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Max-Planck-Straße
2
64807 Dieburg Tel.: 06071 / 208620 Fax: 06071 / 207578 Lorek@adh.de www.adh.de |
A
U S S C H R E I B U N G
adh - Open 2001
International
SPORTSCHIESSEN
(Einzel)
Ausrichter:
Universität Mannheim
04./05.
Oktober 2001 in Mannheim

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Institut
für Sport der Universität Mannheim
und die Schützengesellschaft 1744 Mannheim e.V. |
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| Austragungsort: | Schützenhaus
der Schützengesellschaft 1744 Mannheim |
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| Zeitraum: | 04.-
05. Oktober 2001 |
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| Teilnahmeberechtigt: | 1.
Bundesoffenes Hochschulturnier
2. Eingeladene ausländische Hochschulen |
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| §§
7, 8 Wettkampfordnung (WO) des adh
§ 7(Auszug) (1) Teilnahmeberechtigt an den Wettbewerben des adh sind alle Mitglieder gemäß § 36 Abs. 1 HRG ("Mitglieder der Hochschule sind die an der Hochschule hauptberuflich tätigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes und die eingeschriebenen Studenten") von Hochschulen, die gemäß Art. 3(1) der Satzung Mitglied im adh sind. Zweit-, Neben- und GasthörerInnen sind nicht startberechtigt. (2) Ehemalige Hochschulmitglieder sind darüber hinaus bis höchstens zum Ende des auf einen Examensabschluss folgenden Kalenderjahres teilnahmeberechtigt § 8 (1) Als Startausweis der studentischen TeilnehmerInnen gilt der Studentenausweis oder eine im laufenden Semester durch das Immatrikulationsbüro der Hochschule ausgestellte Studienbescheinigung mit Angabe der Matrikel-Nummer, bei ehemaligen Studierenden das Examenszeugnis, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. Bei TeilnehmerInnen von Hochschulen gem. Art. 3 (1), Satz 3 der Satzung muss aus der Studienbescheinigung zweifelsfrei der Standort der besuchten Hochschuleinrichtung hervorgehen. (2) Als Startausweis gilt bei hauptberuflich tätigen Mitgliedern von Hochschulen eine im laufenden Semester ausgestellte Bestätigung des Personalbüros, aus der ihre hauptberufliche Tätigkeit an der Hochschule hervorgeht, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. (3) Der Startausweis ist bei allen Veranstaltungen vorzulegen und bei Rundenspielen vom örtlichen Ausrichter, ansonsten vom Schiedsgericht zu überprüfen; näheres regelt die Ausschreibung. Die nachträgliche Feststellung des Fehlens einer Startberechtigung führt zur sofortigen Disqualifikation des Teilnehmers/der Teilnehmerin bzw. der Mannschaft für die gesamte Veranstaltung. (4) Kann ein/e TeilnehmerIn seinen/ihren Startausweis nicht vorlegen, so kann die Startgenehmigung unter Vorbehalt erteilt werden, wenn der/die TeilnehmerIn c) sich durch einen Lichtbildausweis ausgewiesen hat (5) Die Ergebnisse sind inoffiziell, bis der Nachweis der Startberechtigung geführt ist.
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| Disziplinen: | adh-Open
(Einzel)
Luftgewehr 40 Luftpistole 40 |
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| Meldeschluss: |
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Via E-Mail, FAX, Post oder Telefon wie unter Auskünfte angegeben. | |
| Nachmeldungen: | Bis
30 Minuten vor Wettkampfbeginn (vor Ort) |
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| Meldegeld: |
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| Ausweispflicht: | Alle
Teilnehmerinnen/Teilnehmer müssen auf dem Schießstand die Teilnahmeberechtigung
lt. Wettkampfordnung des adh vor weisen. |
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| Schiedsgericht: |
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| Sportliche Leitung: |
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| Technische Leitung: |
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| Wettkampfrichter: |
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| Wettkampfregeln: |
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| Wettkampfklasse: |
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| Wettkampfsystem: | Luftgewehr/Luftpistole,
40 Schuss. |
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Mittwoch,
03.10.01 Anreise;
Donnerstag, 04.10.01 Trainingsmöglichkeiten; Freitag, 05.10.01 um 08.00 Uhr Eröffnung und Beginn der Wettkämpfe; Abschlussfeier, Samstag, 06.10.00 Abreise |
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| Waffen und Munition: | Die
Teilnehmerinnen/Teilnehmer bringen ihre eigene Ausrüstung mit. Für
eventuelles zusätzliches Rahmenprogramm werden Sportgeräte gestellt. |
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| Scheibenanlagen: |
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Universitätssporthalle,
Theodor Heuss Anlage.
Schlafsack und Isomatte/Luftmatratze sind mitzubringen; Frühstück inklusive Kosten für Übernachtung und Frühstück: DM 5,-- pro Tag und Person. |
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| Verpflegung: |
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| Anfahrt: | Lageplan
wird im Internet rechtzeitig ausgestellt, bzw. auf Anfrage zugeschickt. |
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| Auskünfte: |
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| Adresse
internationaler Kontakt: |
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| Hinweis: | Der
Organisator ist bevollmächtigt Änderungen je nach Situation im
Programm vorzunehmen. Weitere Informationen werden wir Ihnen so schnell
wie möglich zusenden, oder unter http://home.nexgo.de/BHvS.2001
bereitstellen |
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| Haftung: | Veranstalter und Ausrichter übernehmen keinerlei Haftung für Unfälle und sonstige Schadensfälle | ||
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