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Psychotherapie ist Bestandteil
des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen, der Beihilfe sowie
(fast) aller privaten Krankenkassen. Die Indikation für eine Psychotherapie
wird vom Psychotherapeuten nach einer probatorischen Phase gestellt und
ärztlicherseits i.d.R. nach einer somatischen Untersuchung bestätigt.
Danach wird diese bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt. Die Sitzungsdauer
beträgt meist 50 Minuten.
Auf Grund der unzureichenden Versorgung der Bevölkerung mit psychotherapeutischen
Leistungen muss auch nach der Bewilligung meist mit einer sog. Wartezeit
gerechnet werden, bis eine regelmäßige Behandlung erfolgen
kann. In meiner Praxis wird diese Zeit durch Behandlungssitzungen in vorerst
noch größeren zeitlichen Abständen überbrückt.
Ich behandle Patientinnen und Patienten mit folgenden psychischen Beschwerden:
- depressive Störung
- Angststörung
- Zwangsstörung
- Posttraumatische Belastungsstörung
- Anpassungsstörung und akute Belastungsreaktion
- somatoforme Störung
- Essstörung
- sexuelle Funktionsstörung
- Persönlichkeitsstörung und sexuelle Deviation
- Sucht und Substanzmissbrauch nach einer erfolgten Entzugsbehandlung.
In der historischen Entwicklung der psychotherapeutischen
Behandlungsformen spielte eine strikte Abgrenzung der Therapieschulen
untereinander eine wichtige Rolle in der Identitätsbildung der Psychotherapeuten.
In der modernen Psychotherapieforschung wird zunehmend die Integration
unterschiedlicher Methoden und Zugangsweisen betont, um der Komplexität
und Individualität psychischer Störungsbilder gerechter zu werden.
In diesem Sinne verstehe ich mich weder als Verhaltenstherapeut noch als
tiefenpsychologisch fundierter Therapeut, sondern als Psychotherapeut,
der versucht, gemeinsam mit dem Patienten/der Patientin eine individuelle
und störungs-angemessene Behandlungsstrategie zu entwickeln, die
sowohl der Veränderung des aktuellen Verhaltens als auch der Entstehungsgeschichte
der Symptomatik die entsprechende Bedeutung beimisst.
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