Thema des Monats (bisherige Themen)
Scheinverlängerung aktualisiert 2009
| Endlich die begehrte und nicht ganz
billige Lizenz. Doch schnell sind ein paar Fliegerjahre rum und der Schein wird ungültig.
Man muss ihn verlängern lassen. Dies macht bei uns "Leichtfliegern" der
Verband, d. h. der DHV bzw. DULV und DAEC Neben der zu entrichtenden Gebühr sind dazu einige Voraussetzungen zu belegen. Welche das jeweils sind soll folgende Übersicht verdeutlichen. |
Hängegleiter und Gleitschirm
Gültigkeit |
Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer "A-" bzw. "B-Schein" - eine Verlängerung ist erteilt, wenn ... |
unbefristet |
Eine ausreichende fliegerische
Übung wird vorausgesetzt.
Bei Bekannt werden von Tatsachen, die Zweifel am ausreichenden praktischen Können eines Lizenzinhabers rechtfertigen, kann der DHV eine Nachschulung in einer Flugschule mit Nachprüfung anordnen. Inhaber einer Passagierberechtigung (Tandempiloten) müssen alle 3 Jahre ab dem Ausstellungsdatum der Berechtigung, innerhalb der letzten 12 Monate, einen einwandfreien Höhenflug als Überprüfungsflug zusammen mit einem Passagier vor einem Fluglehrer oder Prüfer durchführen. Der Überprüfungsflug ist im Flugbuch zu dokumentieren. Bei Überschreiten der 3-Jahres-Frist muss eine Nachschulung in einer Flugschule absolviert werden. Diese ist im Flugbuch zu dokumentieren und vom Ausbildungsleiter der Flugschule zu bestätigen. |
Ultraleicht - Trike
Gültigkeit |
Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer gewichtskraftgesteuerte UL - Trikes |
5 Jahre |
Die Verlängerung bestätigt der Verband (DULV)
unter folgenden Voraussetzungen: 12 Stunden Flugzeit als Pilot innerhalb der letzten 24 Monate oder bestätigte Teilnahme an einem Performance-Training des DULV (Sicherheitstraining) oder Praxisprüfung vor einem DULV-Prüfer Die Lizenz ist allgemein nur dann gültig, wenn der Pilot ein Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 vom Fliegerarzt bei sich führt. Dieses Flugtauglichkeitszeugnis ist 5 Jahre gültig, wenn der Pilot nicht älter als 40 Jahre ist. Von 41 bis 60 Jahre muss es alle zwei Jahre ab 61 alle Jahre neu erworben werden (jährliche Untersuchung). |
Ultraleicht - Dreiachser
Gültigkeit |
Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer aerodynamisch gesteuerte Ultraleichte |
5 Jahre |
Die Verlängerung bestätigt der Verband
(DULVoder DAEC) unter folgenden Voraussetzungen: 12 Stunden Flugzeit als Pilot auf aerodynamisch gesteuerten LFZ) innerhalb der letzten 24 Monate und ein Übungsflug von mindestens einer Stunde mit einem Fluglehrer oder bestandene Praxisprüfung vor einem anerkannten Prüfer Die Lizenz ist allgemein nur dann gültig, wenn der Pilot ein Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 vom Fliegerarzt bei sich führt. Dieses Flugtauglichkeitszeugnis ist 5 Jahre gültig, wenn der Pilot nicht älter als 40 Jahre ist. Von 41 bis 60 Jahre muss es alle zwei Jahre, ab 61 alle Jahre neu erworben werden (jährliche Untersuchung). |
Ultraleicht - Gyrokopter
Gültigkeit |
Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer aerodynamisch gesteuerte Ultraleichte |
5 Jahre |
Die Verlängerung bestätigt der Verband (DULV)
unter folgenden Voraussetzungen: 12 Stunden Flugzeit als Pilot innerhalb der letzten 24 Monate und ein Übungsflug auf einem Gyrokopter von mindestens einer Stunde mit einem Fluglehrer oder bestandene Praxisprüfung vor einem anerkannten Prüfer Die Lizenz ist allgemein nur dann gültig, wenn der Pilot ein Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 vom Fliegerarzt bei sich führt. Dieses Flugtauglichkeitszeugnis ist 5 Jahre gültig, wenn der Pilot nicht älter als 40 Jahre ist. Von 41 bis 60 Jahre muss es alle zwei Jahre, ab 61 alle Jahre neu erworben werden (jährliche Untersuchung). |
Fußstartfähige Ultraleichte
Gültigkeit |
Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer Fußstart UL |
unbefristet |
Zu dieser Gruppe
zählen: Minimum, Mosquito ... Motorschirme, Motorschirm-Trikes, Trikes mit
HG-Fläche sofern ihre Abflugmasse
unter 120 kg liegt. Die Lizenz ist nur gültig, wenn innerhalb der letzten 24 Monate 30 Starts/Landungen nachgewiesen werden können. Es genügt der Eintrag in das persönliche Flugbuch. Können die 30 Starts nicht erbracht werden, muss zur Erneuerung der Lizenz vor einem Fluglehrer die Voraussetzung erbracht werden, also 30 bestätigte Starts/Landungen. Man kann statt dessen auch einen Prüfungsflug vor einem anerkannten (DULV) Prüfer machen. Ein medizinisches Flugtauglichkeitszeugnis ist nicht erforderlich. |
| Motorschirm-Trikes, deren Abflugmasse
über 120 kg liegt (z. B. Doppelsitzer mit ihren schweren und kräftigeren Motoren) werden
wie Trikes behandelt.
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| Hinweis: Hüten Sie sich, in das Flugbuch irgendwelche Fantasieangaben einzutragen, nur um z. B. die nötige Zahl der Starts/Landungen zu erreichen. Das Flugbuch ist wie ein amtliches Dokument. Falscheinträge sind damit Urkundenfälschung. |