Mir fällt eigentlich nur eine Sache ein, zu der das Mitführen von Waffen gut sein kann: um das eigene Auftreten sicherer zu machen. Manchen gibt die Waffe ein gewisses Maß an Sicherheit, das auch nach außen sichtbar ist. Allerdings stehen diesem einen 'Vorteil' gewichtige Nachteile gegenüber: eine Waffe ist nicht immer sofort zur Hand (wie gerade schon gesagt...), sie kann einem entwunden werden, so daß sie gegen den Verteidiger selbst gerichtet werden kann.
Peinlich sicher auch, wenn man als stolzer Besitzer eines Gassprays die Windrichtung falsch kalkuliert.
Nichtsdestotrotz soll das Thema 'Waffen' angesprochen werden.
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Verteidigung mit Waffen | ![]() |
Verteidigung gegen Waffen | |||||
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Der rechtliche Aspekt |
Zu den grundsätzlichen Bedenken habe ich mich ja schon einleitend geäußert. Hinzu kommt noch, daß der Einsatz von Waffen rechtlich nicht unbedenklich ist (vgl. Kapitel 'rechtliche Aspekte').
Was steht grundsätzlich zur Auswahl?
Vor einer Bewaffnung kann ich nur (nochmals) nachdrücklich warnen. Eine 'Spirale der Gewalt' ist eine der möglichen Folgen: wir bewaffnen uns, die 'bad guys' rüsten ihrerseits auf. Und setzen einen drauf. Das gilt für alle Waffenarten, insbesondere für Schußwaffen und Messer. Verhältnismäßig ungefährlich ist die Verwendung von Gasspray, mit Bedenken (!) auch die von Elektroschockern. Allerdings ist zu bedenken, daß gerade bei diesen beiden Mitteln ein Abwehrerfolg nicht hundertprozentig garantiert ist, selbst wenn ein 'sauberer' Treffer beim Angreifer erzielt wird, da manchen Menschen Gas oder Strom offenbar weniger ausmacht. Auch sollte die Wirkung des Adrenalins nicht unterschätzt werden - das wird nämlich nicht nur bei uns, sondern auch beim Angreifer ausgeschüttet und macht ihn gewissermaßen unempfindlicher. Und wenn dann das Hirn auch noch mit Alkohol benebelt ist...
Wer sich eine Waffe beschafft hat und auch wirklich gewillt ist, diese einzusetzten, sollte den Umgang mit ihr auch üben. Der unsichere Umgang mit Waffen führt nur dazu, daß es dem Angreifer leichter gemacht wird, sie letztendlich gegen uns selbst zu verwenden. Und Unsicherheit ist auch äußerlich sichtbar - der gewollte Abschreckungseffekt ist zum großen Teil dahin. Also nochmal: auch der Umgang mit der Waffe will geübt sein.
Selbstverteidigung gegen Waffen
Das ist ein wirklich heikles Thema. Gilt schon für den unbewaffneten Angreifer, daß es für dessen Angriffe eigentlich kein Patentrezept gibt, so gilt dies erst recht für einen Angreifer, der Waffen mit sich führt. Das eigene Risiko ist - je nach verwendeter Waffe - um ein Vielfaches größer.
Nebenbei: Wer wissen will, wie Opfer von Angriffen mit Waffen aussehen können, dem sei die Bildergalerie der forensischen Pathologie der Universität Utah zur Ansicht geraten. Achtung! Die dort gezeigten Bilder (nicht nur von Opfern von Messerangriffen) sind für Minderjährige und Menschen mit schwachem Magen nicht geeignet.
Wenn es einem bewaffneten Räuber wirklich nur auf unser Geld ankommt - bitteschön. Geld oder andere Dinge sind zu ersetzen. Gesundheit oder gar Leben nicht.
Etwas anderes gilt bei Angriffen, die auf unseren Körper zielen. Hier bleibt uns nichts anderes übrig, als uns zu verteidigen. Was also für Verteidigungstechniken anwenden? Naja, eigentlich gilt hierfür das gleiche, wie für den unbewaffneten Angreifer. Ausweichen und Distanz halten gewinnt noch an Wichtigkeit. Die Bereitschaft zur eigenen Kompromißlosigkeit muß mindestens so hoch sein, wie die des Täters.
Ich scheue ein wenig davor zurück, hier Technik X gegen Angriff Y mit Waffe Z zu beschreiben. Vielmehr möchte ich einige Tips geben, die Angriffen mit Waffen ein wenig Wirkung nehmen können.
In der Hauptsache werden hier Vorschriften aus dem Waffengesetz (WaffG) einschlägig. Der für Verbote besonders einschlägige § 37 ist unten im Wortlaut wiedergegeben.
Wer meint, unbedingt gegen die Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen zu müßen, hat mit saftigen Strafen zu rechnen! Ich erspare mir die Auflistung 'was wofür'. Merke: Verstöße gegen das Waffenrecht sind keine Kavaliersdelikte!
In Kurzform:
Zum Gesetz: im hier abgedruckten § 37 werden Verbote geregelt. Die Strafvorschriften werden in §§ 52a ff abgehandelt. Der interessierte Leser möge dort nachschlagen. Ebenfalls empfohlen sei ein Blick in die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV). Hier werden die Begriffe des Waffengesetzes konkretisiert und teilweise auch kommentiert.
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Abschnitt VII. Verbote
§ 37: Verbotene Gegenstände |
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