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Was ist eigentlich „beige“? Vor einem Wiener Bezirksgericht
waren kürzlich zwei Chauffeure wegen „Irreführung der Behörden
angeklagt, weil sie bei einer polizeilichen Einvernahme ein beigefarbenes
Auto als gelb bzw. als braun, also „falsch“, bezeichnet hatten.
Es entwickelte sich vor dem Richter folgender Dialog: Erster Angeklagter: „Ich hab’ das Auto halt für braun
g’halten.“ Vorsitzender: „Laut polizeilicher
Relation ist aber nicht braun,
sondern beigefarben!“ Zweiter Angeklagter: „Mir ist es
aber gelb vorgekommen!“ Erster Angeklagter: „Ich glaube
aber es war doch braun! Oder aber,
es ist noch der Nachtler (der Nachtchauffeur) auf
dem Wagen gesessen, und der Wagen war noch net
gewaschen, wie ich ihn gesehen habe, so daß das Auto braun ausgesehen hat!“ Der Vorsitzende, der jedenfalls
den Farbensinn des Volkes richtig einschätzte, sprach beide Angeklagte frei,
da er jedenfalls sich bewußt war, daß nicht nur manche Farbentechniker und
Lackierer vieles in der Prägnanz der Farbenbenennungen zu
wünschen übrig lassen, sondern überhaupt die richtige Benennung von
Farben heute noch ein strittiges Gebiet ist. Oder sollte man nicht die
Polizei für ähnliche Fälle doch mit den Farbentafeln von weiland Geheimrat
Ostwald ausrüsten? Der alte Herr Geheimrat hätte sicherlich daran seine
Freude gehabt! In Österreich sagt man in solch
einem Falle: „Vater Ostwald schau obi
(herunter)!“ |
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Der Farbenchemiker, Heft 7 /4.Jahrgang, Juli 1933, Seite
264 in der Rubrik: Neuheiten der Farbenchemie. |
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