Satzung
Ziel:
ist die Erhaltung von NSU-Fahrzeugen aller Art.
Clubvorstand:
Der Clubvorstand setzt sich aus drei Personen zusammen und besteht aus dem 1.und
2. Vorsitzenden (Beisitzer) und dem Kassenwart. Doppelbesetzung von Ämtern für
die Ausübung des Schriftführers ist möglich. Der Vorstand wird alle zwei Jahre
bei der Jahreshauptversammlung gewählt. Er ist für die Organisation und
Darstellung des Clubs nach Außen und Innen zuständig und kann für
Veranstaltungen Helfer heranziehen. Der Vorstand trifft sich einmal im Quartal.
Beiträge
Die Höhe der Beiträge wird jährlich von der Jahreshauptversammlung festgelegt.
Zur Zeit beträgt der Jahresmitgliedsbeitrag 31,00 € (Paare 47,00 €), die
Aufnahmegebühr 10,00 €. Der erste Beitrag ist sofort, die weiteren Beiträge sind
am jeweiligen Jahresanfang, ggf. ¼-jahresanteilig, fällig. Die Beiträge werden
für die Belange des Clubs verwendet und durch einen Kassenwart verwaltet. Die
Kasse wird einmal im Jahr vor der Jahreshauptversammlung von zwei
Vereinsmitgliedern geprüft.
Jahreshauptversammlung
Zur Jahreshauptversammlung
wird
schriftlich eingeladen. Der Vorstand muss über die Arbeit des zurückliegenden
Jahres, den Stand der Kasse und ihrer Prüfung berichten. Die
Jahreshauptversammlung entlastet den Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.
Anträge zur Jahreshauptversammlung sind bis spätestens 7 Tage vor der
Versammlung bei dem Vorstand schriftlich einzureichen. Alle Anträge werden mit
einfacher Mehrheit entschieden.
Interessenschwerpunkte
sind die Restaurierung, Pflege und Erhaltung von NSU-Fahrzeugen aller Art, die
Förderung des Clublebens z.B. Clubheim/-werkstatt, monatliche Treffen usw., der
Besuch von touristischen und sportlichen Veranstaltungen, die Beschaffung und
Nachfertigung von Ersatzteilen sowie die Zusammenarbeit mit anderen NSU-Clubs.
Stand: Januar 2007
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