1. Allgemeine Vermietungsbedingungen/ AGB
Die Firma „Zeitreisen“ vermietet das beschriebene Fahrzeug gemäß den nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-
bedingungen und Besonderen Mietbedingungen, welche der Mieter mit seiner Unterschrift anerkennt. Der Mieter
erklärt, dass er zur Auftragserteilung berechtigt ist und zur Zahlung der gesamten direkten und indirekten Ver-
mietungskosten bereit und in der Lage ist. Die Fa. „Zeitreisen“ hat für die Durchführbarkeit des Auftrages zu
sorgen, sofern nicht höhere Gewalt sie daran hindert. Den Anweisungen des Vermieters ist Folge zu leisten. An-
sonsten kann die Vermietung sofort abgebrochen werden.
2. Zahlungsbedingungen
Eine Kaution in Höhe von 500 EUR ist vor Mietbeginn in bar zu hinterlegen. Diese Kaution wird bei ordnungs-
gemäßer und schadensfreier Rückgabe des Fahrzeuges am Tag der Fzg-Rückgabe wieder zurückerstattet. Der
Mietpreis ist mit Rückgabe des Fahrzeuges ebenfalls in bar zu entrichten. Es gelten die zum Mietbeginn gültigen
Preise.
3. Zahlungsverzug
Gerät der Mieter mit der Zahlung des Mietpreises insgesamt oder teilweise in Verzug, so ist die Firma „Zeitreisen“
dazu berechtigt, für jede Mahnung 10 Euro Mahngebühren zu erheben und Verzugszinsen in Höhe von 10% ohne
weiteren Nachweis zu berechnen.
4. Ausschlussfrist
Der Mieter ist verpflichtet, offensichtliche Mängel an den gelieferten Waren und Leistungen unmittelbar anzu-
zeigen. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ansonsten nicht möglich.
5. Gewährleistungsansprüche
Gewährleistungsansprüche sind auf das Recht der Nachbesserung beschränkt. Die Firma „Zeitreisen“ haftet nur
für grob fahrlässige Vertragsverletzungen.
6. Nichterfüllung
Die Firma „Zeitreisen“ haftet nicht für Nichterfüllung des Mietvertrages, sofern die Nichterfüllung auf unvorherge-
sehene Defekte oder Verunfallung des Fahrzeuges beruht. Weiterhin haftet die Firma „Zeitreisen“ nicht für die
Nichterfüllung eines Auftrages, sofern die Nichterfüllung auf Dritte oder örtliche Gegebenheiten beruht.
7. Nutzung
Die Benutzung des Fahrzeuges ist uneingeschränkt ausschließlich in den Grenzen der Länder Deutschland,
Österreich und der Schweiz erlaubt.
Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zur verwenden
- zur Teilnahme an Wettrennen, Geländefahrten und ähnlicher Nutzung
- zur Beförderung von entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen
- zur Begehung und Verübung von Zoll- und sonstigen Straftaten.
Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Im Falle einer Anmietung über Nacht ist das Fahrzeug nachts in einer
abgeschlossenen Garage oder Halle abzustellen.
8. Haftung
Der Mieter haftet für alle Schäden und deren Folgeschäden, die er selber, sein Erfüllungsgehilfe oder Dritte,
welche mittelbar oder unmittelbar an der Vermietung beteiligt sind, verursacht haben. Bei Schäden am Fahr-
zeug haftet der Mieter für Reparaturkosten, den Fahrzeug- und Geschäftsausfall und die Wertminderung. Sofern
die Versicherung der Firma „Zeitreisen“ nicht für Schäden aufkommt, obliegt es dem Mieter, die Firma „Zeitreisen“
von jedweden Schadenersatzansprüchen freizustellen. Sollte der Fahrer den Schaden durch Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit herbeigeführt haben, so haftet der Mieter für alle Schäden unbeschränkt.
Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Benutzung des Fahrzeugs anfallenden Gebühren, Abgaben,
Buß- oder Strafgeldern.
9. Stornierung
Eine Vertragskündigung oder Vertragsaufhebung seitens des Mieters ist ohne zwingenden und nachweisbaren
Grund unzulässig. Für stornierte Einzelleistungen wird eine Gebühr in Höhe von 20% des Mietpreises ohne Nach-
weis erhoben.
10. Mündliche Absprachen
Mündliche Absprachen bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Ebersberg/Obb..
12. Besondere Mietbedingungen
Unsere Philosophie ist es, unseren Kunden historische Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen, die sich in einem
originalen und überdurchschnittlichen guten Pflegezustand befinden. Solche Fahrzeuge sind teuer in der An-
schaffung und nur mit hohem Aufwand zu pflegen und zu betreiben. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür,
wenn sich unsere Mietbedingungen daran orientieren, den besonderen Anforderungen solcher historischer Auto-
mobile gerecht zu werden.
Voraussetzung für die Überlassung unserer Fahrzeuge an Selbstfahrer ist, dass der Mieter/ Fahrer eine beson-
dere Beziehung zu Oldtimern hat und Schwächen und kleine Mängel alter Fahrzeuge kennt und akzeptiert. Wenn
Sie sich nicht sicher sind, ob der Wagen Ihren Ansprüchen genügt, schauen Sie sich das Fahrzeug unbedingt vor
einer Mietentscheidung an.
Grundsätzlich gilt: Oldtimer können nicht so betriebssicher sein wie moderne Fahrzeuge, da sie weitgehend auf
dem Stand der damaligen Technik sind. Der Mieter und Fahrer muss wissen, dass das Fahrverhalten von älteren
Fahrzeugen nicht dem moderner Fahrzeuge entspricht und er sein Fahr- und Bremsverhalten diesen Gegebenheiten
anzupassen hat. Viele historische Fahrzeuge verfügen über Trommelbremsen, deren Bremswirkung deutlich ge-
ringer gegenüber der von modernen Scheibenbremsen ist.
Selbstfahrer sollten deshalb eine gewisse Fahrpraxis mitbringen. Wir vermieten nur an Personen, die mindestens
25 Jahre alt sind und über mehr als 3 Jahre PKW-Fahrpraxis verfügen.
Die Fahrzeuge werden ausschließlich für gemütliche und normale Ausfahrten abgegeben. Die Höchstgeschwin-
digkeit liegt bei maximal 120 km/h. Für Fahrzeuge, deren angegebene Höchstgeschwindigkeit lt. Fahrzeugschein
unter 150 km/h liegt, ist die maximale Geschwindigkeit laut Fahrzeugdatenblatt einzuhalten. Grundsätzlich ist ein
Volllastbetrieb (Vollgas) nicht zulässig. Schäden, die auf Grund überhöhter Geschwindigkeit oder Drehzahl ent-
stehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Unsere Oldtimer verfügen häufig über eine hochwertige Leder-Innenausstattung. Haben Sie deshalb bitte Ver-
ständnis dafür, dass Rauchen und die Einnahme von Essen bzw. Getränken im Auto nicht erlaubt ist. Eine Reini-
gung kann unter Umständen aufwändig oder gar unmöglich werden.
Der Mieter wird grundsätzlich für eine unsachgemäße Behandlung und daraus entstandene Schäden haftbar
gemacht.
Die Fahrzeuge werden nicht für Winterfahrten bei Schnee und Eis ( Salzstreuung ) abgegeben, um sie vor
Schäden zu schützen.
Alle Fahrzeuge sind haftpflicht- und vollkaskoversichert. Die Selbstbeteiligung beträgt bei der Vollkaskover-
sicherung 1000 EUR.
Die Betriebsstoffe gehen zu Lasten des Mieters. Die Fahrzeuge werden voll betankt übergeben und so zurück-
erbeten. Ist dies dem Mieter nach Mietende nicht möglich, so erledigen wir das auf Basis der gefahrenen
Kilometer (0,20 EUR/km).
13. Salvatiorische Klausel
Die Nichtigkeit einer Klausel dieser Bedingungen führt nicht zur Nichtigkeit aller Bedingungen. Die nichtige Klausel
ist durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Willen der Vertragspartner am nächsten
kommt.
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Ort, Datum Mieter