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Bereits mehrfach ist man durch unterschiedliche Motivation der Beteiligten an die Kindesmutter Christa herangetreten mit dem Anliegen, sie möge auf die Verwendung des Wortes "Kinderklau" verzichten, es sei ja schließlich kein Kinderklau-Fall, weil Christas Tochter nicht zur Mutter zurück wolle. Ein Kind, welches nicht zur Mutter zurück wolle, könne man ja schließlich nicht "klauen"!
Zu bedauern ist es, dass es bisweilen für den Begriff "Kinderklau" keine offizielle explizite Definition gibt, ebenso wenig wie auch für den Begriff "Kindeswohl"!
Weshalb der Fall um Christas Tochter sehr wohl zweifelsfrei ein Kinderklau-Fall ist, lässt sich durch nachfolgend erfüllte Kriterien ausweisen:
Im Umkehrschluss kann festgestellt werden: