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Die Sache mit dem Flugfunk   2

Handsprechfunkgeräte mit geringer Leistung und bestimmten Frequenzen dürfen ohne Lizenzen betrieben werden. auch ein Flugfunkgerät darf man besitzen und es auch benutzen, allerdings nur zum Empfang. Wer die Sendetaste drücken will, braucht dafür  bei Boden- und Luftfunkstellen ein gültiges, von der Bundesnetzagentur ausgestelltes oder anerkanntes Flugfunkzeugnis.

Wie sieht die Ausbildung aus?

Im Rahmen der UL-Theorie werden beim Thema Flugfunk die grundlegenden Bereiche angesprochen. Nach bestandener Theorieprüfung darf man ein Flugfunkgerät  - vereinfacht gesagt - außerhalb von Kontrollzonen benutzen.

Im folgenden wird nur auf das beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis I und II  (BZF I oder II) eingegangen. Ein reiner UL-Pilot wird nur in den seltensten Fällen das aufwändige allgemeine Sprechfunkzeugnis für den Instrumentenflug erwerben. 

Erste Voraussetzung ist ein Alter von 15 Jahren.

Die Ausbildung kann man online oder in einem Lehrgang absolvieren. Von einem reinen Selbststudium ist ob der komplexen Materie abzuraten. Gerade das Trainieren der Sprechfunkgruppen ist dabei von einer CD/DVD zu wenig flexibel. 

Die Ausbildung erfolgt in Kleingruppen, sinnvolle Größe bis maximal 12. Hierbei wird neben der reinen Theorie (Navigation, Luftrecht...) vor allem der Sprechfunk trainiert. Dabei geht es hauptsächlich um das Anfliegen von kontrollierten Plätzen. Für den Motorschirmpiloten sicher eine Nummer zu groß und überhaupt nicht praxisrelevant. 

Die Prüfung wird von der Bundesnetzagentur abgenommen. Eine kleine Auswahl möglicher Fragen aus dem Fragenkatalog ist unten aufgeführt und wird in einem weiteren Teil fortgeführt.

Welches Flugfunkgerät soll ich mir kaufen?

Flugfunkgeräte brauchen eine amtliche Zulassung, die ihren Betrieb ohne Störung garantiert. Diese Nummer sieht z. B. so aus: Zulassungsnummer D-0011/2005 der DFS für die Betriebsart A3E als Bodenstelle des beweglichen Flugfunkdienstes

Damit ist das in der UL-Szene verbreiteste Funkgerät angesprochen. Ein Foto ist auf dem vorhergehenden Artikel eingestellt. Der Preis liegt bei rund 400 €.. 

Für den Festeinbau in Dreiachsern, seltener in Trikes, gibt es Geräte der Firma Dittel. Sie liegen bei 1500 €.

 

Hier schon ein paar Fragen

1.  In den ICAO-Luftfahrtkarten sind eingetragen
A  nur die Funkfrequenzen größerer Flugplätze
B  die Frequenzen für Fluginformationsdienst, VOLMET, ATIS und die Flugplätze
C  die Frequenzen der Flugplätze und der Segelfluggelände
D  Frequenzen für VIS, VOLMET, ATIS, Flugplätze und Luftsport

2.  Rückholer benötigen
A  die Eintragung der Flugfunkberechtigung in ihren Luftfahrerschein
B  keinen Eintrag im Luftfahrerschein, aber die erfolgreiche Prüfung nach der LuftPersV
C  ein Flugfunkzeugnis
D  kein Flugfunkzeugnis

3.  Straffrei ist,
A  ein nichtzugelassenes Flugfunkgerät in betriebsfähigem Zustand mitzunehmen, ohne es zu benutzen
B  im Notfall auf einer nicht dafür vorgesehenen Frequenz zu funken
C  das Fernmeldegeheimnis zu verletzen
D  ein zugelassenes Funkgerät einem unberechtigten Dritten zur Nutzung in einem anderen Luftsportgerät zu überlassen

4.  Eine Sprechfunkfrequenz kann unbemerkt blockiert werden durch
A  Klemmen der Sprechtaste
B  Ein- und Ausschalten der Sprechfunkanlage
C  zu lautes Sprechen
D  zu leises Sprechen


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