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Auszüge aus der Reichstagsdebatte vom 21. März 1933

Die hier dokumentierten Redeauszüge der Reichstagsdebatte vom 21. März 1933 sind veröffentlicht in Paul Benneckenstein (Hg.) Dokumente der Deutschen Politik, Band I, S. 35ff, Berlin 1935–1943. Sie werden zitiert auf der Basis des Buches von Prof. Dr. Werner Conze Der Nationalsozialismus Teil I Quellen und Arbeitshefte zur Geschichte und Gemeinschaftskunde, hg. von Oberstudiendirektor Dr. H. Körner und Prof. Dr. H. Tümmler, erschienen im Klett-Verlag, Stuttgart, undatiert ca. 1959, S. 56–57


Der Debatte über das Ermächtigungsgesetz war die "Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat" vom 28. Februar 1933 vorausgegangen. Wichtige Grundrechte der Reichsverfassung (Weimarer Verfassung) waren dadurch bereits aufgehoben worden. Für die Wiedergabe sind die mitprotokollierten Beifallsbekundungen und Zurufe weggelassen worden.
 

Auszug aus Hitlers Rede im Reichstag am 21. März 1933

" ... Um die Regierung in die Lage zu versetzen, die Aufgaben zu erfüllen, die innerhalb dieses allgemein gekennzeichneten Rahmens liegen, hat sie im Reichstag durch die beiden Parteien der Nationalsozialisten und der Deutschnationalen das Ermächtigungsgesetz einbringen lassen. Ein Teil der beabsichtigten Maßnahmen erfordert die verfassungsändernde Mehrheit. Die Durchführung dieser Aufgaben, bzw. ihre Lösung ist notwendig. Es würde dem Sinn der nationalen Erhebung widersprechen und dem beabsichtigten Zweck nicht genügen, wollte die Regierung sich führ ihre Maßnahmen von Fall zu Fall die Genehmigung des Reichstages erhandeln und erbitten. Die Regierung wird dabei nicht von der Absicht getrieben, den Reichstag als solchen aufzuheben; im Gegenteil, sie behält sich auch für die Zukunft vor, ihn von Zeit zu Zeit über ihre Maßnahmen zu unterrichten oder aus bestimmten Gründen, wenn zweckmäßig, auch seine Zustimmung einzuholen. Die Autorität und damit die Erfüllung der Aufgaben der Regierung würden aber leiden, wenn im Volke Zweifel an der Stabilität des neuen Regiments entstehen könnten. Sie hält vor allem eine weitere Tagung des Reichstags im heutigen Zustand der tiefgreifenden Erregung der Nation für unmöglich. Es ist kaum eine Revolution von so großem Ausmaß so diszipliniert und unblutig verlaufen wie diese Erhebung des deutschen Volkes in diesen Wochen. Es ist mein Wille und meine feste Absicht, für diese ruhige Entwicklung in Zukunft zu sorgen. Allein um so nötiger ist es, daß der nationalen Regierung jene souveräne Stellung gegeben wird, die in einer solchen Zeit allein geeignet ist, eine andere Entwicklung zu verhindern. Die Regierung beabsichtigt dabei, von diesem Gesetz nur insoweit Gebrauch zu machen, als es zur Durchführung der lebensnotwendigen Maßnahmen erforderlich ist. Weder die Existenz des Reichstags noch des Reichsrats soll dadurch bedroht sein. Die Stellung und die Rechte des Herrn Reichspräsidenten bleiben unberührt; die innere Übereinstimmung mit seinem Willen herbeizuführen, wird stets die oberste Aufgabe der Regierung sein. Der Bestand der Länder wir nicht beseitigt, die Rechte der Kirchen werden nicht geschmälert, ihre Stellung zum Staate nicht geändert. ..."

Auszug aus der Erwiderung des SPD-Abgeordneten Otto Wels

"... Nach den Verfolgungen, die die Sozialdemokratische Partei in der letzten Zeit erfahren hat, wird niemand von ihr verlangen oder erwarten können, daß sie für das hier eingebrachte Ermächtigungsgesetz stimmt. Die Wahlen vom 5. März haben den Regierungsparteien die Mehrheit gebracht und damit die Möglichkeit gegeben, streng nach Wortlaut und Sinn der Verfassung zu regieren. Wo diese Möglichkeit besteht, besteht auch die Pflicht. Kritik ist heilsam und notwendig. Noch niemals, seit es einen Deutschen Reichstag gibt, ist die Kontrolle der öffentlichen Angelegenheiten durch die gewählten Vertreter des Volkes in solchem Maß ausgeschaltet worden, wie es jetzt geschieht, und wie es durch das neue Ermächtigungsgesetz noch mehr geschehen soll. Eine solche Allmacht der Regierung muß sich umso schwerer auswirken, als auch die Presse jeder Bewegungsfreiheit entbehrt. ...
Wir Sozialdemokraten wissen, daß man machtpolitische Tatsachen durch bloße Rechtsverwahrungen nicht beseitigen kann. Wir sehen die machtpolitische Tatsache Ihrer augenblicklichen Herrschaft. Aber auch das Rechtsbewußtsein des Volkes ist eine politische Macht, und wir werden nicht aufhören, an dieses Rechtsbewußtsein zu appellieren.
Die Verfassung von Weimar ist keine sozialistische Verfassung. Aber wir stehen zu den Grundsätzen des Rechtsstaates, der Gleichberechtigung, des sozialen Rechtes, die in ihr festgelegt sind. Wir deutschen Sozialdemokraten bekennen uns in dieser geschichtlichen Stunde feierlich zu den Grundsätzen der Menschlichkeit und der Gerechtigkeit, der Freiheit und des Sozialismus. Kein Ermächtigungsgesetz gibt Ihnen die Macht, Ideen, die ewig und unzerstörbar sind, zu vernichten. ..."


 

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Man vergleiche diese Redeauszüge in ihrem Sprachduktus und den verharmlosenden Formulierungen der ersten Rede mit der ersten Lesung des BKA-Gesetzes im Deutschen Bundestag – vor allem mit den Reden von Wolfgang Schäuble (CDU/CSU) und Dieter Wiefelspütz (SPD). Einen Protokoll-Auszug mit ausschließlich dieser Debatte habe ich hier zum Download bereitgestellt (644 kB). Das Gesamt-Protokoll gibt es als PDF-Dokument (1,1 MB) auf dem Server des Bundestags. Wer den Wortlaut des Gesetzentwurfes zur Neufassung des BKA-Gesetzes (vor allem die Buchstabenparagraphen nach § 20) nachlesen will, kann den Text als PDF-Dokument (372 kB) ebenfalls auf dem Server des Bundestags finden.

 

 

 
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Schäubles Reden und hier
der Link zu
»seinem Kampf«
(Schäuble-Rede
vom 3. Juli 2007)
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