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1. Verhalten im
Chemieraum
- Die Chemieräume dürfen nicht ohne Aufsicht des Fachlehrers betreten
werden.
- Unerlaubtes Anfassen von Versuchsapparaturen, Experimentiergerät und
Chemikaliengefäßen sowie das Spielen an Schaltungen und Armaturen können zu
Unfällen führen und sind daher zu unterlassen.
- In Experimentierräumen ist Essen und Trinken nicht erlaubt.
- Es ist wichtig zu wissen, wo sich der Verbandskasten, die Feuerlöschdecke,
der Feuerlöscher und der Not-Aus-Schalter befinden und wie sie zu bedienen
sind.
2. Vor der
Versuchsdurchführung
- Versuchsanleitung sorgfältig durchlesen oder Durchführung genau
besprechen.
- Notwendige Geräte und Chemikalien vor der Durchführung auf dem
Arbeitsplatz bereitstellen.
- Geräte auf Sauberkeit und einwandfreie Beschaffenheit überprüfen.
- Brenner, Geräte und Chemikalien in die Mitte des Labortisches stellen.
- Geräte vor dem Herunterrollen sichern.
- Die ausgehändigte Schutzausrüstung (Schutzbrille, Schutzhandschuhe) muss
beim Experimentieren benutzt werden.
- Längere Haare werden mit einem Band zusammengebunden.
3. Regeln beim
Experimentieren
- Ordnung, Sauberkeit und Genauigkeit sind Grundvoraussetzungen für
erfolgreiches Experimentieren.
- Durch sorgfältiges und überlegtes Arbeiten erhält man bessere
Versuchsergebnisse.
- Stets sind nur kleine Stoffportionen einzusetzen.
- Chemikalien werden mit einem sauberen Spatel entnommen.
- Chemikalien werden nie in die Originalflasche zurückgeschüttelt.
- Mit der Versuchsdurchführung beginnt man erst, wenn er die Lehrerin oder
der Lehrer ausdrücklich erlaubt hat.
- Geschmacksproben sind nicht zulässig.
- Nur bei ausdrücklicher Aufforderung sind Geruchsproben durch vorsichtiges
Zufächeln erlaubt.
- Umsichtiges und rücksichtvolles Arbeiten ist erforderlich.
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