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NEUNTES KAPITEL. |
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Die Harmonie der Farben. |
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Grundsätzliches.
Bei dem gegenwärtigen
unentwickelten Zustande der Lehre vom Schönen (die ein Kapitel der Psychologie und keineswegs eine unabhängige Wissenschaft
für sich ist) pflegt der Künstler eingedenk der geringen, ja eher negativen
Förderung, die er seinerzeit durch Vorlesungen oder Bücher über Ästhetik
gewonnen hat, alle dahin gerichteten Bestrebungen grundsätzlich abzulehnen.
Er wird darin bestärkt durch die große Mehrzahl der heutigen Kunstschreiber,
die eine mystische Auffassung des Problems der wissenschaftlichen weit
vorziehen, weil jene keine erheblichen Ansprüche an
gedankliche Arbeit stellt. Daß indessen Kunstwerke nicht ohne eine allgemeine
oder wissenschaftliche Grundlage geschaffen werden können, tritt um so
deutlicher hervor, je höher entwickelt die betreffende Kunst ist. Am höchsten
entwickelt ist die Tonkunst, und hier findet sich dann auch ein erheblicher
Bestand Wissenschaft in Gestalt von Harmonielehre, Kontrapunkt, Formenlehre,
Instrumentierung usw. vor, ohne dessen Erwerbung kein Künstler etwas leisten
kann. Ähnliches gilt für die Dichtkunst. Daß
dagegen in der Malerei Richtungen auftreten konnten - sie haben sich inzwischen
totgelaufen -, welche ausdrücklich auf das Wenige an Wissenschaft verzichteten
(z.B. die Per |
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(Ende Seite 132) |
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spektive),
was sich in der Malerei vorfindet, ist ein deutlicher Beweis für den
niedrigen Stand ihrer Entwicklung. Der
unvertilgbare Wachstumstrieb der Wissenschaft hat natürlich vor diesen
Modeströmungen der Verlegenheit nicht Halt gemacht, und die Grundlagen der
Bildkunst - Form und Farbe - sind auf ihre wissenschaftlichen Elemente untersucht worden. Maßgebend war dabei die allgemeine
Erkenntnis, daß nur das gesetzlich
Geordnete schön ist, denn nur dieses kann überhaupt verstanden werden
und eine Wirkung ausüben. Durch die Aufklärung der grundlegenden Gesetzlichkeiten
der Formen und Farben gewinnt die Bildkunst in derselben Weise die Grundregeln
alles künstlerischen Schaffens, wie die Tonkunst aus der Lehre vom Rhythmus
und der Harmonie. Und ebenso wie der Tonkünstler erst durch die Kenntnis der
entsprechenden Gesetze die Herrschaft über seine Mittel und damit die
Freiheit ihrer Gestaltung für seinen künstlerischen Zweck gewinnt, so gewinnt
der Maler erst aus der Kenntnis der Farben- und Formengesetze die Fähigkeit,
jene Wirkungen hervorzubringen, die er für sein Werk anstrebt und die er ohne
Kenntnis jener Gesetze nur durch mühsames Probieren und auch dann nur unvollkommen
finden kann. Die
Lehre von den Gesetzen der Formen kann uns hier nicht beschäftigen. Die
Gesetze der Farben sind im vorigen Kapitel dargelegt worden. Es bleibt nur übrig
zu zeigen, wie diese Gesetze zur Herstellung farbiger Harmonien angewendet
werden können. Die Bedingungen der Harmonie. In der
Tonkunst sind die Grundlagen der Harmonie sehr einfach, denn die Töne bilden
eine einfaltige oder lineare Reihe, da sie sich harmonisch nur durch Höhe und
Tiefe unterscheiden, die ihrerseits physikalisch durch ihre Schwingzahlen
bestimmt sind. Das Grundgesetz lautet daher: harmonisch sind
solche Töne, deren Schwingzahlen in einfachen Verhältnissen stehen. Als
solche sind in Gebrauch 1:2, 2:3, 3:4, 4:5, 5:6; in ihnen kommen nur die
Faktoren 2, 3 und 5 vor; bis zu 7 ist die Musik noch nicht vorgeschritten. So einfach sind die Dinge bei den
Farben nicht. Denn die Gesamtheit der Farben ist eine dreifaltige Gruppe,
nicht eine |
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(Ende Seite 133) |
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einfaltige
wie bei den Tönen. Das heißt: während jeder Ton schon durch eine Zahl, seine
Schwingzahl bestimmt ist, braucht jede Farbe drei Zahlen, nämlich Farbton,
Weißgehalt, Schwarzgehalt. Es reicht daher keineswegs aus, eine von den
dreien, z. B. den Farbton, gesetzlich zu ordnen, um eine Harmonie zu erzeugen.
Denn durch diesen einen Wert ist ja die Farbe noch gar nicht bestimmt, weil
noch außerdem die beiden anderen Größen (Weiß und Schwarz) irgendwelche
beliebige Werte haben können. Daß man diese grundlegende
Wahrheit nicht begriffen hatte (wenn man auch
praktisch zuweilen auf sie gekommen war), ist die Ursache, daß es bisher keine brauchbare Harmonielehre der Farben
gegeben hat. Denn was bisher so genannt wurde, bezog sich immer nur auf die
Farbtöne und ließ die beiden anderen, für die Harmonie ebenso wesentlichen Elemente
unbeachtet. So erwartete man insbesondere, daß zwei
Gegenfarben miteinander eine Harmonie bilden müssen und wunderte sich, daß solche Zusammenstellungen doch meist unschön wirken,
selbst wenn die Farbtöne optisch richtig gewählt waren. Das muß im Licht der neuen Erkenntnis so sein, dann erst,
wenn auch die Gehalte an Weiß und Schwarz gesetzlich geordnet (z. B. gleich
groß gemacht) sind, darf man eine Harmonie erwarten, und man findet sie
auch. Das Grundgesetz der Schönheitslehre. Als allgemeingültig für alle Künste kann man also das Gesetz
aussprechen: Gesetzlichkeit allein gibt Harmonie. Das heißt: alle
gesetzlichen Verbindungen von einfacheren Einheiten wirken schön, und alles,
was schön wirkt, enthält solche Gesetzlichkeiten. Was ist nun Gesetz, und wer
gibt es? Gesetz ist Wiederholung, und der
Künstler gibt es sich selbst, indem er unter den zahlreichen möglichen
Gesetzlichkeiten oder Wiederholungen jene wählt, welche die angestrebte
künstlerische Wirkung am sichersten und vollkommensten ergibt. Der Gedanke, daß
das Wesen des Gesetzes in der Wiederholung liegt, ist heute noch wenig
geläufig. Bedenkt man aber, daß alle Gesetze, nicht
nur die künstlerischen und wissenschaftlichen,
sondern sogar die Polizeigesetze immer in der Gestalt |
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(Ende
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auftreten:
wenn A vorhanden ist, folgt B, so begreift man die Richtigkeit dieser
allgemeinen Definition. Daß aber das Gesetz der
Wiederholung unmittelbar zur Schönheit führt, läßt
sich wieder am besten an der Tonkunst erläutern. Jedes beliebige Geräusch
gewinnt einen primitiven Schönheitsreiz, wenn es in regelmäßiger Folge
wiederholt wird; ein Beispiel ist die Trommel. Der Reiz verstärkt sich, wenn
das Gesetz der Wiederholung oder der Rhythmus verwickelt wird. Dies gilt
aber nur so weit, als der Rhythmus trotz der Verwicklung noch verstanden, d.
h. als Wiederholung empfunden wird. Da dies Verständnis bei verschiedenen Menschen
verschieden ist, kann der eine einen besonders verwickelten Rhythmus schon
genießen (wobei der Eindruck wegen der Neuartigkeit oft besonders stark
ist), während er dem anderen als ein unverständliches
Durcheinander erscheint. Solche Grenzerscheinungen am vorderen Rande
des Fortschrittes kommen in allen Künsten vor. Aber nur solche Neuerungen können
sich auf die Dauer durchsetzen, denen ein bestimmtes, wenn auch schwierig zu
erfassendes Gesetz zugrunde liegt; gesetzlose Willkür ist und bleibt unter
allen Umständen unschön. Die jüngsten Entwicklungsstufen und Moderichtungen
der Malerei liefern zahl- und lehrreiche Beispiele für diesen Satz. Untersuchen wir die Verhältnisse
der Tonkunst weiter, so sehen wir, daß schnell
wiederholte Geräusche einen Ton ergeben, wenn sie dem Gesetz gleicher
Zeitabstände folgen; anderenfalls entsteht nur ein Geheul. Der Ton ist zweifellos
schöner, als das ursprüngliche Geräusch und das gesetzlose Geheul. Verschiedene Töne wirken nur dann
schön bei gleichzeitigem oder folgeweisem
Erklingen, wenn die maßgebenden Zeitabstände oder die reziproken
Schwingzahlen einfachen Zahlengesetzen folgen, wie das eben dargelegt wurde. Das gleiche gilt für die
zeitlichen Längen der Töne, die durch Takt und Periode geregelt sein müssen,
um schön zu wirken, und zwar bis in die höchsten Aufgaben, die allgemeine
Ordnung des Kunstwerkes hinauf. |
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(Ende
Seite 135) |
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Sieht man sich nach ähnlichen
Gesetzen in der Bildkunst um, so erkennt man, wie rückständig sie ist. Selbst
die ungemein einfachen geometrischen Gesetze der
Ornamentik haben bis vor kurzem auf ihre genaue und praktisch anwendbare
Formulierung warten müssen, und die entsprechende wissenschaftliche Lehre
dieses Gebietes hat noch keinen allgemeinen Eingang in die Kunstschulen
gefunden, in die sie ebenso selbstverständlich gehört, wie das Einmaleins in
die Volksschule. Wie dies allgemeine Gesetz von der Harmonie der Gesetzlichkeit
sich bei den Farben auswirkt, ist bereits mehrfach
in einzelnen Fällen dargelegt worden. Nachstehend wird eine übersichtliche
Zusammenfassung gegeben. Die eingehende Darstellung der Farbenharmonik findet
sich in meinem Buch: Die Harmonie der Farben, Leipzig, Unesma,
das 1922 in fünfter Auflage erschienen ist. Graue
Harmonien. Daß die unbunten
Farben miteinander Harmonien bilden können, war früher ganz unbekannt und
wurde nicht einmal vermutet. Erst die Anwendung des allgemeinen
Harmoniegesetzes auf diesen Sonderfall erschloß
hier eine Fülle von verborgener Schönheit. Kein Künstler hat in den Jahrtausenden,
während deren die Bildkunst ausgeübt wird, diese Schönheiten entdeckt,
während die Wissenschaft sie bei ihrem ersten Schritt in das neue Land aufgefunden
und in erschöpfender Vollständigkeit entwickelt hat. Das Gesetz dieser Harmonien wurde schon angegeben: es
gehören drei unbunte Stufen zusammen, deren Abstände gleich sind. Da die
unbunten Normen gleichabständig sind, können sie unmittelbar verwendet
werden. Für die Reihe a c e g i l n p
sind folgende Fälle möglich. A. Abstand eine Stufe: ace, ceg, egi,
gil, iln, lnp. B. Abstand zwei Stufen: aei, cgl, ein, glp. C. Abstand drei Stufen: agn, cip. Mit wachsendem Abstand nimmt
die Lebhaftigkeit der Harmonie zu. Der Künstler tut gut, irgendein
einfaches Muster, naturalistisch oder geometrisch, in allen diesen
Zusammenstellungen durchzuführen. Er erwirbt sich dadurch eine unvergeßliche |
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(Ende
Seite 136) |
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Vorstellung von dem Charakter
aller dieser zwölf Harmonien, welche ihm die Anwendung in einem gegebenen
Sonderfall sehr erleichtern wird. Gleichzeitig gewinnt er durch die Vollständigkeit
der Übersicht die Sicherheit, daß nachdem er die
schönste Lösung seiner Aufgabe gewählt hat, keine schönere auch von dem
begabtesten Mitbewerber wird geschaffen werden können. Denn er hat ja alle
gesehen, die es gibt. Es sei nur kurz bemerkt, daß man auch Harmonien aus je vier Farben gleichen
Abstandes bilden kann. Die Entwicklung der sieben möglichen Fälle ist so
einfach, daß sie dem Leser überlassen werden kann, der hierbei Gelegenheit
findet, sich zu prüfen, ob er die Sache gut verstanden hat. Graubunte Harmonien. Durch die Verbindung unbunter Farben mit bunten
entstehen zahlreiche wunderschöne Harmonien, die bisher nur einzeln und zufällig
entdeckt wurden. Von den vielen Möglichkeiten, die sich hier herausstellen,
sollen nur die wichtigsten erwähnt werden. Zu zwei beliebigen unbunten
Farben passen alle 24 Buntfarben,
deren Zeichen die beiden Buchstaben der unbunten enthalten. Stellt man also
z. B. Weiß a mit Grau g zusammen, so kann man jede der 24 Farben des
Kreises ga hinzufügen und gewinnt jedesmal eine schöne Harmonie, deren Charakter mit der gewählten
Buntfarbe wechselt. Man stellt sich diese 24 Fälle an dem gleichen Muster her
und studiert die besondere Wirkung, welche jede dieser Harmonien betätigt.
Macht man schließlich eine Zusammenstellung, welche diesem
selbstgewählten Gesetz widerspricht, z. B. indem man zu a und g eine
blasse Farbe aus dem Kreise ca, oder eine trübe aus
li hinzufügt, so erkennt man sofort den Mangel an
Harmonie. Überhaupt gewöhnt man sich
daran, zu den Beispielen auch die Gegenbeispiele zu beobachten. Das Gefühl
für die Harmonie, das ja in uns allen noch unentwickelt schlummert, wird
dadurch kräftig geweckt und gerichtet. Erwägt man, daß
das eben gewählte Gesetz sich auf alle Kombinationen aus je zwei Buchstaben a
c e g i l n p anwenden läßt, und dabei jedesmal 24 Fälle durch den ganzen Farbenkreis ergibt, so
findet man die Gesamtzahl der nach diesem |
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(Ende
Seite 137) |
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Gesetz möglichen Harmonien gleich 28 X 24 = 672. Diese
Zahl ist so riesengroß, daß von einer Beschränkung
des Künstlers durch das Gesetz nicht gesprochen werden kann. Stellt man
graue Harmonien aus je drei unbunten Farben her, so kann man jeder nicht nur
die Farben eines Kreises zuordnen, sondern man hat die Auswahl unter den
dreien, die sich durch Paarung je zweier Buchstaben ergeben. Zu der
Grauharmonie c i p passen beispielsweise sowohl die Farben des Kreises ic, wie auch die der Kreise pi, und pc, insgesamt 72
Farben. Da es zwölf graue Dreiharmonien gibt, so ist die Gesamtzahl der
Harmonien nach diesem Gesetz gleich 12 X 72 = 864. Das sind noch mehr als im
vorigen Fall. Dem Leser sei
es überlassen, die Verbindungen der grauen Viererharmonien mit je einer
passenden Buntfarbe zu untersuchen. Es kommen etwas über 1000 Fälle heraus. Natürlich
gibt es auch Harmonien, in welche mehr als eine Buntfarbe eingeht. Doch setzt
deren Entwicklung die Kenntnis der Gesetze voraus, nach denen mehrere
Buntfarben harmonisch vereinigt werden können, und diesen wollen wir uns nun
zuwenden. Harmonien zwischen Buntfarben. Alle bisherigen Bemühungen um die Schaffung
einer Lehre von den farbigen Harmonien haben sich darauf beschränkt, solche
zwischen verschiedenen Hauptfarben zu finden. Es ist bereits gezeigt worden, daß die Aufgabe falsch oder ungenügend gestellt war, denn
der Farbton ist nicht der einzige Faktor, der die Harmonie bestimmt, sondern
es wirken noch zwei andere maßgebend mit, nämlich der Gehalt an Weiß und der
an Schwarz. Bevor diese geregelt sind, kann man die Frage nach der Harmonie
überhaupt nicht beantworten. Das
einfachste Gesetz für solche Regelung ist, daß man
jene zwei anderen Faktoren gleich macht und nur den Farbton wandelt. Wir
kennen bereits solche Gruppen. Es sind die
wertgleichen Kreise. Innerhalb dieser werden wir also die einfachsten bunten
Harmonien zu suchen haben. Wieder finden
wir das harmonische Material fertig und bereit vorliegen, und zwar haben
wieder die Forderungen der Normung dies zunächst unerwartete Ergebnis
bewirkt. |
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(Ende
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Wir verstehen
diese auffallende Tatsache alsbald, wenn wir uns erinnern, daß auch für die Normung die Auswahl der Farben nach
gesetzlichen Gesichtspunkten erfolgte. Die vorhandene Gesetzlichkeit bewirkt
nach dem allgemeinen Grundgesetz notwendig Harmonie, und da aus praktischen
Gründen für die Normen die einfachsten Gesetze benutzt werden, so entstehen
dadurch auch die einfachsten Harmonien. Die Gegenfarben. Alle
Forscher über die Farbenlehre sind grundsätzlich darüber einig, daß zunächst die Gegenfarben (Ergänzungs-, Komplementärfarben,
geforderte Farben nach Goethe) Harmonien bilden. Diese theoretische Forderung
beruht offenbar auf einer unbewußten Anwendung des Grundgesetzes, denn es kann keine einfachere gesetzliche
Beziehung im Farbenkreise geben, als die der polar entgegengesetzten
Farben. So sicher alle Welt über diese theoretische Forderung war und ist, so
zweifelvoll schüttelten die praktischen Künstler den Kopf dazu, wenn sie die
Theorie anzuwenden versuchten. Denn sie bekamen nur sehr selten wirklich
schön aussehende Gebilde. Dies hatte
zwei Ursachen, die schon berührt worden sind. Die eine ist, daß außer dem Farbton der Weiß- und Schwarzgehalt
gesetzlich geregelt, am einfachsten gleich sein muß, damit eine Harmonie zustande kommt. Die andere
ist, daß fast immer die falsche sechsteilige
Anordnung im Kreise benutzt worden ist, bei welcher die im Kreise polar
entgegengesetzten Farben gar nicht die richtigen Gegenfarben sind. Beide Fehler
werden nicht gemacht, wenn man die Gegenfarben durch physikalische Mittel
erzeugt, z. B. durch dünne Kristallplatten im polarisierten Licht. Man kann den
Versuch leicht so einrichten, daß beide Farben
nebeneinander erscheinen, und dann besteht nicht der geringste Zweifel über
die Pracht und Schönheit dieser Harmonie. Das Einzige,
was man gegen sie einwenden kann, ist, daß sie zu
billig oder selbstverständlich ist, denn tatsächlich entstehen
Gegenfarbenpaare bei vielen Gelegenheiten. Immerhin gibt es zahllose Fälle,
wo dieses Verhältnis gerade das ist, welches dem künstlerischen Zweck
entspricht, und wenn man alsdann die |
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(Ende
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Gegenfarben
aus einem wertgleichen Kreise nimmt und sich
an die hier beschriebene normale Einteilung des Farbtonkreises hält,
bleibt auch die Wirkung nicht aus. Diese ist laut und heftig, wenn der Kreis
sehr rein ist (z. B. in pa) und wird mit
abnehmender Reinheit immer gedämpfter. Gegenfarbenpaare im blassen Kreise ca sind von sehr zarter und anmutiger Wirkung. Der Charakter dieser Harmonien wechselt bedeutend
bei der Durchwanderung des Kreises. Gelb und Ublau zeigen große Unterschiede
der Helligkeit, während Rot und Seegrün annähernd gleich hell sind. Kreß und
Eisblau zeigen den größten Gegensatz von Warm und Kalt, Veil und Seegrün sind
Gegensätze von Heiter und Traurig. Im 24teiligen Farbkreise gibt es 12 Paare von
Gegenfarben, welche die eben angegebenen Kennzeichen in Übergängen zur
Anschauung bringen. Der Künstler muß alle 12 Paare kennen lernen, und zwar in allen 28 wertgleichen
Kreisen; das sind 336 Paare. Man kann sich leicht Geräte erbauen, welche durch
Verschieben von geordneten Färben in Kreisen oder Streifen eine mechanische Herstellung der Harmonien gestatten. Solche
Dinge führen aber nicht weit genug. Viel fruchtbarer ist es, einfache Muster mittels der Farborgel
in solchen Harmonien auszumalen. Denn malen muß sie
ja hernach der Künstler, nicht nur anschauen: Andere Harmonien: Schon den Malern der Renaissance war bekannt, daß
durch die Dreiteilung des Kreises ebenso Harmonien entstehen, wie durch die
Zweiteilung zu Gegenfarben. Solche „Triaden" wurden in ausgiebigster Weise benutzt und
brachten ihren Wert zur Geltung, so unvollkommen sie auch verwirklicht
wurden. Dies ist ein Hinweis darauf, daß
man allgemein die Teilung des Farbtonkreises in gleichabstehende Farben als Quelle
entsprechender Harmonien ansehen darf. Die Erfahrung bestätigt diesen Schluß. Nun kann man den 24 teiligen Kreis durch 2, 3, 4, 6, 8, 12 teilen und erhält Farben, die um 12, 8,
6, 4, 3 und 2 Punkte |
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(Ende
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voneinander abstehen. Wir müssen uns entscheiden, welche Gruppe von Zahlen wir
für die Bezeichnung der entsprechenden Harmonien verwenden wollen. Es hat
sich herausgestellt, daß die zweite Gruppe
zweckmäßigere Namen ergibt. Wir nennen daher Zwölfter solche Farben, deren
Farbtonnummern um zwölf Einheiten verschieden sind: es sind
dies die Gegenfarben. Achter heißen die Farben, die durch die Dreiteilung
des Kreises bestimmt werden; so sind 1, 9, 17 oder 4, 12, 20 Achter, es sind
dies die „Triaden". Es gibt ferner Sechster, Vierter, Dritter, Zweiter
und |
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wenn
man will Einter; diese
sind die Nachbarn im Farbkreise. Die Bezeichnung ist also ähnlich wie in der Musik, wo man nur den
Fehler begeht, den Ausgangspunkt mitzuzählen; der Nachbar, der nur um eine
Stufe entfernt ist, heißt nicht Prime, sondern Sekunde, und ähnlich die
anderen Intervalle mit den Fremdworten für die Zahlen. Die Achter. Von den |
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farbigen Intervallen sind zurzeit die Achter die dankbarsten; d. h. sie ergeben Harmonien, welche weder durch allzu
häufiges Vorkommen uninteressant, noch durch allzu seltenes unverständlich
sind. Hierbei ist folgender Punkt wichtig, der auch auf alle anderen
Intervalle Anwendung findet. Es ist nicht
nötig, daß alle drei Achterintervalle einer Triade
gleichzeitig anwesend sind. Es entstehen vielmehr überaus reizvolle
Farbwirkungen bereits durch zwei Farben, die um acht Punkte abstehen, ohne daß die dritte dazu nötig sind. Sie verschlechtert sogar
zuweilen die Wirkung, indem sie sie selbstverständlicher oder trivialer
macht. |
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(Ende
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Um die
Achterharmonien (und später auch die anderen) bequem zu finden, dient der
Kreis Bild 11, der die 24 Farbtonnummern trägt. Man sucht den Farbton auf,
zu dem man die harmonische Ergänzung haben will und zählt je nach Wunsch und
Bedarf acht Punkte vor- oder rückwärts. Hierbei
kommt es nicht darauf an, ob man über den Sprung von 24 zu 1 wegzählt oder
nicht; es ergibt sich immer der richtige Achter. Auch
hier muß der Farbenstudent alle möglichen Achter
selbst herstellen und sich ihre Wirkung einprägen. In jedem Kreis gibt es 24
Achter, nämlich einen für jeden Farbton, nach vorn gerechnet. Die Achter nach
rückwärts braucht man nicht zu machen, denn sie finden sich unter den nach
vorn gebildeten vor. Die Gesamtzahl der Paare ist also 24 X 28 = 672. Außer
den Paaren muß man noch die Dreier oder Triaden
herstellen, die aus zwei aufeinander folgenden Achtern bestehen. Deren Zahl
im Kreise ist nur acht; die Gesamtzahl ist also 8 X 28 = 224. Der Reichtum an
Ausdrucksmöglichkeiten, die man hierdurch gewinnt, ist außerordentlich groß.
Je früher man damit anfängt, sie herzustellen und sich einzuprägen, um so
mehr Aussicht hat man, diese Dinge sich dauernd im Gedächtnis gegenwärtig
halten zu können. Denn das sichere Erlernen einer großen Mannigfaltigkeit ist
nur in jungen Jahren möglich. Die Sechster. Jeder vollständige Sechster
enthält vier Farben und besteht aus zwei Gegenfarbenpaaren, die im
Farbenkreise um einen rechten Winkel voneinander abstehen. Er enthält also
einen bereits bekannten Teil, die Gegenfarbenpaare, und einen unbekannten,
den einzelnen Sechster. Haben wir z. B. den vollständigen Sechster 2:8:14:20,
so sind darin 2:14 und 8:20 die
bekannten Gegenfarbenpaare. Neu sind dagegen die Sechstelpaare 2:8, 8:14,
14:20, 20:2, also vier Paare. Durch Fortlassen einer Farbe erhält man dreiteilige
Harmonien aus zwei Gegenfarben und einer dazwischen in der Mitte liegenden.
Jeder vollständige Sechster ergibt vier solche Fälle. Läßt man zwei aufeinander folgende Farben fort, so entstehen
aus jedem vollständigen Sechster vier zweigliedrige |
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(Ende
Seite 142) |
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Harmonien,
die eigentlichen Sechster, wie 1:7, 2:8 usw. bis 24:6. Sie sind im
allgemeinen nicht so reizend, wie die
Achter. Läßt man jede erste und dritte, oder zweite
und vierte Farbe fort, so entstehen die wohlbekannten Gegenfarbenpaare, über die neues nicht zu sagen ist. Vierter. Die Vierter verhalten sich zu den
Achtern ähnlich wie die Sechster zu den
Zwölftern oder den Gegenfarben. Sie haben Teil an
dem eigenartigen Reiz, der den Achtern innewohnt und übersteigern diesen
noch in einem besonderen Sinne. Zwei aufeinanderfolgende Vierter geben einen
Achter, drei einen Zwölfter oder die Gegenfarbe, so daß
hier mannigfaltige bekannte Beziehungen sich zu der neuen gesellen. Der
Abstand beim Vierter ist eben noch weit genug, um beide Farben deutlich als
verschieden empfinden zu lassen, während andererseits bereits die aus der
Nähe im Farbenkreise entspringende Ähnlichkeit sich geltend macht. Bei der
Frühlingsprimel geben die Flecken im zweiten Kreß auf der Blütenfarbe des ersten Gelb eine Vorstellung von dem Reiz solcher
Vierter; ein anderer Fall ist die Verbindung des
ersten Kreß mit dem zweiten Rot an den Früchten des Pfaffenhütchens. Der
Künstler hat deshalb allen Grund, diese sehr frische Quelle unverbrauchter
Farbschönheit eingehend zu studieren. Bei der heute gewöhnlichen Malerei, wo man
rein ausgesprochene gleichförmige Farbflächen nicht sucht, sondern vermeidet,
indem man die Mischbestandteile zum Teil nebeneinander stehen läßt, um die Stelle zu „beleben", wie dies törichte
Vorurteil genannt wird, kommt man überhaupt nicht dazu, solche Feinheiten
auszudrücken. Denn je schlechter eine hingesetzte Farbe definiert ist, um so
größer müssen die Unterschiede zu anderen Farben sein, damit sie überhaupt als verschieden empfunden werden. So
bringt sich der Künstler, indem er jener Mode folgt, selbst um die
Möglichkeit subtiler Farbwirkungen. Er lernt sie aber kennen, wenn er
einfache Muster mit den genau eingestellten Farben der Farborgel ausmalt, und
kann sie dann mit sicherer Wirkung in seinen Werken verwerten. Dritter,
Zweiter und Einter. Diese nahestehenden Farbenpaare haben den
Schwerpunkt ihrer Wirkung mehr und mehr |
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(Ende
Seite 143) |
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in der Ähnlichkeit, während die
größeren Intervalle sich durch ihre Verschiedenheit betätigen. Daß hier sehr schöne und neue Wirkungen in ungemessener Zahl
zugänglich sind, sah ich einmal an einer weißen Damenjacke, die an Hals und
Handöffnungen mit einem Besatz aus Streifen im ersten, zweiten und dritten
Gelb ausgestattet war, wobei natürlich das erste Gelb als die hellste Farbe
sich an das Weiß schloß. Die Wirkung war ebenso neu
wie schön, und der Effekt wäre nicht aufgefunden worden, wenn nicht die
Farbenlehre als. Führer gedient hätte. Denn die Farben waren sorgfältig einem
wertgleichen Kreise, etwa na, entnommen. Da alle diese
Harmonien aus dem oben angeführten Grunde so gut wie völlig unbekannt sind,
hat hier der Künstler ausgedehnte Möglichkeiten unverbrauchter Wirkungen an
der Hand. Man kann sich eine gute Vorstellung von diesen neuartigen
Schönheiten an den Blüten des blauen hohen Rittersporns machen. Deren
zauberhafter Reiz beruht darauf, daß zwei
unmittelbar benachbarte Farben, wie 12 und 13, oder 13 und 14 auf einem und
demselben Blütenblatt auftreten, meist die eine am Rande und die andere nach
der Mitte zu. Die Überraschung, welche wir bei diesem Anblick empfinden, beweist, wie ungeläufig uns diese an sich so einfache
Farbwirkung ist. Wesentlich ist auch hier die gleiche Valör, d. h. die
Zugehörigkeit zu dem wertgleichen Kreise. Graubunte Harmonien mit mehreren Buntfarben. Alle
graubunten Harmonien, wie sie S. 137 beschrieben wurden, lassen sich dadurch
ausgestalten, daß an die Stelle der einzelnen Buntfarbe
deren zwei oder mehr treten. Sie müssen nur die Bedingung erfüllen, daß sie dem gleichen Kreise entnommen sind und ein
harmonisches Intervall mit 3, 4, 6, 8, 1
2 Abstand bilden. Die Zahl der möglichen Fälle
wächst dadurch ungeheuer an; sie stellt aber nicht eine unbestimmte
Unendlichkeit dar, sondern eine wohlgeordnete Endlichkeit, wenn sie auch
sehr groß ist. Es ist nicht schwer, auch hier alle denkbaren Fälle zu
entwickeln, doch soll dies zunächst unterlassen werden, da es zu weit über
den Rahmen dieses Buches hinausgehen würde. |
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(Ende
Seite 144) |
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Farbtongleiche Harmonien. Neben den
bisher beschriebenen Harmonien gleichen Weiß- und Schwarzgehaltes und ungleichen
Farbtons gibt es auch solche, bei denen der Farbton gleich und der
Weiß-Schwarzgehalt verschieden ist. Schon bei früherer Gelegenheit (S. 110)
wurde auf diesen Fall hingewiesen, so daß daran
erinnert werden kann. Es stellt sich heraus, daß
die gleichen Gesetze, welche für die unbunten Harmonien gültig sind, auch
auf die Schattenreihen, die Weißgleichen und die Schwarzgleichen im farbtongleichen
Dreieck Anwendung finden und neue Schönheiten ergeben. Diese treten
allerdings erst zutage, wenn man sich an die richtigen Reihen hält und die
bei der gewöhnlichen nachlässigen Herstellung des Ton-in-Ton unvermeidlichen Fehler nicht begeht. Da dies bisher praktisch nie
geschehen war, wirken solche an sich sehr einfachen Harmonien neuartig und
stark. Es sei noch
hinzugefügt, daß zu jeder weißgleichen und
schwarzgleichen Reihe auch ein Grau gleichen Weiß- oder Schwarzgehaltes
gehört, welches das Endglied einer solchen Reihe ist. Bei der Weißgleichen
ist das Grau die dunkelste, bei der Schwarzgleichen
die hellste Farbe der Reihe. Die Schattenreihen haben dagegen kein graues
Glied, weder am Ende, noch sonstwo. Denn sie verlaufen
ja parallel der Graureihe und können sie daher nie schneiden, was die
Voraussetzung für das Auftreten des grauen
Endgliedes bei den anderen zwei Reihen ist. Zusammengesetzte Harmonien. Aus den
beschriebenen einfachen Harmonien lassen sich verwickeltere jeden
beliebigen Grades mittels folgenden Grundgedankens ableiten. Man geht von
einer als Grundlage gewählten einfachen Harmonie aus zwei oder drei Farben
aus und entwickelt die beteiligten Farben zu Gruppen, deren Schwerpunkt eben
diese Farben bilden. Beispielsweise
sei die Farbe 11 ic eine dieser Grundfarben. Man
kann 11 ic zu der Schattenreihe 11 ga, 11 ic, 11 le entwickeln,
oder auch zur Weißgleichen 11 ia, 11 ic, 11 ie, oder endlich zur
Schwarzgleichen 11 ge, 11 ie,
11 lc. Auch kann man |
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(Ende
Seite 145) |
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die
Reihe länger oder kürzer machen. Bei diesen Entwicklungen bleibt
man bei dem gegebenen Farbton und entnimmt die neuen Farben dem
farbtongleichen Dreieck. Aber man
kann auch 11 ic
durch seine Nachbarn im wertgleichen Kreise ersetzen, nämlich zunächst
durch 10 ic und 12 ic.
Hierbei hängt es von der Art des Werkes ab, ob 11 ic
beibehalten oder fortgelassen wird; man kann das eine oder das andere tun.
Ebenso kann man die Abstände weiter wählen, wie 9 ic und 13 ic, sogar 9 ic und 14 ic gehen noch an. Jede dieser neuen Farben kann wieder entweder innerhalb
seines farbtongleichen Dreiecks oder innerhalb des wertgleichen Kreises in
der beschriebenen Weise vermannigfaltigt werden.
Man begreift ohne weiteres, daß das Verfahren
beliebig weitergeführt werden kann und seine Grenzen dort findet, wo die neuen Farben nicht mehr
verständlich sind, d. h. nicht mehr im Zusammenhang mit den Ausgangsfarben
empfunden werden. Hierbei
ist ganz wesentlich, daß die einfache Ausgangsharmonie
des Werkes deutlich erkennbar bleibt und nicht durch die abgeleiteten Farben
unterdrückt wird. Das Mittel dazu
ist, jenen Hauptfarben die größte räumliche Ausdehnung zu geben und die
abgeleiteten auf kleinere Flächen zu verteilen. Diese
vorherrschende Fläche kann entweder zusammenhängend sein, oder auch in eine
größere Anzahl kleinerer Flächen aufgelöst werden, wobei diese aber nach
irgendeinem Formgesetz geordnet sein müssen. Wenn
der Künstler derart keine Farbe in
sein Bild bringt, welche nicht in dem beschriebenen Sinne begründet
ist, darf er auf eine starke und harmonische Wirkung rechnen. |
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(Ende
Seite 146) |
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