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Aufklärung von Passagieren

Wer nimmt nicht gern mal einen Freund im Ultraleicht mit? Oder hat sogar mal einen Passagier, der sich an den Spritkosten beteiligt? Was bei so einem Beförderungsvertrag alles zu beachten ist, kann im Thema "Passagierhaftpflicht" nachgelesen werden. Hier soll erläutert werden, über was muss ich den Mitflieger aufklären, damit mich "im Fall des Falles" keine Fahrlässigkeit trifft? 

Gerichte haben in Fällen von Klagen entschieden, dass der Fluggast sich der allgemeinen Risiken bewusst ist, wenn er in ein Flugzeug steigt. Der Hinweis, dass in seltenen Fällen der Motor ausfallen und es zu einer Notlandung kommen kann, erübrigt sich also. Genauso der Hinweis, dass bei der Landung ein Reifen platzen und es zu Schlingerbewegungen kommen könnte.

Allgemein gilt der Standpunkt: Es kann nicht vor allen Unfallmöglichkeiten gewarnt und Verhaltensweisen dabei einstudiert werden. Anders sieht die Sache bei gerätetypischen Besonderheiten aus.

Man muss den Passagier, sofern es sich um einen "Fußgänger" handelt, schon deutlich darauf hinweisen, dass er nicht eigenständig irgendwelche Schalter zu betätigen hat, dass er im Stand nicht am Propeller drehen darf ("Oh, geht der aber schwer rum!"). Wenn dann eventuell die Zündung ein ist ... Die Folgen kann sich jeder selbst ausdenken.

Besonders wichtig erscheint mir der Hinweis, dass nicht an Laschen, roten Hebeln etc. herummanipuliert werden darf. Zu schnell ist das Rettungssystem ausgelöst. Am Boden kostet das zwar nur eine Stange Geld, aber was ist in der Luft, wenn der Mitflieger bei einem kleinen Thermiklupfer aus Angst sich am Auslöser für den Fallschirm festhält?

Beim Ein/Aussteigen ist dem Passagier deutlich zu zeigen, wohin er zu treten hat, um keine Schäden zu verursachen. Wenn er sich bei den Verrenkungen einen "Hexenschuss" holt, können Sie als Pilot sicher nicht belangt werden.

Als Flugzeugführer sind Sie dafür verantwortlich, dass sich ihr Mitflieger ordnungsgemäß anschnallt ist, den Helm aufsetzt und auch das Kinnband schließt, dass bei Dreiachsern die Tür rechts ordentlich zugemacht ist und nicht Fotoapparate lose in der Hand gehalten werden. Sicherungsschnur!

Der deutliche Hinweis, dass es bei strahlendem Sonnenschein durchaus etwas turbulenter in der Luft zugeht, schadet nicht und man im Fall von Übelkeit nicht sofort wieder runter kann. Übergebene Reste der letzten Mahlzeit werden Sie aber wohl selbst entfernen müssen, wenn sie nicht eine große Spuktüte zur Verfügung stellen. Im Trike allerdings wohl kaum möglich. Aber vielleicht ist es der Ehefrau des Mitfliegers peinlich, wenn ihr Macho den Helm und den Sitz vollgekotzt hat und putzt, wie selbst erlebt, wieder alles "picco bello" sauber.

Ach ja, das Gewicht! Seien Sie so indiskret und fragen nach den Kilos, wenn Ihnen der Mitflieger allzu gewichtig erscheint. Die zulässige Abflugmasse dürfen Sie auf keinem Fall überschreiten. Bei Dreiachsern ist das nur allzu schnell der Fall.

Genaue Gesetzesvorgaben gibt es nicht, aber es schadet in keinem Fall, einen Hinweis mehr zu geben um rechtliche Folgen zu vermeiden.