Allgemeine
Geschäftsbedingungen von AVV Kirsten Dahler
§ 1 Vermittlungstätigkeit
Die Tätigkeit von AVV Kirsten Dahler besteht in der Vermittlung von
approbierten Apothekern (Vertretungssuchende) an Apothekeninhaber
(Vertretungsangebote) sowie offene Apothekenstellen an vertretungssuchende
Apotheker. Die Vermittlungserlaubnis nach § 294 SGBIII liegt vor.
§ 2 Grundlage/Bewerbung
a.)
Die
Grundlage der Vermittlungstätigkeit ist der bereitstehende, vom Auftraggeber
ausgefüllte Bewerbungsbogen (als Anlage) und die Zustimmung zu den allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Bei vertretungssuchenden Apothekern ist zusätzlich eine
Kopie der Approbationsurkunde notwendig.
b.)
Nach
Eingang des unterschriebenen Bewerbungsbogens, wenn nötig der
Approbationsurkunde (per FAX oder Post)
beim Arbeitsvermittler gilt der Bewerber als Karteimitglied. Dies wird von AVV
Kirsten Dahler unter Angabe der Kundennummer schriftlich per Fax oder Post
bestätigt . Damit gilt dieser Vertrag für beide Seiten als geschlossen.
c.)
Alle
Informationen und Mitteilungen werden übers Internet, E-Mail, Fax oder Post
getätigt. Telefonische Auskünfte gibt es nur für Karteimitglieder.
§ 3 Pflichten des Arbeitsvermittlers/Kosten
a.)
Der
Arbeitsvermittler verpflichtet sich die gewünschten Vertretungstermine für
Karteimitglieder im Internet zu veröffentlichen. Bei passenden Terminen und
passenden Voraussetzungen an die Personen und Apotheken verpflichtet er sich an
Karteimitglieder Vermittlungsvorschläge zu machen.
b.)
Die
Aufnahme in die Kartei, die Ausschreibung im Internet und die
Vermittlungsvorschläge sind für alle
Beteiligten kostenlos.
§ 4 Vermittlungswahrscheinlichkeit/Haftung
a.)
Die
Vermittlungswahrscheinlichkeit hängt von der Anzahl der beteiligten Apotheken
und Vertretern ab. AVV Kirsten Dahler übernimmt keine Vermittlungsgarantie.
b.)
Der
Arbeitsvermittler übernimmt auch keine Haftung gegenüber dem Auftraggeber für
aus dem Arbeitsverhältnis entstehende Schäden. Für Schäden, die dem
Auftraggeber aus der Vermittlungstätigkeit entstehen, haftet Kirsten Dahler nur
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Auch übernimmt sie keine Haftung für
einen Ausfall des Vertreters.
c.)
Die
Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zum Beruf liegt beim
Apothekenleiter und seiner Sorgfaltspflicht. Schadensersatzansprüche sind
generell ausgeschlossen.
d.)
Die
Höhe des Lohns und sonstige Vereinbarungen sind ausschließlich zwischen den
potentiellen Vertragspartnern auszuhandeln.
§ 5 Pflichten des
Auftraggebers
a.)
Der
Auftraggeber verpflichtet sich, den Arbeitsvermittler über das Zustandekommen
eines Beschäftigungsverhältnisses (unter Angabe des Vermittlungspartners, den genauen
Vertretungszeitraums inklusive Nacht- und Notdienste) durch formlose
schriftliche Nachricht in Kenntnis zu setzen. Dasselbe gilt bei weiteren,
innerhalb von 12 Monaten nach der Erstvermittlung zustande kommende
Beschäftigungsverhältnisse derselben Geschäftspartner.
b.) Auch ein
Nichtzustandekommens eines Beschäftigungsverhältnisses ist AVV Kirsten Dahler
zu melden.
c.)
Die
Höhe des Lohns und sonstige Vereinbarungen sind ausschließlich zwischen den
potentiellen Vertragspartnern auszuhandeln.
d.)
Der
Auftraggeber verpflichtet sich ferner, dem Arbeitsvermittler unverzüglich von
einem Wegfall des Vermittlungsbedarfs oder Änderung der entsprechenden Termine
Mitteilung zu machen. Der Auftraggeber hat sämtliche dem Arbeitsvermittler aus
Vermittlungsbemühungen entstandene Kosten zu tragen, wenn diese Mitteilung
verspätet erfolgt.
§ 6 Verschwiegenheitspflicht
a.)
AVV
Kirsten Dahler verpflichtet sich, sämtliche Daten und Informationen über den
Auftraggeber ausschließlich zu Zwecken der Vermittlung zu nutzen und streng
vertraulich zu behandeln, insbesondere außer im Rahmen der
Vermittlungstätigkeit nicht an Dritte weiterzugeben.
b.)
Der
Auftraggeber verpflichtet sich, alle die vom Arbeitsvermittler über den
Geschäftspartner bekommenen Informationen ausschließlich zum Zweck des eigenen
Arbeitsplatzes zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.
c.)
Der
Auftraggeber erklärt sein Einverständnis dass alle zur Verfügung gestellten
persönlichen Daten elektronisch gespeichertwerden. Das Karteimitglied hat
jederzeit das Recht über die gespeicherten Daten Auskunft zu bekommen und diese
auf Antrag vollständig löschen zu lassen.
§ 7 Vermittlungshonorar
Bei erfolgreicher Vermittlung fällt für den
Apothekenleiter eine Vermittlungsgebühr gemäß aktueller Preisliste s. Anlage an.
Diese wird mit Abschluss des Arbeitsvertrags und der schriftlichen Meldung an
Kirsten Dahler fällig. Rechnungen sind nach Erhalt sofort und zur Zahlung ohne
Abzug fällig. Für die Vertretung bleibt die Vermittlung kostenfrei.
§ 8 Änderung der Geschäftsbedingungen
Eine Änderung der Geschäftsbedingungen behalte ich
mir vor, und werde sie den Karteimitgliedern schriftlich mitteilen.
§ 9 Schriftform
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen
und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§ 10 Sonstige Vereinbarungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig sein,
so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame
Bestimmung ist vielmehr so auszulegen, dass sie dem Sinn der Vereinbarungen
weitestgehend gerecht wird.
§ 11 Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Arbeitsvermittlers, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Marburg, den 8.02.2001