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Scheinverlängerung  aktualisiert 2009

Endlich die begehrte und  nicht ganz billige Lizenz. Doch schnell sind ein paar Fliegerjahre rum und der Schein wird ungültig. Man muss ihn verlängern lassen. Dies macht bei uns "Leichtfliegern" der Verband, d. h. der DHV bzw. DULV und DAEC

Neben der zu entrichtenden Gebühr sind dazu einige Voraussetzungen zu belegen. Welche das jeweils sind soll folgende Übersicht verdeutlichen.

Hängegleiter und Gleitschirm

Gültigkeit

Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer   "A-" bzw. "B-Schein" -  eine Verlängerung ist erteilt, wenn ...

unbefristet

Eine ausreichende fliegerische Übung wird vorausgesetzt.

Bei Bekannt werden von Tatsachen, die Zweifel am ausreichenden praktischen Können eines Lizenzinhabers rechtfertigen, kann der DHV eine Nachschulung in einer Flugschule mit Nachprüfung anordnen.

Inhaber einer Passagierberechtigung (Tandempiloten) müssen alle 3 Jahre ab dem Ausstellungsdatum der Berechtigung, innerhalb der letzten 12 Monate, einen einwandfreien Höhenflug als Überprüfungsflug zusammen mit einem Passagier vor einem Fluglehrer oder Prüfer durchführen. Der Überprüfungsflug ist im Flugbuch zu dokumentieren. Bei Überschreiten der 3-Jahres-Frist muss eine Nachschulung in einer Flugschule absolviert werden. Diese ist im Flugbuch zu dokumentieren und vom Ausbildungsleiter der Flugschule zu bestätigen.

 

Ultraleicht - Trike

Gültigkeit

Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer   gewichtskraftgesteuerte UL - Trikes

5 Jahre

Die Verlängerung bestätigt der Verband (DULV) unter folgenden Voraussetzungen:

12 Stunden Flugzeit als Pilot innerhalb der letzten 24 Monate

oder bestätigte Teilnahme an einem Performance-Training des DULV (Sicherheitstraining)

oder Praxisprüfung vor einem DULV-Prüfer

Die Lizenz ist allgemein nur dann gültig, wenn der Pilot ein Tauglichkeitszeugnis Klasse 2  vom Fliegerarzt bei sich führt. Dieses Flugtauglichkeitszeugnis ist 5 Jahre gültig, wenn der Pilot nicht älter als 40 Jahre ist. Von 41 bis 60 Jahre muss es alle zwei Jahre ab 61 alle Jahre neu erworben werden (jährliche Untersuchung).

Ultraleicht - Dreiachser

Gültigkeit

Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer   aerodynamisch gesteuerte Ultraleichte 

5 Jahre

Die Verlängerung bestätigt der Verband (DULVoder DAEC) unter folgenden Voraussetzungen:

12 Stunden Flugzeit als Pilot auf aerodynamisch gesteuerten LFZ) innerhalb der letzten 24 Monate und

ein Übungsflug von mindestens einer Stunde mit einem Fluglehrer

oder bestandene Praxisprüfung vor einem anerkannten Prüfer

Die Lizenz ist allgemein nur dann gültig, wenn der Pilot ein Tauglichkeitszeugnis Klasse 2  vom Fliegerarzt bei sich führt. Dieses Flugtauglichkeitszeugnis ist 5 Jahre gültig, wenn der Pilot nicht älter als 40 Jahre ist. Von 41 bis 60 Jahre muss es alle zwei Jahre, ab 61 alle Jahre neu erworben werden (jährliche Untersuchung).

 

Ultraleicht - Gyrokopter

Gültigkeit

Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer     aerodynamisch gesteuerte Ultraleichte

5 Jahre

Die Verlängerung bestätigt der Verband (DULV) unter folgenden Voraussetzungen:

12 Stunden Flugzeit als Pilot  innerhalb der letzten 24 Monate und

ein Übungsflug auf einem Gyrokopter von mindestens einer Stunde mit einem Fluglehrer

oder bestandene Praxisprüfung vor einem anerkannten Prüfer

Die Lizenz ist allgemein nur dann gültig, wenn der Pilot ein Tauglichkeitszeugnis Klasse 2  vom Fliegerarzt bei sich führt. Dieses Flugtauglichkeitszeugnis ist 5 Jahre gültig, wenn der Pilot nicht älter als 40 Jahre ist. Von 41 bis 60 Jahre muss es alle zwei Jahre, ab 61 alle Jahre neu erworben werden (jährliche Untersuchung).

 

Fußstartfähige Ultraleichte

Gültigkeit

Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer   Fußstart UL

unbefristet

Zu dieser Gruppe zählen: Minimum, Mosquito ... Motorschirme, Motorschirm-Trikes, Trikes mit HG-Fläche  sofern ihre Abflugmasse unter 120 kg liegt.

Die Lizenz ist nur gültig, wenn innerhalb der letzten 24 Monate 30 Starts/Landungen nachgewiesen werden können. Es genügt der Eintrag in das persönliche Flugbuch.

Können die 30 Starts nicht erbracht werden, muss zur Erneuerung der Lizenz vor einem Fluglehrer die Voraussetzung erbracht werden, also 30 bestätigte Starts/Landungen. Man kann statt dessen auch einen Prüfungsflug vor einem anerkannten (DULV) Prüfer machen.

Ein medizinisches Flugtauglichkeitszeugnis ist nicht erforderlich.

 

Motorschirm-Trikes, deren Abflugmasse über 120 kg liegt (z. B. Doppelsitzer mit ihren schweren und kräftigeren Motoren) werden wie Trikes behandelt.

 

Hinweis: Hüten Sie sich, in das Flugbuch irgendwelche Fantasieangaben einzutragen, nur um z. B. die nötige Zahl der Starts/Landungen zu erreichen. Das Flugbuch ist wie ein amtliches Dokument. Falscheinträge  sind damit Urkundenfälschung.