Inhalte: Grundsätzliches | Mitglieder | Vereinskasse | Vereinssatzung | Partys | Stückle

Vereinssatzung BGV n.e.V.

§ 1 Grundssätzliches

§ 1.1 Dieser Verein ist nicht eingetragen (neV) und unterliegt deshalb keinem Gesetz der eingetragenen Vereine sondern denen eines NICHT EINGETRAGENEN VEREINS.
Daher ist kein Mitglied im Namen des Vereins persönlich haftbar.
Einzusehen unter www.wegweiser-buergergesellschaft.de
Dieser Verein ist ein absoluter Spaßverein.

§ 1.2  Der Name und die Strophen der Hymne, Mitglieder oder BGV-Leben betreffend, unterliegen dem Urheberrecht. Raubkopien und ein nicht vertraglich festgehaltener Gebrauch des Namens Bauragsangsverei, Bauragsangverei Darmsheim , BGV Darmheim oder BGVneV werden strengstens verfolgt.

§ 1.3  Dieser Verein gehört Darmsheim an, denn die meisten Mitglieder kommen aus diesem Dorf.

§ 1.4  Das Vereinsheim ist zur Zeit nicht mehr festgelegt, dieser Paragraph ändert sich wenn sich das ändert.           


§ 2 Mitglieder

§ 2.1  Jedes Mitglied sollte und hat in eigener Interesse zum Bestehen und Leben des BGVneV beitragen.

§ 2.2  Es gibt keine und wird keine weiblichen Mitglieder bei BGVneV.

§ 2.3  Jeden Dienstag treffen sich die Mitglieder in Ihrer jeweiligen Stammkneipe zum Stammtisch.

§ 2.4 Geldsachen am Stammtisch

§ 2.4a Mitglieder zahlen am Stammtischtag 2 € in die Vereinskasse. Das ergibt einen Jahresbeitrag von 104 Euro. Die ist nach Wunsch auch halbjährlich oder im Quartal zu berappen.

§ 2.4b Mitglieder zahlen immer diesen Betrag, ob sie anwesend sind oder nicht.

§ 2.4c Mitglieder, die Schüler oder Studenten sind, bekommen eine Ermäßigung von 50% auf den Jahresbeitrag

§ 2.5 Neumitgliedschaft

§ 2.5a Die Vereinsgröße ist festgelegt auf 14 aktive Mitglieder, nicht mehr.

§ 2.5b Wenn eine Person in den Verein eintreten will, ist eine Mehrheit von 80% oder mehr erforderlich, alle aktiven Mitglieder müssen ihre Stimme abgeben.

§ 2.5c Bevor eine Person aufgenommen wird, muss diese eine Strophe aus der Vereinshymne auswendig singen können und sie sollte ein halbes Jahr lang auf allen BGV Veranstaltungen anwesend sein.

§ 2.5d Neumitglieder zahlen einen zuvor festgelegten Betrag in die Vereinskasse.

§ 2.6 Jedes Mitglied muss mindestens eine Strophe aus der Hymne auswendig singen können. Zeitpunkt und Zustand spielen dabei keine Rolle.

§ 2.7 Mitglieder, die den BGVneV verlassen haben keine Rechte mehr im Bezug auf den BGVneV geschweige denn auf die Vereinskasse.

§ 2.8 Passive Mitglieder/Ehrenmitglieder

§ 2.8a Aktive Mitglieder, die austreten, können passive Mitglieder werden, müssen keinen Beitrag zahlen, müssen bei Events an denen Sie Teilnehmen einen vorher festgelegten Betrag in die Kasse zahlen.

§ 2.8b Passive Mitglieder haben kein Stimmrecht im Verein und weder Anspruch auf die Kasse noch auf eine eigene Seite auf der BGV Homepage.

§ 2.8c Ehrenmitglieder gibt es nicht.
Dieser Paragraph erlischt, wenn eine gemeinsame Einigung über diesen Paragraphen im Verein herrscht.
Dem ist hinzuzufügen, dass Leute, die dem BGVneV helfen und nicht im Verein sind, trotzdem eine Dankesehrung bekommen.


§ 3 Vereinskasse

§ 3.1 Der Kassier verwaltet die Kasse und wird von dem Kassenprüfer kontrolliert, mindestens 1 mal im Jahr.

§ 3.2 Diese Personen müssen beim Jahresfest des BGVs eine Bilanz vorzeigen.

§ 3.3 In die Kasse einbezahltes Geld gehört dem Verein und ist kein persönlicher Besitz von Mitgliedern mehr.

§ 3.4 In das Sparbuch/Konto einbezahltes Geld gehört dem Verein und ist kein persönlicher Besitz von Mitgliedern mehr.

§ 3.5 Das Sparbuch/Konto muss für mindestens 2 Mitglieder zugänglich sein. In der Regel Kassier und Kassenprüfer.

§ 3.6 Im Falle einer Auflösung des BGVneV, wird die Hälfte des Geldes in eine große Party angelegt, und der Rest einem Wohltätigen Zweck gespendet


§ 4 Vereinssatzung und Titel

§ 4.1 Satzungsänderungen

§ 4.1a Satzungsänderungen müssen mit einer einfachen Mehrheit abgesegnet werden, alle aktiven Mitglieder müssen abstimmen.

§ 4.1b Die Satzänderungen dürfen kein Eingriff in den Grundgedanken dieses Vereines bedeuten, ansonsten sind diese als nichtig anzusehen.

§ 4.2 Alle aktiven Mitglieder sind im Verein ehrenamtlich tätig. Sonerleistungen können, müssen nicht, entlohnt werden.

§ 4.3  Abwahl eines bestimmten Postens im Verein ist in der Regel nicht möglich, die Posten bleiben generell so wie sie zu Anfangs festgelegt wurden

§ 4.4  Titel der Mitglieder sind festgelegt, einzusehen unter der Seite "INFOS" in dieser Kategorie.


§ 5 Partys und Events im Verein

§ 5.1 Der BGVneV verpflichtet sich zu folgenden Events:
-Maibaumstellen am 1. Mai um 12 Uhr auf dem Darmsheimer Marktplatz
-diversen Stücklesfeten
-Jahreshauptversammlung

§ 5.2 Stücklesfeten

§ 5.2a Alle passiven und aktiven Mitglieder sollten informiert werden.

§ 5.2b Passive und nicht-Mitglieder müssen einen bestimmten Betrag in die Kasse zahlen, wenn sie auf kosten des BGVneV feiern wollen oder es eine reine BGV-Veranstaltung ist.

§ 5.2b Das Ende solcher Partys ist nicht abzusehen.

§ 5.3 Jahreshauptversammlung

§ 5.3a Diese ist immer an einem Weihnachtsfeiertag im alten Vereinsheim.

§ 5.3b Es sollten alle passiven und aktiven Mitglieder anwesend sein. Nach den Formalitäten sind auch andere Gäste eingeladen zu kommen.

§ 5.3cFolgende Themen sind anzusprechen:
-Rede Vorstand oder Stellvertreter
-Geld/Kasse
-Jahresrückblick
-Zukunft des BGVneV
danach der gemütliche Teil.

§ 5.3d Auch das Ende dieser Veranstaltung ist nicht abzusehen.


§ 6 Stückle

§ 6.1 Das BGV Stückle befindet sich im Rot. Die dort befindlichen Anlagen dürfen nur mit zustimmen der BGV Wiesenwarte benutzt werden.

§ 6.2 Das Stückle muss als Naherholungsgebiet benutzt werden.

§ 6.3  Bei Baumschnitt und Apfelernte sollten alle Mitglieder anwesend sein zum Dummschwätzen.

§ 6.4 Bei Abgabe der Wiese ist der BGV verpflichtet, für Ersatz zu Sorgen


§ 7 Homepage www.bgv.info / www.bauragsagsverei.de

§ 7.1  Wir distanzieren uns von allen externen Links.

§ 7.2  Die Fotos sind alle Urheberrechtlich geschützt.

§ 7.3  Der Inhalt der Sprücheseite basiert zum größten Teil auf Insidergehabe.