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Thema des Monats (bisherige Themen)

Mindesthöhe

Wie hoch darf oder muss ich fliegen?

Diese Problematik sorgt unter Piloten immer wieder für regen Diskussionsstoff. Grundsätzlich gilt, dass ein Flug unter 500 Fuß gleich 150 m über Grund oder Wasser nicht zulässig ist - genauso wie das Unterfliegen von Brücken und Stromleitungen. Zusätzlich müssen noch bestimmte Mindestabstände zu Wolken eingehalten werden, was je nach Luftraum unterschiedlich ist.

Und Gleitschirm- und Drachenflieger? Was ist, wenn die stundenlang im Hangaufwind in 50 m über dem Hang hin- und hersoaren oder gar unterhalb der Hangkante um Aufwind kämpfen?

Erlaubt! Das Unterschreiten der Mindesflughöhe ist generell erlaubt, wenn es zum Starten und Landen notwendig ist. Irgendwie logisch! Wenn die Thermik nachlässt muss man sich eben auf die Landung vorbereiten und das kann an einer Hangkante auch mal etwas länger dauern. Und die "Fetzenflieger" verlassen in dieser Situation ja nicht den Startbereich.

Diese "Ausrede" können motorisierte Flieger nicht gebrauchen. Paragraf 6 Abs. 1 S. 2 LuftVO legt die Mindesthöhen klar fest. Wer sie ohne Not unterschreitet begeht eine Ordnungswidrigkeit. Mit einem Motorgleitschirm am Hausberg der Gleitschirmflieger mitmischen und denen zeigen, dass man auf Thermik auch großzügig verzichten kann, ist nicht drin.

Über Städten und dicht besiedelten Gebieten sowie Menschenansammlungen (Schauflug über einen Fußballplatz) beträgt die Mindesthöhe 1000 Fuß (300 m) - und zwar nicht vom Boden aus gemessen, sondern von höchsten Punkt (Berg, Fernsehturm) in einem Umkreis von  600 Metern. Über ausgedehnten Siedlungsgebieten (Großstädte) beträgt die Mindesthöhe 2000 Fuß. Kann diese Höhe z. B.  nicht eingehalten werden, sollte das Gebiet umflogen werden.

Auch wer die Mindesthöhen strikt einhält, ist noch lange nicht auf der sicheren Seite. Es gibt viele Situationen, bei denen die Mindestflughöhe erheblich höher liegen kann. Denken wir nur daran, wir überqueren ein großes Waldgebiet. Je nach Gleitwinkel - und bei Trikes mit einer schnellen (kleinen) Fläche ist der Gleitwinkel mehr als miserabel gering - ist es dringend erforderlich erheblich nach oben abzuweichen. Bei einer Notlandung wegen Motorausfall in den Bäumen bekommt der Pilot auf alle Fälle eine Mitschuld. Er hätte seine Route und Höhe eben so legen müssen, dass noch ein sicheres Notlandefeld erreicht hätte werden können. Bei Personenschäden (Fluggast!) sollte man lieber solche Gebiete ganz meiden.

Wald bis an den Horizont

Zwei Kilometer Wald sind für ein 200 km/h schnellen Dreiachser in 36 Sekunden überflogen, ein Motorschirm mit 40 braucht schon drei Minuten. Und dann lass mal Gegenwind sein! Durch Umfliegen dieses Waldgebietetes kommt man mit viel weniger Stress aus. Und Fliegen soll Spass machen und nicht eine Herausforderung des Glücks sein.

Wer sich wundert, dass sein Motor läuft und sich nicht wundert, wenn er mal ausfällt,  wird stets ein geeignetes Notlandefeld finden.

Überlandflüge

Bei Überlandflügen - und das sind Flüge, welche die Platzrunde eines Flugplatzes deutlich verlassen - ist ohnehin eine Mindesthöhe von 2000 Fuß (600 m) vorgeschrieben. Die Betonung liegt hier auf Mindesthöhe. Wer sich den Fernsehturm von München ansehen möchte, sollte die Bayernmetropole sicherheitshalber aus größerer Höhe überfliegen. Notlandeplätze sind selten und wenn dann ziemlich klein.

Kritisch wird die Situation, wenn dem Piloten vor dem Start eines solchen Fluges bereits klar sein müsste, dass auf Grund der Wettersituation diese Mindesthöhe nicht einzuhalten ist. Wenn vor dem Start abzusehen ist, dass die Wolkenuntergrenze tiefer als 2000 ft ist, dann ist ein Überlandflug nicht generell verboten oder ordnungswidrig. Er darf zwar die Höhe unterschreiten, sollte sich aber "seiner besonderen Verantwortung bewusst sein". Juristisch sind bei dieser Formulierung alle Richtungen offen.

Die minimale Höhe von 300 Fuß muss aber in jedem Fall gewährleistet sein.

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Bei Flügen im unkontrollierten Luftraum (G) dürfen Wolken nicht berührt werden - Flugweg muss frei von Wolken sein.  Und ständige Erdsicht! Damit ist ein Überfliegen von Wolken ausgeschlossen.

Im darüber liegenden Luftraum (E) muss ein vertikaler Abstand von 300 m und ein horizontaler von 1500 Metern zu Wolken eingehalten werden.

Ob das im obigen Bild zutrifft?