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1.      Verhalten im Chemieraum

  • Die Chemieräume dürfen nicht ohne Aufsicht des Fachlehrers betreten werden.
  • Unerlaubtes Anfassen von Versuchsapparaturen, Experimentiergerät und Chemikaliengefäßen sowie das Spielen an Schaltungen und Armaturen können zu Unfällen führen und sind daher zu unterlassen.
  • In Experimentierräumen ist Essen und Trinken nicht erlaubt.
  • Es ist wichtig zu wissen, wo sich der Verbandskasten, die Feuerlöschdecke, der Feuerlöscher und der Not-Aus-Schalter befinden und wie sie zu bedienen sind.

 

2.      Vor der Versuchsdurchführung

  • Versuchsanleitung sorgfältig durchlesen oder Durchführung genau besprechen.
  • Notwendige Geräte und Chemikalien vor der Durchführung auf dem Arbeitsplatz bereitstellen.
  • Geräte auf Sauberkeit und einwandfreie Beschaffenheit überprüfen.
  • Brenner, Geräte und Chemikalien in die Mitte des Labortisches stellen.
  • Geräte vor dem Herunterrollen sichern.
  • Die ausgehändigte Schutzausrüstung (Schutzbrille, Schutzhandschuhe) muss beim Experimentieren benutzt werden.
  • Längere Haare werden mit einem Band zusammengebunden.

 

3.      Regeln beim Experimentieren

  • Ordnung, Sauberkeit und Genauigkeit sind Grundvoraussetzungen für erfolgreiches Experimentieren.
  • Durch sorgfältiges und überlegtes Arbeiten erhält man bessere Versuchsergebnisse.
  • Stets sind nur kleine Stoffportionen einzusetzen.
  • Chemikalien werden mit einem sauberen Spatel entnommen.
  • Chemikalien werden nie in die Originalflasche zurückgeschüttelt.
  • Mit der Versuchsdurchführung beginnt man erst, wenn er die Lehrerin oder der Lehrer ausdrücklich erlaubt hat.
  • Geschmacksproben sind nicht zulässig.
  • Nur bei ausdrücklicher Aufforderung sind Geruchsproben durch vorsichtiges Zufächeln erlaubt.
  • Umsichtiges und rücksichtvolles Arbeiten ist erforderlich.

 

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Stand: 24. Juli 2005