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Diese Zuchtordnung enthält die Mindestanforderungen die die DKZ e.V. an die Zuchtvereine ( Zuchtbuch führend) stellt, die sich der DKZ e.V. angeschlossen haben. jedem Zuchtverein der DKZ e.V. steht es frei, unter Berücksichigung dieser Mindestanforderungen, eine eigene Zuchtordnung zu erstellen.
Die DKZ e.V. stellt keine Ahnentafeln aus, führt kein eigenes Zuchtbuch und schützt keine Zwingernamen.
1. Zuchttauglichkeit
Das Mindestalter für die Zulassung zur Zuchttauglichkeitsprüfung ist für die Kleinrassen auf 15 Monate, für Großrassen (ab 45 cm) auf 18 Monate festgelegt. Toy-Hunde sind ab dem 12. Monat zur Zuchttauglichkeitsprüfung zugelassen.
Für Hunde ab 45 cm muss der Nachweis über HD,ED und OCD erbracht werden.
Richter und Zuchtwarte oder, in Ermangeln eines solchen, Tierärzte, sind berechtigt, zuchttauglich zu schreiben.
2. HD,ED und OCD
Hunde über 45cm Widerristhöhe, die zur Zucht verwendet werden sollen, müssen zur Feststellungvon Hüftgelenksdysplasie (HD) und Ellenbogengelenkdysplasie (ED) und Osteochondrosis dissecans (OCD) geröntgt werden.
Für Hunde unter 45cm wird das Röntgen (HD,ED&OCD) empfohlen, ist jedoch nicht vorgeschrieben.
2.a HD-Formel:
0 = frei / A1, A2
1 = Übergangsform/ B1, B2
2 = leicht / C1, C2
3 = mittel / D1, D2
4 = schwer / E1, E2
Hunde mit HD 1 und 2 dürfen nur mit HD-freien Hunden gepaart werden, ein Zuchtpartner muss unbedingt HD-frei sein. Tiere mit mittlerer und schweren HD sind von jeglicher Zucht ausgeschlossen.
2.b ED-Formel
2.c OCD-Formel
3. Zuchtdauer
Nach dem vollendeten 8. Lebensjahr dürfen Hündinnen nicht mehr zur Zucht werden. Für hochwertige Vererber kann der jeweilige Verein eine Sondergenehmigung für die weitere Zuchtverwendung erteilen, wenn alle Voraussetzungen für die Zuchttauglichkeit vorhanden sind.
Das Zuchtalter von Rüden ist unbegrenzt.
4. Größenverhältnis und Zuchtpartner
Das Größenverhältnis ist rasseabhängig.
Die Zuchtpartner müssen von der gleichen Rasse sein-
5. Anzahl der Würfe und Welpen
Hündinnen können in der Regel zwei Hitzen hintereinander belegt werden, dann muss mindestens eine Hitze ausgesetzt werde.
Die allgemein übliche Anzahl von 6 Welpen ist für Die DKZ e.V. nicht verbindlich. Bei größeren Würfen soll nach Möglichkeit eine Amme herangezogen werden. Zieht ein Züchter einen größeren Wurf auf, so muss unbedingt verlangt werden, dass die Hündin tatkräftig unterstützt wird und die Welpen ab der 3. Woche zugefüttert werden.
6. Wurfabnahme
Die Wurfabnahme sollte von einem Zuchtwart, von dem Zuchtverein authorisiert oder der DKZ e.V. durchgeführt werden. Der Zuchtverein kann Ausnahmeregelungen zulassen.
Für seine emühungen sind die entstandenen Fahrtkosten ( Kilometerpauschale), sowie ein Festbetrag pro Welpe bei der Wurfabnahme, zu zahlen. Diese Beiträge werden von Zeit zu Zeit von einer ordentlichen Jahreshauptversammlung festgelegt.
Bei der Wurfabnahme wird das Muttertier und die Welpen gezwigt. Dieser werden auf sichtbare Fehler geprüft und Fehler gegebenenfalls auf dem Wurfmeldeschein eingetragen.Ferner sind alle Wurfunterlagen vollständig auszufüllen. Bei der Wurfabnahme müssen die Welpen die 6. Lebenswoche vollendet haben.
Welpen dürfen in keinem Fall umgeimpft abgegeben werden.
Die Richtigkeit der Angaben sind vom Züchter durch Unterschrift und vom Zuchtwart durch Unterschrift und Stempel zu bescheinigen.
7. Durchführung der Zucht
Eine Zuchtstättenkontrolle/Zertifizierung für Neuzüchter ist Pflicht.
Die Zuchtstättenkontrollen werden von einem Zuchtwart oder einem Beauftragten der DKZ e.V. ausgeführt.
Die Zuchtstättenkontrolle ist für bestehende Züchter freiwillig, für neue ( ab dem 10.05.2008) ist sie Pflicht.
Der Züchter erhält ein Zertifikat über das Ergebnis der Zuchtstättenkontrolle und darf dieses für ein Jahr führen. Für die Verlängerung des Zertifikates muss die Zuchtstättenkontrolle jährlich wiederholt werden.
Vor der Wurfabnahme darf der Züchter keine Welpen abgeben.Welpen dürfen ab der 8. Lebenswoche abgegeben werden.Der Züchter ist verpflichtet, beim Verkauf der Welpen den Käufer auf eventuelle Mängel aufmerksam zu machen.
Der Züchter ist verpflichtet, seine Welpen nur im geimpften und entwurmten Zustand abzugeben.
Ein Zuchtwart darf Hunde aus eigener Zucht nicht abnehmen. In Ermangelung eines Zuchtwartes kann der Wurf auch durch einen Tierarzt abgenommen werden.
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