RECHTLICHES

Mit dem Aufruf einer Blockade des Landtages zum besagten Sitzungstermin beziehen wir uns mitunter auf das unter Artikel 20 in Absatz 4 formulierte Widerstandsrecht im deutschen Grundgesetz:
„(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“
„(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Mit dem geplanten Versammlungsgesetz entbindet sich die Gesetzgebung eindeutig eines vorangehenden Grundrechtes, welches unter Artikel 8 im ersten Absatz formuliert ist:
„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung und Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

Es sind nicht unsere Worte, sondern die aus dem Grundgesetz – natürlich treten wir dafür ein, dass nicht nur „alle Deutschen“ dieses Recht haben, sondern selbstverständlich auch MigrantInnen! Der Gesetzestext zeigt aber, dass es nicht nur unser Anliegen ist, sondern sogar als unsere Bürgerpflicht gesehen werden kann, das demokratiefeindliche Vorhaben der Landesregierung zu verhindern.

Leider ignorieren die entsprechenden Behörden die Grundrechte gelegentlich. Verhaftungen, Strafverfahren und Repression stellen die bittere Realität dar.
Um euch davor zu schützen, solltet ihr Bezugsgruppen bilden und euch über Eure Rechte informieren. Wichtige Informationen hierzu finden sich unter http://www.rote-hilfe.de