WARUM

Schon seit längerem dauert die Auseinandersetzung um die von der Baden-Württembergischen Landesregierung geplanten Änderungen des Versammlungsgesetzes an. Nachdem 2006 die Bundesländer durch die Föderalismusreform eigene Versammlungsgesetzgebungen verabschieden können, wurden zuerst in Bayern starke Verschärfungen beschlossen. Im vergangenen Jahr legte die schwarz-gelbe Landesregierung Baden-Württembergs ebenfalls ein neues Gesetzespaket vor. Der Entwurf sieht massive Einschnitte, Verbote und Auflagen vor und wurde von mehr als 100 Organisationen, darunter Gewerkschaften, Bürgerrechtsvereinigungen, linke Gruppen und Parteien als demokratiefeindlich und völlig inakzeptabel beurteilt.

Der geplante Eingriff lässt sich kurz als umfassendes Gesetzespaket zusammenfassen, dass - neben der Einschränkung und Behinderung von Versammlungen, Schikanen gegenüber TeilnehmerInnen und bürokratische Anstrengungen für VersammlungsleiterInnen - eine Vielzahl an staatlichen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen für alle Beteiligten mit sich bringt.
Neben Versammlungen unter freiem Himmel sollen von nun an auch Saalveranstaltungen unter die Fittiche des polizeistaatlich aufgerüsteten Versammlungsgesetzes kommen. Dass die Polizei damit ungefragt und ohne konkrete Begründung Zugang zu Vorträgen und Diskussionsveranstaltungen erhält, ist nur eine von vielen Bestimmungen, die das bestehende Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zur Farce machen. So sollen AnmelderInnen und OrdnerInnen zukünftig als HilfspolizistInnen gegen die eigene Versammlung eingesetzt werden können, gleichartige Kleidung als “einschüchternd” und damit als Grund für die Auflösung einer Versammlung eingestuft werden und die “Rechte Dritter”, für verschärfte Auflagenbescheide und Verbote von Versammlungen ausreichen.
Gleichzeitig wird die Polizei in ihren längst schon angewandten, jedoch rechtlich nie abgesicherten Methoden unterstützt, indem ihr die Befugnis zum ständigen Filmen und Abfotografieren der VersammlungsteilnehmerInnen zugesprochen werden soll.

Wir lehnen die Verschärfung ab!

Wenn jeder Versuch, durch Versammlungen an der öffentlichen Meinungsbildung teilzuhaben, mit einem bürokratischen Gefecht mit Behörden und der ständigen Sorge um mögliche strafrechtliche Konsequenzen und um das Wohl der TeilnehmerInnen verbunden ist, so hat das mit Freiheit wenig zu tun.
Dass ein derartiges Vorhaben sich in erster Linie gegen all diejenigen richtet, die sich in verschiedensten Bereichen für gesellschaftlichen Fortschritt engagieren oder für ihre Rechte als Lohnabhängige einstehen, ist kein Geheimnis.
Inzwischen hat sich in Baden-Württemberg jedoch breiter gesellschaftlicher Widerstand gegen die Verschärfung des Versammlungsgesetzes entwickelt. In mehreren Städten beteiligten sich insgesamt mehr als 10 000 Menschen an Demonstrationen und auch an der Basis der FDP wuchs der Druck gegen den neuen Gesetzesentwurf. Dazu kam eine Verfassungsklage gegen das bayrische Versammlungsgesetz, dass mit dem Gesetzespaket für Baden-Württemberg in weiten Teilen identisch ist und selbst nach Auffassung der FDP als verfassungsfeindlich eingestuft werden muss. Die Landesregierung und deren für die Pläne verantwortlicher Innenminister Rech (CDU) kündigten daraufhin eine Verschiebung der Landtagsentscheidung sowie kleinere Änderungen am Gesetzespaket an.
Es ist nun davon auszugehen, dass nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtes zum Bayrischen Versammlungsgesetz ein leicht veränderter Entwurf für Baden-Württemberg, der sich am Gerichtsurteil orientiert vorgelegt wird mit welchem sich dann Teile des Widerstands zufrieden geben sollen.
Ob mit oder ohne Schönheitskorrekturen, wir lehnen dieses Gesetz als Mittel zur gewalttätigen Unterdrückung gesellschaftlicher Auseinandersetzung von vorne bis hinten ab!

Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist nicht diskutabel!

Und damit ist die im Landtag anstehende Debatte, in der eine Entscheidung zur Gesetzesverschärfung gemacht wird, für uns als solche schlichtweg nicht hinnehmbar. Der Landtag hat keine Legitimation, sich über Grundrechte hinwegzusetzen und dies obendrein auch noch als repräsentativen Akt darzustellen.
Weder einE LandtagsabgeordneteR, noch irgendwer sonst, hat das Recht, Millionen von Menschen eines ihrer elementaren Rechte einzuschränken und behördlicher Willkür zu unterstellen.
Wir werden die Landtagssitzung, die das geplante Versammlungsgesetz zum Thema haben wird, mit verschiedenen Mitteln blockieren und stören. Wir werden laut und vor Ort sein, wenn die PolitikerInnen sich das Recht nehmen, über unsere Köpfe hinweg, über die zukünftige Form unserer
Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung zu entscheiden.

Block it!

Wir sehen keine andere Abhilfe, als dem Tun der GesetzgeberInnen, die einen Teil der erwähnten Ordnung offensichtlich beseitigen wollen, aktiven und konsequenten Widerstand entgegenzubringen. Hierbei setzen wir unter anderem auf das schon oftmals erprobte Mittel des zivilen Ungehorsams, indem wir gemeinsam den Landtag blockieren und damit ein klares Zeichen gegen staatlichen Überwachungswahn setzen.
Wir rufen daher alle Menschen dazu auf sich an der Demonstration und den Blockadeaktionen zu beteilligen.

Für Versammlungsfreiheit!
Die Verschärfung des Versammlungsgesetzes blockieren!