Sieben Thesen zu einem Bundesweiten Tarifsystem

von Andreas Barth <aba@gmx.li>
vom 1. September 1999

Ein vollkommen einheitlicher Tarif auf deutschlandweiter Ebene ist weder möglich noch fahrgastfreundlich.

Ein deutschlandweiter Tarif verlangt eine Vereinheitlichung von Zonengrößen und Kartenpreisen. Damit müsste die lokale Ebene sehr viele Kompetenzen abgeben, ohne das dies erkennbare starke Vorteile bringt. Ein politisches Durchsetzen ist daher sehr unwahrscheinlich.

Auch aus Fahrgastsicht hat ein bundesweiter Tarif nicht unbedingt Vorrang. Beispielsweise ist es für die Freilassinger Fahrgäste sehr viel wichtiger, einen gemeinsamen Tarif mit Salzburg als mit Delmenhorst zu haben. Ähnliche Beispiele lassen sich auch für eine europaweite Regelung finden. Lokale Verkehrsbeziehungen sind gerade im zusammenwachsenden Europa immer wichtiger. Zudem dürfen Vorteile für eine relativ geringe Zahl an Fahrgäste nicht mit massiven Nachteilen für sehr viele Fahrgäste erkauft werden.

Trotzdem muß es durchgehende Fahrkarten von jeder Haltestelle in Deutschland zu jeder anderen geben. Dies ist bereits jetzt auch ohne elektronischen Fahrausweis möglich.

Auch ohne ein vollkommen vereinheitlichtes Tarifsystem kann es durchgehende Fahrkarten gegeben. Zwischen der Deutschen Bahn und ihren Vorgängern sowie den Nicht-Bundeseigenen (NE-)Bahnen funktioniert diese bereits seit Jahrzehnten. Durch zielgerichteten Einsatz moderner Technik könnte dies deutlich vereinfacht werden und zwischen allen Öffentlichen Verkehrsmitteln funktionieren.

Bei diesem Verfahren werden die Fahrpreise für die einzelnen Teilstrecken getrennt berechnet und zusammengerechnet. Der Fahrgast erhält jedoch lediglich eine Fahrkarte für die Gesamtstrecke.

Für diese Verbesserung braucht es weder elektronische Fahrkarten oder sonstige neue Einrichtungen, sondern einfach nur guten Willen bei den Verkehrsunternehmen und -verbünden. Die einzig weitere Voraussetzung ist, das es für jedes Verkehrsmittel eine strecken- oder gebietsbezogene Fahrkarte gibt - und dies ist bereits jetzt beinahe überall der Fall.

Altersgrenzen und ähnliches müssen vereinheitlicht werden.

Durch diese Maßnahme kann auf einfache Weise die Verständlichkeit eines Tarifes für Touristen und andere auswärtige Fahrgäste erhöht werden. Zudem wird damit die Erstellung durchgehender Fahrkarten sowie die Auswahl zwischen verschiedenen Angeboten transparenter. Ebenso wie die Altersgrenzen sollten Personenzahl auf Mehrpersonenkarten (wie beispielsweise Partner-Tageskarten), Mitnahmeregelung für Hunde und Fahrräder, Sperrzeiten und ähnliches angeglichen werden.

Zusätzlich zur BahnCard sollte es eine allgemeine Ermäßigungs-Karte geben, die in jedem Öffentlichen Verkehrsmittel gilt.

Durch die Vereinheitlichung des Tarifsystems dürfen keine Nachteile für eine grössere Zahl an Fahrgästen entstehen.

Bei allen Änderungen im Tarifsystem ist darauf zu achten, daß nicht eine größere Zahl an Fahrgästen benachteiligt wird. Dies gilt bezüglich des Preises, der Einfachkeit und allen weiteren Parametern.

Niemals darf eine kleine Verbesserung für wenige Fahrgäste mit massiven Nachteilen für sehr viele erkauft werden.

Streifenkarten sind bereits der erste Schritt zum elektronischen Ticket.

Mit elektronischen Tickets können die Fahrgäste die gleiche Fahrkarte für unterschiedliche Preisstufen und Ziele verwenden. Außerdem wird der physikalische Bezahlvorgang - sei es durch Aufladung mit einem Guthaben oder Abbuchung hinterher - vom Vorgang des Fahrens getrennt, so daß nicht bei jeder Fahrt nach Kleingeld für die Fahrkarte gesucht werden muß. Durch die damit für die Verkehrsbetriebe möglichen Ersparnisse kann der Fahrschein dann rabatiert werden.

Diese Grundfunktionalität bietet bereits jetzt die in mehreren Verbünden in Deutschland existierende Streifenkarte an. Ebenso ist der Bezahlvorgang von der einzelnen Fahrt losgelöst. Rabatte in der Größenordnung von 10% sind üblich. Daher kann die Streifenkarte mit Recht als erster Schritt zu einer elektronischen Fahrkarte angesehen werden.

Elektronische Tickets müssen mindestens so einfach wie Streifenkarten in der Verwendung sein.

Daher darf durch die Einführung von Elektronischen Tickets die Handhabung nicht komplizierter werden als bisher. Bei Streifenkarten ist nur ein sehr kurzer und wenig fehleranfälliger Vorgang vor Fahrtbeginn und keinerlei Aufwand bei Fahrtende nötig. An diesem Maßstab muß jedes neue System gemessen werden.

Ist ein Elektronisches Ticket für die Fahrgäste bequemer, so werden sie es selbstständig wählen. Streifenkarten müssen dort, wo sie derzeit existieren, solange erhalten bleiben, bis die Fahrgäste sie freiwillig nicht mehr verwenden. Werden sie vor oder zur Einführung von Elektronischen Tickets abgeschafft, so deutet dies darauf hin, das eine schlechtere Variante mit Zwang eingeführt werden soll.

Verbesserungen sind bereits jetzt - vor und unabhängig von der Einführung von Elektronischen Tickets und Chipkarten - möglich.

Bereits jetzt sind grundlegende Verbesserungen wie durchgehende Fahrkarten, Vereinheitlichung von Altersgrenzen, Gruppengrößen und weiteres möglich. Chipkarte und Elektronisches Ticket dürfen nicht mißbraucht werden, um diese jetzt möglichen Verbesserungen zu verschleppen und damit dem Öffentlichen Verkehr zu schaden.

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