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Original:
http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2003/20030818_Gutachten.pdf
Betrifft: Gutachten zur Neuen Medizin / 8 Seiten / (Gutachten-Hamer-030818)
Auszug zu dem Teil:
Ist die Schulmedizin eine Wissenschaft
Gutachten
zur Neuen Medizin von Prof. Dr.
Hans-Ulrich Niemitz, HTWK Leipzig / Studium generale. Berufungsgebiet:
Geschichte und Ethik von Technik und Naturwissenschaften
1. Kann und darf es sein, dass
eine Medizin (Schulmedizin), die nur auf Hypothesen basiert, sich hochtrabend
„wissenschaftlich“ nennt, obwohl noch niemals eine einzige Verifikation
stattgefunden hat?
3. Ist es nicht in den Naturwissenschaften üblich und ausreichend,
schon eine einzige Verifikation zu bestehen, um die Richtigkeit (hier:
der Neuen Medizin) zu beweisen?
Vorrede
A) Ist die Schulmedizin wissenschaftlich und richtig?
zu A) Die Schulmedizin bedient sich zwar wissenschaftlicher Methoden (z.B.
Beobachtung, Statistik), ist aber wegen ihrer vielen Hypothesen, d.h.
(nicht bewiesenen) Unterstellungen weder eine Wissenschaft (denn wissenschaftliche
Methoden zu benutzen reicht allein nicht aus, um „Wissenschaft“ bzw. Wissenschaftler
zu sein) geschweige denn eine Naturwissenschaft. Sie hat keine hypothesenfreie
Theorie des biologischen Geschehens beim einzelnen „kranken Menschen“.
Die Schulmedizin kann ihren Krebspatienten nur aus Statistiken gewonnene
Überlebenswahrscheinlichkeiten nennen. Sie neigt bezeichnenderweise im
Einzelfall zu leeren therapeutischen Versprechungen, Verzweiflungstaten
(„Lotteriespielen“) und „Experimenten“. Und Spontanheilungen bleiben unverstanden.
Im Tagesspiegel vom 12.11.2001 erschien kurz vor dem Tod des Beatles Harrison
folgende Notiz: „Georg Harrison (58) geht es nach einer radikalen Bestrahlungstherapie
in New York offenbar besser. Das berichtet ´Mail on Sunday´. Die umstrittene
neue Therapie ist von dem Arzt selbst als ein ´Lotteriespiel´ bezeichnet
worden.“ Also: Einem der bekanntesten und reichsten Personen gelingt es
nicht, eine Krebstherapie zu bekommen, die kein Lotteriespiel ist. Wie
ist das zu erklären? Doch nur so, daß die Schulmedizin keine Therapie
anzubieten hat, die kein Lotteriespiel ist.
Also: Die Schulmedizin ist unwissenschaftlich und versteht so gut wie
nichts – noch nicht einmal Spontanheilungen. Die Schulmedizin ist keine
Wissenschaft. Sie ist nicht richtig, d.h. muß nach bestem menschlichen
Ermessen als falsch bezeichnet werden.
Zu Frage 1:
Wissenschaft
Es ist nicht ganz unumstritten, was Wissenschaft ist oder sein soll. Im
Lexikon (Brockhaus Enzyklopädie 2001) ist zu lesen: „Wissenschaft …,
der Inbegriff menschlichen Wissens einer Epoche …; eine Gesamtheit von
Erkenntnissen, die sich auf einen Gegenstandsbereich beziehen und in einem
Begründungszusammenhang stehen. … …
Methodisch kennzeichnet die Wissenschaft ein gesichertes, in einen Begründungszusammenhang
von Sätzen gestelltes und damit intersubjektiv kommunizierbares und nachprüfbares
Wissen, das bestimmten wissenschaftlichen Kriterien (z.B. Allgemeingültigkeit,
Systematisierbarkeit) folgt.“ Die Unsicherheit der Erklärung zeigt sich
im Zirkel: Wissenschaft muss wissenschaftlichen Kriterien folgen. Dennoch
ist klar: „wissenschaftlich“ meint, über ein Wissen – inhaltlich und methodisch
– zu verfügen, das aus nachprüfbaren Aussagen (oder „Sätzen“) besteht.
Wissenschaft erzeugt überprüfbare Aussagen
Eine Aussage oder ein System von Aussagen
können nur dann als wissenschaftlich gelten,
wenn diese Aussage bzw. diese Aussagen die Möglichkeit bieten,
sie zu falsifizieren, d.h. – umgangssprachlich ausgedrückt – zu überprüfen,
ob sie falsch sind.
Die exakten Naturwissenschaften heißen deshalb exakt, weil sie nur Aussagen
machen, die durch Experimente im Prinzip jeder Zeit und an jedem Ort falsifiziert
(oder umgangssprachlich: auf Stimmigkeit überprüft) werden können. Nicht
jede Naturwissenschaft beruht nur auf Experimenten bzw. kann nur auf Experimenten
beruhen. Die Biologie zum Beispiel und infolgedessen auch die Medizin
müssen sich weitgehend auf Beobachtungen von „natürlichen“ Abläufen stützen.
Diese Beobachtungen können dann, wenn die Umgebungsbedingungen bei den
jeweiligen Beobachtungen die gleichen sind, wie Beobachtungen von Experimenten
genutzt werden. Da in der Regel die Schulmedizin am und für den Einzelfall
nicht potentiell falsifizierbare Aussagen machen kann, zieht sie sich
auf die Statistik zurück. Statistik ist Mathematik, ist damit Wissenschaft,
ist aber keine Naturwissenschaft. (Im Übrigen wird damit das höchste Ziel
therapeutischer Arbeit verfehlt, nämlich dem Patienten für seinen „Einzelfall“
über den menschlichen Beistand hinaus wissenschaftlich helfen zu
können. Beispiel: Der Schulmediziner nennt dem Krebspatienten Überlebenswahrscheinlichkeiten.
Dem Patienten kann nicht gesagt werden, was er tun soll, um „heil“ zu
werden.)
Hypothesen sind noch nicht überprüfte oder gar unüberprüfbare Aussagen
Wenn man nur Aussagen machen kann, die (noch) nicht die Möglichkeit
bieten, sie zu falsifizieren, spricht man von Hypothesen. In der
Umgangssprache ist eine Hypothese eine Unterstellung und in der Wissenschaftstheorie
im Grunde genommen auch, nämlich eine Aussage, deren Wahrheit noch nicht
feststeht, die aber als Annahme dient, von der heraus Theorien und Vorhersagen
abgeleitet werden (siehe Brockhaus Enzyklopädie 2001). Als Isaac Newton
seine Gravitationstheorie vorstellte und er gefragt wurde, woher denn
die Gravitation käme, sagte er: „Ich mache keine Hypothesen.“ Damit meinte
er, dass ein jeder die Richtigkeit des von ihm aufgestellten Gravitationsgesetzes
überprüfen könne (bzw. modern: versuchen könne, es zu falsifizieren) und
dass es eine andere Sache sei, die Gravitation zu erklären. Da ihm dies
nicht gelungen sei (er konnte also dazu keine Aussagen finden, die die
Möglichkeit boten, sie zu falsifizieren), so sagte er, sollten dies die
Wissenschaftlergenerationen nach ihm herausbekommen – was denen übrigens
bis heute nicht gelungen ist.
Das Problem „Verifikation“
In der Frage 1 wird behauptet, dass die Schulmedizin nur auf Hypothesen
basiert und dass noch niemals eine einzige Verifikation ihrer Hypothesen
stattgefunden hat. Ist dem so? Man muss sagen: Es ist noch viel schlimmer.
Wie schon erklärt, gelingt es der Schulmedizin in weiten Teilen nicht,
falsifizierbare Aussagen zu erzeugen (und verliert damit insgesamt ihren
Anspruch, „Wissenschaft“ zu sein). Damit ist eine „Verifikation“
– was auch immer das sein soll (es wird bei der Behandlung der Frage 3
ausführlich erklärt, was das sein könnte)
– per se unmöglich. Ganz kurz gesagt bedeutet „Verifikation“ ein System
von Aussagen (und das damit verbundene Modell) als wahr bzw. richtig oder
bestätigt anzuerkennen und dementsprechend zu handeln (in der Medizin
würde das bedeuten, entsprechend zu therapieren). „Verifikation“ ist also
eine ethische, damit gesellschaftspolitische und letztlich rechtliche
Frage bzw. Angelegenheit.
Ergebnis zu Frage 1
Die Schulmedizin darf sich nicht naturwissenschaftlich nennen,
weil sie entweder nur Aussagen anzubieten hat, die nicht die Möglichkeit
bieten, sie zu falsifizieren, oder sie verwickelt sich schon vorher in
unlösbare Widersprüche. Die Neue Medizin ist naturwissenschaftlich, weil
sie ein psycho-biologisches Modell bietet, aus dem heraus Aussagen abzuleiten
sind, die die Möglichkeit bieten, sie zu falsifizieren. Da bisher keine
Aussage der Neuen Medizin falsifiziert werden konnte, muss die Neue Medizin
zumindest für wissenschaftlicher erklärt werden als die Schulmedizin,
die eben höchstens statistisch arbeiten kann (d.h. keine wissenschaftlichen
Aussagen für den Einzelfall machen kann!), und es muss festgestellt werden:
Die Schulmedizin ist keine Naturwissenschaft – weder inhaltlich noch methodisch.
Bemerkung: Was sind Fakten? Beispiel Metastase: Fakt oder Hypothese?
Im Folgenden eine Bemerkung zum häufig ideologischen Charakter der
„Fakten“ bzw. der „Richtigkeit“: Was den Menschen vor Anerkennung des
kopernikanischen Systems richtig und ein Fakt zu sein schien, war, dass
die Sonne am Abend unterging. Das Modell – die Erde als schwebende Scheibe
in der Mitte der Welt und die Himmelskörper jeweils auf einer kugelförmigen
und glasartigen Sphäre befestigt, die alle zusammen die Erde umhüllen
und sich um die Erde herumdrehen – machte das sinnfällig. Heute wissen
es fast alle Menschen besser, aber auch nur, weil sie es von Kindesbeinen
an so erzählt bekommen. Das Wort „Sonnenuntergang“ benutzen wir bis heute,
obwohl es den Fakten nicht entspricht. Dieses Wort schleppt das alte falsche
Modell noch mit sich. Das ist aber kein Schade, weil „ein jeder“ ja weiß,
wie es richtig ist. Mit dem Begriff „Metastase“ wird es so sein, dass,
sollte die Neue Medizin anerkannt werden, dieses Wort verschwinden wird.
Als Fakt bedeutet Metastase eigentlich nur „Zweitkrebs“ bzw. Krebs zusätzlich
zu schon vorhandenem. Die Schulmedizin verbindet aber mit dem Wort die
Hypothese, dass der erste Krebs irgendwie – und zwar in Art einer innerkörperlichen
Ansteckung – der Verursacher des Zweitkrebses ist. Die Neue Medizin leugnet
nicht den Fakt „Zweitkrebs“, aber sie sagt, dass das keine Metastase ist.
Sie sagt, dass jeder „Zweitkrebs“ durch einen eigenen Konflikt ausgelöst
wird. Tragischerweise sind das meist Konflikte, die durch die Krebsdiagnose
zu erklären sind (Tiere haben in den seltensten Fällen „Metastasen“).
Die Vorstellung, dass Krebs sich in Art einer innerkörperlichen Ansteckung
im Körper verbreitet, ist eine Hypothese bzw. Unterstellung (gilt aber
als Fakt in der Schulmedizin). Wenn es diese innerkörperliche Ansteckung
gäbe, müssten alle Bluttransfusionen wegen drohender Krebsansteckungsgefahr
verboten werden. Bis heute gibt es keinen „Krebs-Blut-Test“ – und es ist
nicht bekannt, dass Tumormarker eingesetzt werden, um Blutspender auf
Krebs zu überprüfen. Damit zeigt sich, dass die Schulmedizin ihre eigene
Hypothese „Metastase“ (für die Schulmedizin ja ein Fakt!) nicht ernst
nimmt bzw. ihr mit jeder Bluttransfusion faktisch selber widerspricht
(letztlich: falsifiziert!). Ein Schulmediziner würde zur Rechtfertigung
und sachlich völlig richtig sagen, dass man beim Menschen noch niemals
eine Krebsansteckung von Körper zu Körper beobachtet habe.
Ergebnis zu Frage 3
Die Schulmedizin unterstellt, dass ihre Hypothesen „Fakten“ sind.
Es ist aber zu zeigen, dass das „Faktensystem“ der Schulmedizin widersprüchlich
ist bzw. in weiten Teilen so aufgebaut, dass es nicht einmal potentiell
falsifizierbar (und damit unwissenschaftlich) ist. Das System der Neuen
Medizin dagegen ist stimmig und potentiell falsifizierbar. Daher ist es
unwissenschaftlich, unethisch und damit letztlich verfassungswidrig, der
Neuen Medizin keinen Raum zu geben.
Ein abschließender Kommentar:
Die „Schulmedizin“ befindet sich in einer besonderen Situation. Sie
erhebt den Anspruch, wissenschaftlich zu sein und müsste damit – so weit
wie möglich – unpolitischen und nur wissenschaftlichen Prinzipien verpflichtet
sein. Sie erhebt aber zugleich den Anspruch, den politisch-herrschaftlichen
und damit „unwissenschaftlichen“ Schutz einer (dienstleistenden) Zunft
genießen zu dürfen. Das Zunftprivileg ermöglicht den Vertretern der Schulmedizin,
wissenschaftliche Auseinandersetzungen ungestraft mit nichtwissenschaftlichen,
nämlich politischen bzw. machtpolitischen Mitteln zu entscheiden. Die
Schulmedizin kann sich bis heute in dieser eigentlich „unmöglichen“ Situation
halten, weil die Nichtmediziner (als Patienten oder Politiker) die ihnen
verfassungsrechtlich zugestandene Therapiefreiheit nicht nutzen wollen
bzw. können, weil sie voller Angst sind vor dem Tod und dem Verlust der
Gesundheit, die ihnen bzw. der ganzen Gesellschaft angedroht werden, falls
die schulmedizinische Therapie abgelehnt wird. Und Angst ist ein schlechter
Ratgeber. Der Widerspruch zwischen „Wissenschaft“ und „Zunft“ wird im
Fall der Therapienotwendigkeit von Kindern und Unmündigen heute so gelöst,
dass diese – der Ansicht der Zunft und damit nicht wissenschaftlichen
Kriterien entsprechend – schulmedizinisch zwangstherapiert werden müssen.
Eltern oder Vormünder, die wissenschaftlich begründet diese Therapie für
die ihnen Anvertrauten ablehnen und versuchen, diese dem zu entziehen,
werden strafrechtlich verfolgt. Dies ist ethisch gesehen eine „unmögliche
Situation“, d.h. unethisch, d.h. in diesem Fall verfassungswidrig.
Ergebnis zum Kommentar
Der Anspruch der Schulmedizin, aus ihrer „Zunft“ heraus – also unwissenschaftlich
– einen Therapie-Entscheidungs-Alleinanspruch durchsetzen zu wollen bzw.
bei der Therapie von Kindern schon durchgesetzt zu haben, ist verfassungswidrig.
Fazit
Nach naturwissenschaftlichen Kriterien muß die Neue Medizin nach
derzeitigem Wissenschaftsstand und nach derzeit bestem Wissen für richtig
erklärt werden. Die Schulmedizin ist dagegen, naturwissenschaftlich gesehen,
ein amorpher Brei, der wegen grundlegend falsch verstandener (angeblicher)
Fakten nicht einmal falsifizierbar ist, von verifizierbar ganz zu schweigen.
Sie muß deshalb nach naturwissenschaftlichen Kriterien als Hypothesensammelsurium
und damit als unwissenschaftlich und nach bestem menschlichem Ermessen
als falsch bezeichnet werden.
Leipzig, den 18. August 2003
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