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Touristenvisum / Besuchervisum (L-Visum)
Für Personen, die China aus privaten, also z.B. aus touristischen oder
familiären Gründen besuchen. Die Gültigkeit ist auf drei Monate beschränkt. Es
ist ein Aufenthalt von bis zu 30 Tagen möglich. Eine Verlängerung des
Aufenthaltes in China ist vor Ort möglich (bis max. 90 Tage). Es ist möglich
einfach oder zweifach einzureisen.
Nähere Einzelheiten finden Sie hier:
China Touristenvisum
Geschäftsvisum (F-Visum)
Das Geschäftsvisum für die Volksrepublik China wird immer dann benötigt, wenn
man zu geschäftlichen, wissenschaftlichen oder technologischen Zwecken nach
China einreisen möchte. Das F-Visum wird also nicht nur bei Geschäftsreisen,
sondern auch bei Besuchen, Forschungsreisen, Lehraufträgen, Austausch im Bereich
Wissenschaft und Kultur, Praktika und Fortbildungen (bei einem Aufenthalt bis zu
6 Monaten) ausgestellt. Studenten, die weniger als sechs Monate in China
bleiben, erhalten ebenfalls ein F-Visum.
Für die Erteilung eines Geschäftsvisums für China ist eine Einladung notwendig.
Die Einladung kann von Ihrem chinesischen Geschäftspartner kommen. In dem
Einladungsschreiben müssen die Visumart (ein-, zwei- oder mehrmalige Einreise)
und die Aufenthaltsdauer (von ... bis ...) angegeben sein. Das Geschäftsvisum
für mehrfache Einreisen hat eine Gültigkeit von wahlweise 6 oder 12 Monaten.
Nähere Einzelheiten finden Sie hier:
Geschäftsvisum China
Arbeitsvisum (Z-Visum)
Das Z-Visum wird ausgestellt bei Aufnahme einer Arbeitsstelle in China und für
die Familienangehörigen der Beschäftigten. Das Arbeitsvisum berechtigt den
Inhaber zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit in China für chinesische oder
ausländische Unternehmen oder andere Organisationen. Das Arbeitsvisum ermöglicht
eine einmalige Einreise und verpflichtet Sie zur Anmeldung beim Ministerium für
Arbeit und soziale Sicherung während einer Frist von 30 Tagen. Dort wird es in
eine chinesische Arbeitserlaubnis umgewandelt. Um ein
Arbeitsvisum im
chinesischen Konsulat oder in der chinesischen Botschaft zu beantragen,
benötigen Sie eine Einladung und ein Gesundheitszeugnis mit aktuellem Aidstest.
Eine Erlaubnis des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherung ist dem Antrag
ebenfalls beizufügen. Diese Erlaubnis besorgen Ihnen Ihre Geschäftspartner vor
Ort.
Studentenvisum (X-Visum)
Für alle, die in China studieren oder ein Praktikum machen möchten. Das X-Visum
wird ausgestellt bei Schul- und Universitätsbesuchen, Fortbildungen oder
Praktika in China über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten. Den
Antragsunterlagen für ein
Studentenvisum ist eine Bescheinigung der Universität oder Hochschule
beizufügen. Gesundheitszeugnis und Aidstest sind notwendig bei Aufenthalten von
mehr als 6 Monaten.
Dauervisum (D-Visum) für Residenten
Für Personen die dauerhaft in China leben möchten, ist das D-Visum vorgesehen.
Sie benötigen eine Einladung, ein Gesundheitszeugnis und einen Aidstest.
Crewmitglied Visum (C-Visum)
Dieses Visum China ist für Zugbegleiter
internationaler Bahnlinien, Flugpersonal internationaler Fluglinien,
Schiffspersonal sowie begleitende Familienangehörige bestimmt.
Journalisten-Visum (J-1 Visum und J-2 Visum)
Das J-1 Visum gilt für Journalisten, die mindestens 1 Jahr in China akkreditiert
sind (Gesundheitszeugnis und Aidstest bei Aufenthalt über 6 Monaten
erforderlich).
Das J-2 Visum gilt für Journalisten, die temporär in der Volksrepublik China
tätig sind.
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