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Allgemeine Veranstaltungsbedingungen 1. Vertragspartner sind die IG Newrast-Aqualonde (Veranstalter) und der Teilnehmer. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebetrages von der Veranstaltung auszuschließen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. 2. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Gefahren (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen etc.) bewußt. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass Bereiche wie Tod, Religion, Esoterik, Metaphysik u.ä. thematisiert werden können. Eine Inszenierung ist nicht geschuldet. 3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern ausserhalb der dafür vorgesehenen Feuerstellen, das Benutzen nicht zugelassener oder beschädigter Waffen, übermäßiger Alkohol- oder Drogenkonsum. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbständig über die geltenden Sicherheitsvorkehrungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen. 4. Den Anweisungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. Teilnehmer, die gegen solche Anweisungen oder die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, sich grob spielstörend verhalten, andere Teilnehmer gefährden oder in sonstiger Weise schwerwiegend in den Ablauf der Veranstaltung eingreifen, können von der Veranstaltung verwiesen werden. Eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebetrages besteht in diesem Fall nicht. 5. Der Veranstalter haftet nicht für Sachschäden, es sei denn, grob fahrlässiges Verhalten seitens des Veranstalters liegt vor. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personenhaftpflichtversicherung wird vorausgesetzt. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug und Verschulden bei Vertragsschluss sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. 6. Der Teilnahmebetrag ist im Voraus zu entrichten. Es gilt der Staffelpreis zum Zeitpunkt des Geldeingangs. Bei Zahlung nach Veranstaltungsbeginn wird ein Zuschlag von 15 € erhoben. Bei einem Rücktritt des Teilnehmers wird der Teilnahmebetrag bis zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn gegen Einbehaltung von 25 € Bearbeitungsgebühr, danach nur dann zurückerstattet, wenn der Teilnehmerplatz anderweitig vergeben werden konnte. Ein Teilnahmeplatz ist nur mit Zustimmung des Veranstalters übertragbar. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung wegen mangelnder Teilnehmerzahl bis einen Monat vor Veranstaltungsbeginn gegen Erstattung des Teilnahmebetrags abzusagen. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen. 7. Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung. 8. Der Teilnehmer darf Getränke, insbesondere jede Art von alkoholischen Getränken, zu der Veranstaltung grundsätzlich nicht mitbringen. Es sei denn, der Veranstalter gibt hierfür ausdrücklich schriftlich seine Erlaubnis. 9. Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen, an verwendendeten Begriffen und Eigennamen, auch bei Übertragung, Wiedergabe und Nachbearbeitung sind dem Veranstalter vorbehalten. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig. 10. Ergänzende oder abweichende Abreden bedürfen der Schriftform. 11. Gerichtsstand ist Mainz. 12. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt. |
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