Das neue Urheberrechtsgesetz

übernommen nach http://xvcd.elite.to

siehe auch hier:

http://www.hardwarejournal.de/urhebergesetz.htm

Das Umgehen von Kopierschutz ist in Zukunft verboten

Das Knacken des Kopierschutzes von geschützten Musik-CDs oder Video-DVDs ist ab 13.September 2003 verboten. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt trat nun die kürzlich beschlossene Reform des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in Kraft.

Während es zulässig bleibt, von einem Computerspiel oder der Büro-Software eine Sicherheitskopie anzufertigen, ist das Recht auf Herstellung von Privatkopien der gekauften Musik-CD oder Spielfilm-DVD künftig stark eingeschränkt. Privat-Kopien dürfen zwar grundsätzlich auch erstellt werden, es ist aber verboten, dabei einen Kopierschutz zu umgehen. Auch werden Hilfsmittel, die zum Umgehen eines Kopierschutzes nötig sind wie Clone-Programme und manche Brennsoftware, verboten. Zusätzlich ist das Herunterladen von Programmen und Dateien aus "offensichtlich rechtswidrigen Quellen" (wie den Tauschbörsen im Internet) für den privaten Gebrauch künftig rechtswidrig. Privatpersonen machen sich zwar nach der Novellierung des Gesetzes nicht strafbar, es drohen aber unter Umständen hohe Schadenersatzforderungen der Industrie.

In einer Presseerklärung des Bundesjustizministeriums heisst es: "Allerdings betont der Regierungsentwurf ausdrücklich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Wenn sich beispielsweise ein Schüler Software aus dem Internet herunterlädt, um einem Klassenkameraden ein geschütztes Musikstück zu kopieren, bleibt dieser straffrei. "Uns geht es nicht um die Kriminalisierung solcher Verstöße, sondern um die gewerblichen Rechtsverletzer", betont Däubler-Gmelin."

Als Folge hat Elaborate Bytes, Hersteller der bekannten und sehr verbreiteten Cloning-Software "CloneCD" nun bekannt geben, dass man aus rechtlichen Gründen mit sofortiger Wirkung den Vertrieb von CloneCD in Deutschland einstellt und die Rechte an CloneCD an die in Antigua ansässige Firma "SlySoft" verkauft. CloneCD kann zukünftig dann nur noch über das Internet als Online-Version erworben werden, das Anwenden der Software ist aber in Deutschland nicht mehr erlaubt. Slysoft hatte vor einigen Monaten bereits die Rechte am DVD-Knacktool "Anydvd" erworben. Die DVD-Kopiersoftware "CloneDVD" wird jedoch in Zukunft weiterhin von Elaborate Bytes vertrieben. Im Gegensatz zu CloneCD ist CloneDVD nicht in der Lage, einen Kopierschutz zu knacken und erlaubt nur das Kopieren von DVD-Filmen ohne CSS-Verschlüsselung.

siehe auch diesen Artikel von Spiegel-Online.de

Wir versuchen Ihnen hier wichtige Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Urheberrecht stellen, zusammenzutragen und zu beantworten.

FAQ Rechtslage: Was darf man in Zukunft noch kopieren bzw. was ist verboten?

Aufgrund dessen findet kein Support dieser Software auf dieser Website statt!

http://www.emuleforum.net/t39757.html

Urheberrecht, aktuelle Ankündigung auf Startseite

Leider ist der angesprochene Thread bereits geschlossen. Wohl aus Befuerchtung vor Typen wie mir ;-)

Habe das Posting gerade erst entdeckt, nachdem ich mal wieder laengere Zeit abstinent war und moechte nachtraeglich noch folgendes anmerken.

Zwar weiss ich zu begruessen, das hier versucht wird Rechtssicherheit zu schaffen, allerdings bleibt es bei dem Versuch, da das Posting verschweigt, dass es in diesem Thema keine Rechtssicherheit gibt.

So wird bei isolierter Betrachtung des Postings das Urheberrecht korrekt wiedergegeben und dessen Auswirkung ebenso korrekt skizziert, dabei wird aber vergessen, dass das Urheberrecht nicht in einem ansonsten rechtsfreien Raum existiert sondern naturgemaess in Wechselwirkung mit anderen Gesetzen steht.

So sind einige Punkte des Urheberrechtes (jetzt kommt das grosse boese Wort) nicht verfassungskonform. Soll heissen, es koennte sein, sofern sich die Gerichte mit dieser Problematik beschaeftigen, dass das gesamte Urheberrecht bzw zumindest aber in diversen Teilbereichen als nicht (rechts)wirksam herausstellt. Dies gilt insbesondere bei den Stellen, die sich mit dem Thema des Kopierschutzes befassen und somit insbesondere, aufgrund der Natur dieses Schutzmechanismus, bei AudioCDs, moeglicherweise jedoch auch bei ViedoCDs/-DVDs.

Weiterhin ist im Gesetz die Rede von offensichtlich nicht legalen Quellen. Das Gesetzt definiert aber nicht, wann fuer den Nutzer erkennbar ist, wann bspw. eine Datei aus einem P2P Netz "offensichtlich" illegal ist. Wenn man bedenkt, wieviel verschiedene Lizenzmodelle es mittlerweile bei Audiodaten gibt, koennte es sogar fraglich sein, ob es bei irgendeiner Audiodatei ueberhaupt jemals offensichtlich fuer den Nutzer sein kann.

Falls hier jetzt jemand denkt, ich schreibe Bloedsinn, ein Gesetz koenne nicht verfassungswidrig sein, dem sei gesagt, das gab es schon des oefteren. Falls jemand denkt, ein Gesetz koenne nur eindeutig interpretiert werden, der erinnere sich an die Thematik Frauen und der Dienst an der Waffe in der Bundeswehr. Damals gaengie Auslegung war, das Grundgesetz verbiete dies. Heute ist es ohne Grundgesetzaenderung moeglich und zwar weil der bezugnehmende Passus einmal in Bezug auf den vorangegangenen Satz gewertet wurde, dies aber heute eben nicht mehr so ist. Trotzdem ist es natuerlich schwerer Tobak hier zu schreiben, das Urheberrecht bzw Teile des Selben seien möglicherweise verfassungswidrig. Wer sich mit dem Gedanken auseinandersetzen moechte, dem empfehle ich daher h++p://w*w.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/03-07/index.php3?seite=6 zu lesen.