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Strafantrag
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Die Inobhutnahme des Kindes wurde vorgenommen durch die Fachkraft Kristina K. vom Jugendamt Deggendorf. Die weitere Bearbeitung des Falles erfolgte durch die überaus verantwortungsbewußte und experimentierfreudige Sozialpädagogin Brigitte H des bayerischen Jugendamtes der Stadt Deggendorf!
Derzeit befindet sich die Zuständigkeit mit der in Regensburg für Pflegschaften betraute Sozialpädagogin Winka B., über deren sachkundiges Vorgehen Sie auch hier näher nachlesen können.
Unter den im Menü befindlichen weiß notierten Links können Sie weitere Einzelheiten zu den zuvor benannten Jugendamtsmitarbeitern finden.