrscht zusätzlich die englischen Sprechgruppen. 3. Allgemeines Sprechfunkzeugnis - Das ist die höchste Stufe und erlaubt Flugfunk auch bei Flügen nach Instrumentenflugregeln. Für UL-Piloten nicht relevant! Eine Sonderform gilt in Deutschland für UL-Piloten. Sie können das Sprechfunkzeugnis auch im Rahmen ihrer UL-Theorie erwerben. Dieses abgespeckte Sprechfunkzeugnis erlaubt allerdings kein Funken in kontrollierten Lufträumen. Man darf also ein Flugfunkgerät betreiben, am Flugfunk auf Flugplätzen (UL, Sonderlandplätze bis Luftlandeplätze) teilnehmen, wenn keine Kontrollzone vorhanden ist. Eine spürbare Einschränkung, mit der jedoch die meisten Trike- und Fußstartpiloten leben können. Sinnvoll, denn mit der Schmalspurausbildung kann man tatsachlich nicht richtig funken, beherrscht die Sprechgruppen wirklich nur rudimentär.
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