Was ist eigentlich „beige“?

 

Vor einem Wiener Bezirksgericht waren kürz­lich zwei Chauffeure wegen „Irreführung der Be­hörden angeklagt, weil sie bei einer polizeilichen Einvernahme ein beigefarbenes Auto als gelb bzw. als braun, also „falsch“, bezeichnet hatten. Es entwickelte sich vor dem Richter folgender Dialog:

Erster Angeklagter: „Ich hab’ das Auto halt für braun g’halten.“

Vorsitzender: „Laut polizeilicher Relation ist aber nicht braun, sondern beigefarben!“

Zweiter Angeklagter: „Mir ist es aber gelb vorgekommen!“

Erster Angeklagter: „Ich glaube aber es war doch braun! Oder aber, es ist noch der Nachtler (der Nachtchauffeur) auf dem Wagen gesessen, und der Wagen war noch net gewaschen, wie ich ihn gesehen habe, so daß das Auto braun aus­ge­sehen hat!“

Der Vorsitzende, der jedenfalls den Farben­sinn des Volkes richtig einschätzte, sprach beide Angeklagte frei, da er jedenfalls sich bewußt war, daß nicht nur manche Farbentechniker und Lac­kierer vieles in der Prägnanz der Farbenbenen­nungen zu wünschen übrig lassen, sondern über­haupt die richtige Benennung von Farben heute noch ein strittiges Gebiet ist. Oder sollte man nicht die Polizei für ähnliche Fälle doch mit den Far­bentafeln von weiland Geheimrat Ostwald ausrü­sten? Der alte Herr Geheimrat hätte sicherlich daran seine Freude gehabt!

In Österreich sagt man in solch einem Falle: „Vater Ostwald schau obi (herunter)!

 

 

Der Farbenchemiker, Heft 7 /4.Jahrgang, Juli 1933, Seite 264 in der Rubrik: Neuheiten der Far­benchemie.

 

 

 

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