Trambahn-Nordtangente abgelehnt

Abgedruckt in der PRO BAHN-Post Mai 2001

Die Regierung von Oberbayern hat nun - nachdem im Februar und März die Erörterungstermine waren - den Bau der Trambahn-Nordtangente abgelehnt. Ihr Hauptargument ist, daß die Trambahn keine wesentliche Verbesserung der Verkehrsbedienung bringen würde. Wie dies mit der Vervielfachung der Fahrgastzahlen von 8.000 auf 17.000 täglich in Einklang zu bringen ist, ist zumindest dem Autor dieses Artikels schleierhaft. Auch eine Nutzen-Kosten-Bilanz von deutlich über zwei spricht eher für die Strecke - viele U-Bahnen kommen nur mit Mühe über eins. In der Pressemitteilung der Regierung - der Planfeststellungsbeschluß wird von ihr nicht veröffentlicht - wird keines dieser Argumente aufgegriffen. Wieso die Strecke "keine echte Tangente ist, da sie Haidhausen nicht erreicht" muß die Regierung auch noch erklären, schließlich ist die tangentiale Strecke acht Kilometer lang und erreicht beispielsweise Neuhausen und Bogenhausen - und wieso "keine Tangente" bei dem hervorragenden Verkehrswert entscheidungsrelevant wäre, erst recht.

Wenn die Trambahn mit dem Argument abgelehnt wird, das sie im Planum zusammen mit der Straße verlaufen würde und Neubautrassen ohne eigenen Gleiskörper "wegen des unerwünschten Mischverkehrs nicht mehr genehmigt werden [sollen]", dann spricht daraus eine Grundhaltung, die jegliche Verbesserung des Öffentlichen Verkehrs gefährdet. Nicht nur die Trambahn-Osttangente zeigt, das eine gemeinsame Nutzung bei eher geringem Straßenverkehr problemlos möglich ist. Die Situation in der Franz-Josef-Straße unterscheidet sich nicht grundsätzlich davon. Wenn Tram- oder Stadtbahnen neu gebaut werden, dann sind gerade an Engstellen häufig gemeinsame Nutzungen sinnvoll. Der Verzicht auf diese Möglichkeiten deutet eine Rückkehr zur Windschutzscheibenperspektive an. Der Mehrheit der Bevölkerung steht jedoch überwiegend kein Auto zur Verfügung. (siehe 21 gute Gründe für das Autofahren in der Stadt; Socialdata; München, Januar 1993)

Obige Zeilen sollen aber nicht dazu verleiten, ähnlich wie die Regierung von Oberbayern nur einseitig zu argumentieren: Selbstverständlich gibt es auch Probleme, die bereits hätten gelöst sein müssen. Beispiel Anbindung Tucherpark: Selbstverständlich sollte weiterhin eine Verbindung vom Ostbahnhof bestehen. Bei einer vernünftigen Ergänzung der Trambahn mit einem Busnetz ist das aber problemlos möglich. Beispiel Gestaltung: Selbstverständlich ist es notwendig, die Trambahn so gut wie möglich in den Englischen Garten einzubetten. Eine Möglichkeit dazu wären der Gartengestaltung angemessene Oberleitungsmasten statt Einheitsmasten, ähnlich wie dies auch in Karlsruhe gerne gemacht wird.

Allerdings: Die Entscheidung über den Bau der Trambahn-Nordtangente ist mit dem Bescheid noch nicht gefallen. Die Art der Entscheidung der Regierung macht eine Anfechtung vor Gericht eher einfacher. Und schließlich: Würde ähnlich eng wie hier auch woanders gemessen werden, dürfte beinahe keine einzige Wohnung mehr gebaut werden, schließlich sind die von der Regierung angeführten ökologischen Wirkungen unabhängig vom Charakter des Englischen Gartens. Die Verlängerung der U3 nach Moosach dürfte damit aus ökologischen Gründen niemals genehmigt werden, schließlich sollen dafür mehrere hundert Bäume gefällt werden - im Vergleich zu einem einzigen im Englischen Garten.

Also ist eine wichtige Verbesserung für München, die 1991 vom Stadtrat einstimmig beschlossen wurde, mal wieder um Jahre verzögert. Die Tram nach St. Emmeram ist seit Jahren in der Planfeststellung und kommt nicht voran, die Westtangente zurückgestellt bis nach der Untertunnelung des Mittleren Ringes. Bei der Verbesserung der Öffentlichen Verkehrsmittel scheint nichts mehr voranzugehen.

Andi Barth

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