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Setzkescher erlaubt ???



Bericht AngelWoche ( Juni 2000 )

Das neue Setzkescher Urteil

Die Verwendung des Setzkeschers ist - bei richtiger Anwendung - keine Tierquälerei! Das Amtsgericht Rinteln hat zwei Angler freigesprochen, die von der Wasserschutzpolizei angezeigt wurden, weil sie Rotfedern im Setzkescher gehältert hatten.

Der Freispruch ist ein "Freispruch erster Klasse", denn nicht nur die Verteidigung, sondern auch die Staatsanwaltschaft plädierte nach der Beweisaufnahme und dem eindrucksvollen Vortrag des Gutachters Prof. Dr. Kurt Schreckenbach auf Freispruch. Es sei offensichtlich, dass Fische bei sachgemäßer Hälterung im Setzkescher keinen länger anhaltenden Leiden oder Schmerzen ausgesetzt seien.

Ältere Urteile Des Oberlandesgerichtes Düsseldorf, in denen Angler wegen Gebrauchs des Setzkeschers verurteilt wurden, basierten auf Gutachten, die nicht zulässig sind. Bei den alten Gutachten wurden Versuche gemacht, in denen die Fische wirklich gelitten haben: So z.B. wurde der Setzkescher senkrecht an einem schwankenden Boot befestigt, auch wurden Fische zu Versuchszwecken eingesetzt, die einen längeren Transport mit anschließendem Wasserwechsel hinter sich hatten. Dies allein kann schon zu erheblichen Schäden führen. Auch wurde ein wesentlicher Aspekt außer Acht gelassen: der Zeitfaktor! Alte Untersuchungen berufen sich auf Versuchszeiträume von mehreren Tagen oder Wochen.

Doch solche Hälterzeiten kommen beim Einsatz des Setzkeschers nicht vor. Höchstens acht Stunden für einen Angeltag wären normal. Im Setzkescher seien, so Prof. Schreckenbach, die Fische nur einem kurzzeitigen Stress ausgesetzt, der dem natürlichen Stress, wie er täglich in der Natur vorkommt, gleichzusetzen ist.

Um den Fisch als Lebensmittel so optimal wie möglich nutzen zu können, sei die Hälterung im Setzkescher das beste Mittel. Lagerung an der Luft oder in Kühltaschen sei nur bedingt möglich, denn die Selbstverdauung findet bei wechselwarmen Tieren wie Fischen besonders schnell statt. Das ist das wichtigste Argument für den Setzkescher. Natürlich kann man den Setzkescher auch missbräuchlich verwenden, aber das kann man mit fast allen Dingen des Lebens - vom Auto bis zum Brotmesser. Doch darum ging es nicht. Es ging um die sachgerechte Anwendung, und die ist stichwortartig schnell erklärt: Der Kescher muss mindestens 3,5 bis 4 m lang sein, der Innenraum muss durch geeignete Ringe offen gehalten werden, bei Strömung muss der Kescher verankert werden, der Kescher muss horizontal aufgestellt werden, damit die Fische frei schwimmen können.

Gehältert werden dürfen nur Fische, die am Ende des Angelns auch verwertet werden. Alles eigentlich selbstverständlich, oder?

Eine kleine Chronologie

1992 wird Fred Krings aus Düsseldorf wegen Setzkescher- Benutzung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Dieses "Setzkescher- Urteil", wesentlich begründet durch die damaligen Gutachter Schulz und Klausewitz führt dazu, dass der Setzkescher in einigen Bundesländern per Fischereigesetz verboten wird. 1998 gibt es neue Erkenntnisse und auch Gutachten pro Setzkescher. Auch wird bewiesen, dass die alten Gutachten wissenschaftlich nicht haltbar sind. Da weder vom Gesetzgeber noch seitens des VDSF eine Änderung angestrebt wird, geht Angel- Woche- Chefredakteur Rolf Schwarzer selbst an die Öffentlichkeit: "Ich fische mit Setzkescher!" Doch keine Reaktion der Tierschützer, auch der Verband beschwert sich nicht.

1998: Zwei Angler werden an der Weser ( Niedersachsen ) von der Wasserschutzpolizei wegen Setzkescherhenutzung angezeigt. Einer hat 13 Rotfedern im Kescher. Er wendet sich an die AngelWoche. Dort wird der Kontakt zum Deutschen Anglerverband ( DAV ) hergestellt, denn der VDSF hat einen Rechtsbeistand verweigert.

1999: erster Prozess beim Amtsgericht Rinteln. Richterin von Blomberg sieht sich nicht in der Lage, ein Urteil zu sprechen, ein Gutachter wird bestellt.

April 2000: Ein neues, wissenschaftlich nicht anfechtbares Setzkeschergutachten wird veröffentlicht.

Mai 2000: Zweiter Prozesstag in Rinteln mit Prof. Schreckenbach als Gutachter. Unter großem Publikumsinteresse ( auch DAV- Präsident Bernd Mikulin, DAV- Bundesgeschäftsführer Michael Winkel sowie AngelWoche- Chefredakteur Rolf Schwarzer waren anwesend ) wird das Urteil verkündet: "Freispruch in der Sache". Die sachgemäße Benutzung des Setzkeschers verstößt nicht gegen die Paragraphen 17 und 18 des Tierschutzgesetzes.

Jetzt sind unsere Angelverbände und die Gesetzgeber am Zuge, um eine vernünftige Nutzung des Setzkeschers eindeutig zu regeln. Der Weg ist frei!

AngelWoche: Gekämpft und gewonnen!

Seit vielen Jahren kämpft AngelWoche gegen das sinnlose Setzkescherverbot in einigen Bundesländern und gegen die Hetzjagd einiger Tierschützer auf Angler, die den Setzkescher verwendeten. Traurig, aber wahr: Sogar der Verband deutscher Sportfischer ( VDSF ) beteiligte sich an der Jagd — auf die eigenen Mitglieder!

Bericht Blinker vom Juli 2000

Freispruch für den Setzkescher

Wer Fische im Setzkescher hältert, ist kein Tierquäler! Das ist die Schlußfolgerung aus einem Freispruch des Amtsgerichts Rinteln für zwei Angler, die Rotfedern in Setzkeschern gehältert hatten.

Sogar der Staatsanwalt plädierte nach dem "bestechenden Gutachten" des Sachverständigen Professor Kurt Schreckenbach auf Freispruch. Damit dürfte das Ende der jahrelangen Debatten um den Einsatz des Setzkeschers erreicht sein. Zurück bleiben zahlreiche zu Unrecht wegen Tierquälerei verurteilte Angler. Diese Fehlurteile basierten auf Gutachten der Wissenschaftler Dr. Schulz und Professor Klausewitz. Man mag es kaum glauben: Frau Dr. Schulz untersuchte Fische, die sie tagelang in einem senkrecht vom Boot hängenden Setzkescher gehältert hatte. Professor Klausewitz gar hatte vom Berufsfischer gefangene Fische vom Edersee über 130 Kilometer ins Frankfurter Senckenberg- Institut transportieren lassen, sie dort unter Wasserwechsel in Bassins eingebracht und erst anschließend in Setzkeschern gehältert.

Professor Schreckenbach vom Institut für Binnenfischerei Potsdam- Sacrow tadelte jetzt seine Kollegen wegen ihrer falschen und fern jeder anglerischen Praxis durchgeführten Versuche. Er selbst hatte 618 geangelte Fische ( Rotaugen, Rotfedern und Regenbogenforellen ) gehältert. Seine ausführlichen Untersuchungen ergaben, dass im Setzkescher gehälterte Fische nur einem kurzzeitigen Stress ausgesetzt seien, wie sie ihn täglich in freier Natur erleben. Der rechtlich unanfechtbare Einsatz des Setzkeschers ist an Voraussetzungen gebunden.

Die wichtigste: Gehälterte Fische müssen sinnvoll verwertet werden und dürfen keinesfalls - wie früher oft praktiziert - zurückgesetzt werden.

Weiter: Der Kescher aus knotenlosem Material muss mindestens 3,5 Meter lang sein, der Innenraum durch Ringe offen gehalten werden. Grundsätzlich muss der Kescher horizontal aufgestellt ( damit Fische frei schwimmen können ) und bei Strömung auch am unteren Ende verankert sein.

Soweit die generell geltenden Maßstäbe. Professor Schreckenbach hat auch den speziellen, vor dem Amtsgericht Rinteln anstehenden Fall begutachtet. Seine vor Ort an der Weser gewonnene Erkenntnis: Die angeklagten Angler haben keine Fische gequält.

Das Urteil von Rinteln kann Konsequenzen haben: Angler, die in den Vorjahren wegen des Einsatzes von Setzkeschern verurteilt wurden, könnten ein neues Verfahren anstrengen. Und in den Bundesländern Schleswig- Holstein, Hessen und Mecklenburg- Vorpommern, in denen der Setzkescher generell verboten ist, müssten die Fischereigesetze novelliert werden.



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