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Paartherapie ist kein Bestandteil des Leistungskataloges
der Krankenversicherungen. Wenn es nicht ausreichen sollte, gelegentlich
den jeweiligen Partner/die jeweilige Partnerin in die Einzeltherapie des/der
zu Behandelnden einzubeziehen, sind regelmäßige Sitzungen des
Paares privat zu bezahlen. Üblicherweise finden Paartherapiesitzungen
in größeren Abständen (ca. 2-4 Wochen), dafür aber
in längerer Ausdehnung (meist 90-100 Minuten statt 50 Minuten). Das
Ziel der Therapie besteht in einer Identifikation und Veränderung
der Kommunikation des Paares sowie bei aktuellen Konflikten in einer mediativen
(vermittelnden) Rolle, um die Kompromissfähigkeit der Partner bei
konfrontativer Interessen- und Bedürfnislage zu verbessern.
Die Kosten werden je nach Zeitaufwand analog der Gebührentabelle
für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt.
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