Baumschutz auf Baustellen
Warum Baumschutz auf Baustellen unbedingt notwendig ist und auch eingehalten werden muss:
 |
|
 |
RAS-LP4 Baumschutzsatzung
Richtlinien für die Anlage von Straßen
Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen, 1999: Hg. v. d. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrwesen, AG Straßenentwurf
1.2.2 Schutz und Schadensbegrenzung
"Schutz und Schadensbegrenzung beginnen bereits im Planungsstadium und enden bei der praktischen Umsetzung im Baustellenbereich."
1.2.2.1
"Schutzzäune sind geeignet, an Baustelleneinrichtungen, Baustraßen und den Baubereich angrenzende Tier- und Vegetationsbestände zu sichern, um eine Beeinträchtigung durch Befahren, Ablagerungen und dergleichen zu vermeiden."
2.1 Baubetrieb - Schutz von Bäumen und Sträuchern - Bodenverdichtung
..."Bodenverdichtung führt grundsätzlich zu Standortveränderungen, die Bäume und Sträucher schädigen bzw. zerstören. Vor allem verringert die Verdichtung des Bodens Größe und Anzahl der Poren und behindert oder verhindert im Wurzelbereich je nach dem Grad der Verdichtung":
- den Luftaustausch im Boden (Entstehen von wurzelschädigenden Faulgasen)
- die Ableitung des überschüssigen Wassers (Bildung von Staunässe)
- die Entwicklung der Bodenorganismen, die die physikalische Struktur entscheidend fördern (Krümelstruktur, Bodengare), ...

"Es muss alles daran gesetzt werden, die Bodenverdichtung im Bereich von Baum- und Strauchwurzeln zu vermeiden, da sie nicht mehr rückgängig gemacht werden kann."
Trocken-warme Biotope ohne ... Gehölzbestand (u.a. Magerrasen und Zwergstrauchheiden):
"Diese Lebensräume sind ... selten geworden. Sie sind empfindlich gegen mechanische Belastungen und Schadstoffeintrag ... Befahren bzw. Inanspruchnahme dieser Flächen als Lagerplätze sind zu vermeiden."
Deutsches Institut für Normung e.V.: DIN 18920:
Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen (August 2002)
- Norm gilt für Baumaßnahmen im Siedlungbereich und in der freien Landschaft
- Schutz vor chemischen Verunreinigungen
- Schutz vor Feuer
- Schutz vor Vernässung und Überstauung
- Schutz vor Grundwasserabsenkung
- Schutz von Vegetationsflächen (ortsfester Zaun)

|
|
|
|
|
Zürgelbaumschutz am Nordufer |
- Schutz von Bäumen gegen mechanische Schäden (einschl. des gesamten Wurzelbereichs; als Wurzelbereich gilt die Bodenfläche unter der Krone von Bäumen zzgl. 1,5m): Schutzzaun soll den gesamten Wurzelbereich umschließen. In Ausnahmefällen "ist der Stamm mit einer gegen den Stamm abgepolsterten, mind. 2,0m hohen Bodenummantelung zu versehen."

- Schutz von Bäumen bei Freistellung
- Schutz des Wurzelbereichs bei Bodenauftrag oder gegen Bodenabtrag oder beim Aushub von Gräben oder Baugruben ...

- "Ist eine befristete Inanspruchnahme des Wurzelbereichs nicht zu vermeiden, muss die belastete Fläche möglichst klein gehalten werden. Sie ist mit einem druckverteilenden Vlies und mit einer mind. 20cm dicken Schicht aus dränschichtgeeignetem Material abzudecken, auf die eine feste Auflage aus Bohlen oder Ähnlichem zu legen ist."
Prüfungen
- Voruntersuchungen (Beurteilung der Baumaßnahme in ihrer Auswirkung auf die Vegetation [einschl. Alternativlösungen] dienen der Festlegung der zu vereinbarenden Leistungen ...)
- Eignungsprüfungen der Schutzmaßnahmen im Zweifelsfall
- Kontrollprüfungen: "im Regelfall visuell in repräsentativem Umfang auf Übereinstimmung mit den Festlegungen..."
Info Baumschutz:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Abteilung I - Stadt- und Freiraumplanung
Referat I C: "Freiraumplanung und Stadtgrün"
Am Köllnischen Park 3
10173 Berlin
Tel: 030-9025-0
www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/stadtbaeume/de/schutz_pflege/index.shtml