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China Visum FAQ 14:

Welche Punkte sind beim China Visum Antrag noch zu beachten?

 

Die erforderlichen Papiere können frühestens 50 Tage vor der geplanten Reise angenommen werden. Alle Papiere müssen persönlich oder in Vertretung eingereicht bzw. abgeholt werden. Alle im Visum eingetragenen Daten müssen bei Abholung gründlich geprüft werden.
Touristisches: Für Touristen ist nur ein Visum mit ein- oder zweimaliger Einreise möglich.

Ein Touristen-Visum berechtigt für einen Aufenthalt in China von 30 Tagen. Eine Verlängerung in China vor Ort ist möglich. Ein erteiltes Visum verliert 3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden. Wenn Sie mit eigenem Fahrzeug einreisen möchten, sollten Sie an einer Reisegruppe teilnehmen und durch ein chinesisches Reisebüro eine schriftliche Sondergenehmigung beantragen.

Falsche und unvollständige Angaben können die Verweigerung des Visums nach sich ziehen. Alle dabei entstehenden Folgen hat der Antragsteller zu tragen.

Personen, deren Visum mit X. Z. J-1 versehen ist, haben innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei den lokalen Behörden für öffentliche Sicherheit die erforderlichen Aufenthaltsformalitäten zu erledigen.

Ohne Genehmigung ist eine Arbeitsaufnahme oder Ausübung einer Berufstätigkeit in China nicht gestattet.

Bei Nichtbeachtung der Hinweise können Verzögerungen und zusätzliche Kosten entstehen.

Im Merkblatt zur Beantragung eines Visums für China der chinesischen Botschaft finden Sie bei Bedarf weitere Informationen, welche jedoch z.T. veraltet sind.

Und im Verzeichnis für Visum China Internetseiten finden Sie weitere Informationen rund um's Visum China.

 

 

 

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