Selbsthilfegruppe Wiesbaden: Morbus Crohn - Colitis ulcerosa

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Änderungen zum 1. Januar 2004 im deutschen Gesundheitswesen

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Keine Heilung, aber weniger Komplikationen

 

Bei Morbus Crohn zuviel Hygiene eher schädlich

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Im Joghurt steckt der Wurm drin

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Parken für Schwerbehinderte

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Horrorvision: länger besetzte Toilette

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Änderungen zum 1. Januar 2004 im deutschen Gesundheitswesen

 

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Das ändert sich zum 1. Januar 2004 im deutschen Gesundheitswesen

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Änderungen, die zum 1. Januar 2004 in der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft treten:

Einführung von DRG-Fallpauschalen in Krankenhäusern

Ab dem 1. Januar 2004 wird das Vergütungssystem im stationären Bereich von einem Mischsystem aus tagesbezogenen Pflegesätzen (75 %) und Fallpauschalen/Sonderentgelte (25%) auf ein umfassendes DRG-Fallpauschalensystem (DRG - Diagnosis Related Groups) umgestellt. Das neue System hat sich international bewährt und wird bereits in vielen anderen europäischen Ländern angewandt. Während die Krankenhäuser im Jahr 2003 ihre Leistungen noch freiwillig mit DRG-Fallpauschalen abrechnen konnten, wird das neue Vergütungssystem ab dem Jahr 2004 für alle Krankenhäuser verbindlich. Ausgenommen von der DRG-Einführung bleiben vorerst psychiatrische Einrichtungen. Für sie gelten weiterhin tagesgleiche Pflegesätze.

Gesundheitsreform schafft Klarheit zugunsten Pflegebedürftiger

Mit der Gesundheitsreform wird auch Klarheit darüber geschaffen, dass die Kosten für das An- und Ausziehen von Stützstrümpfen ab Kompressionsklasse 2 von der Krankenkasse bezahlt werden. Damit wird ein jahrelanger Streit zu Lasten der Pflegebedürftigen beendet. Pflegebedürftige werden entlastet, denn bisher mussten sie die Kosten häufig selber tragen, unterstreicht Bundessozialministerin Ulla Schmidt.

Die gesetzliche Neuregelung führt nicht nur zu einer wirksamen Hilfe für die Pflegebedürftigen, sie schafft auch für die Anbieter von Pflegeleistungen die notwendige Rechtssicherheit. Sie können das An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe künftig den Krankenkassen in Rechnung stellen.

Neues Krankenpflegegesetz

Die Pflege ist zu einem eigenständigen Aufgabenbereich geworden. Ihre Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Deshalb war es höchste Zeit auch diesen Ausbildungsbereich zu modernisieren. Dies ist mit dem Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege vom 16. Juli 2003 und der dazu erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 10. November 2003 geschehen. Diese Neuregelungen helfen den Krankenpflegeberufen den ständig wachsenden Herausforderungen gerecht zu werden und kommen somit letztendlich den Patientinnen und Patienten zugute.

Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG)

Zulassung von Internetapotheken

Auf Grund von Regelungen des GKV-Modernisierungsgesetzes wird deutschen Bürgerinnen und Bürgern ab 2004 der Bezug von apothekenpflichtigen Arzneimitteln auch über Versand- oder Internetapotheken ermöglicht. Um in dieser Hinsicht ein hohes Maß an Verbraucherschutz zu gewährleisten, müssen die teilnehmenden Apotheken hohe Sicherheits- und Qualitätsanforderungen erfüllen, um eine behördliche Erlaubnis für diesen Handel zu erhalten. Die jeweilige Erlaubnis zur Teilnahme am Versandhandel wird von der zuständigen Landesbehörde erteilt. Wenn Verbraucher sich an diese Apotheken wenden, können sie davon ausgehen, dass sie bei einer Bestellung qualitativ hochwertige Arzneimittel zugesandt bekommen.

Apotheken anderer EU-Mitgliedstaaten dürfen ebenfalls Arzneimittel an Endverbraucher in Deutschland versenden, sofern sie die deutschen Sicherheitsstandards erfüllen. Von diesen Apotheken dürfen nur in Deutschland zugelassene Arzneimittel versandt werden, denen eine Packungsbeilage in deutscher Sprache beiliegen muss. Die Apotheke muss außerdem eine Beratung in deutscher Sprache sicherstellen.

Versorgungsbezüge

Rentnerinnen und Rentner müssen bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze auf ihre sonstigen Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten und Alterseinkünfte aus selbständiger Tätigkeit den vollen Krankenkassen- und Pflegebeitrag zahlen.

Die neuen Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen auf einen Blick:

Vereinfachte Zuzahlungsregeln

Grundsätzlich wird künftig bei allen Leistungen eine Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten erhoben. Höchstens allerdings zehn Euro, mindestens fünf Euro. Wenn die Kosten unter fünf Euro liegen, wird der tatsächliche Preis gezahlt.

Belastungsgrenzen

Alle Zuzahlungen werden künftig für das Erreichen der Belastungsgrenze berücksichtigt. Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf zwei Prozent der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Für chronisch Kranke gilt eine Grenze von einem Prozent der Bruttoeinnahmen. Für Familien verringert sich die Belastungsgrenze durch die Kinderfreibeträge (pro Kind 3.648 Euro) und gegebenfalls den Freibetrag für den Ehepartner (4.347 Euro). Bei Beziehern von Sozialhilfe gilt der Regelsatz des Haushaltsvorstands als Berechnungsgrundlage für die Belastungsgrenze. Das heißt ein chronisch kranker Sozialhilfeempfänger zahlt im Jahr rund 36 Euro, ansonsten 72 Euro.

Befreiung für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von Zuzahlungen befreit.

Bonusregelung

Wer aktiv Vorsorge betreibt und an Präventionsmaßnahmen teilnimmt, kann von seiner Krankenkasse einen finanziellen Bonus bekommen. Das kann beispielsweise eine teilweise Befreiung von den Zuzahlungen oder auch eine Ermäßigung des Beitrags sein. Das gilt auch für Versicherte, die an einem Hausarztsystem, an einem Chronikerprogramm oder an einer integrierten Versorgung teilnehmen.

Zuzahlungsbefreiungen

Ab dem 1. Januar 2004 gelten die alten Befreiungen nicht mehr. Wenn man seine Belastungsgrenze erreicht hat, stellt die jeweilige Kasse für den Rest des Kalenderjahres eine Befreiung aus.

Zuzahlungen

Arztbesuch: Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal beim Arzt oder Zahnarzt.

Überweisungen: Wer von einem Arzt zu einem anderen Arzt überwiesen wird, zahlt dort keine Praxisgebühr mehr, wenn der zweite Arztbesuch in das selbe Quartal fällt.

Vorsorge: Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungstermine, Schutzimpfungen und Schwangerenvorsorge sind davon ausgenommen.

10 Euro pro Quartal bedeutet: Wer immer erst zum Hausarzt geht und sich überweisen lässt, muss die Praxisgebühr von 10 Euro nur einmal im Quartal bezahlen, auch wenn verschiedene Arztbesuche notwendig sind.

Verschreibungspflichtige Arzneimittel und Verbandmittel: Zuzahlung von 10% des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel.
Beispiele: Ein Medikament kostet 10 Euro. Die Zuzahlung beträgt mindestens 5 Euro. Ein Medikament kostet 75 Euro. Die Zuzahlung beträgt 10% vom Preis, also 7,50 Euro. Ein Medikament kostet 120 Euro. Die Zuzahlung ist auf maximal 10 Euro begrenzt.

Heilmittel und häusliche Krankenpflege: Zuzahlung von 10% der Kosten des Mittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung (bei häuslicher Krankenpflege auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt).
Beispiel: Wenn auf einem Rezept sechs Massagen verordnet werden, beträgt die Zuzahlung 10 Euro für diese Verordnung und zusätzlich 10% der Massagekosten.

Hilfsmittel: Zuzahlung von 10% für jedes Hilfsmittel (z.B. Hörgerät, Rollstuhl), jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels. Ausnahme: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z.B. Windeln bei Inkontinenz): Zuzahlung von 10% je Verbrauchseinheit, aber maximal 10 Euro pro Monat.

Krankenhaus: Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, aber begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. Ein durchschnittlicher Krankenhausaufenthalt dauert 9 Tage.

Stationäre Vorsorge und Rehabilitation: Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, bei Anschlussheilbehandlungen begrenzt auf 28 Tage.

Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter: Zuzahlung von 10 Euro pro Tag.

Soziotherapie und Haushaltshilfe: Zuzahlung von 10% pro Tag, jedoch höchstens 10 Euro und mindestens 5 Euro.

Leistungen der Krankenkasse

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht mehr erstattet. Arzneimittel, die überwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung dienen (z.B. Viagra), werden nicht mehr erstattet. Ausnahmen: Bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen, wenn solche Arzneimittel zum Therapiestandard gehören. Dabei fällt eine Zuzahlung von 10% der Kosten des Medikaments, maximal 10 Euro, an. Das heißt für ein Medikament unter 5 Euro zahlt man den tatsächlichen Preis des Arzneimittels. Für ein Medikament bis 50 Euro beträgt die Zuzahlung 5 Euro. Kostet das Medikament mehr, sind maximal 10 Euro zu bezahlen.
Weitere Ausnahmen: Verordnungen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden heute schon zu zwei Dritteln selbst bezahlt.

Fahrkosten: Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden grundsätzlich nicht mehr von der Krankenkasse übernommen. Ausnahme: Wenn es zwingende medizinische Gründe gibt, kann die Krankenkasse in besonderen Fällen eine Genehmigung erteilen und die Fahrtkosten übernehmen.

Sehhilfen/Brillen: Grundsätzlich übernehmen die Krankenkassen keinen Zuschuss mehr. Ausnahme: Ein Leistungsanspruch besteht auch weiterhin für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie für schwer sehbeeinträchtigte Menschen.

Künstliche Befruchtung: Reduzierung von vier auf drei Versuche, die von der Krankenkasse zu 50% bezahlt werden. Altersbegrenzung für Frauen zwischen 25 und 40 Jahren, für Männer bis 50 Jahre.

Sterilisation: Keine Kostenübernahme bei Sterilisationen, die der persönlichen Lebensplanung dienen. Ausnahme: Für medizinisch notwendige Sterilisationen werden die Kosten weiterhin von der Krankenkasse übernommen.

Sterbegeld/Entbindungsgeld: Werden aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen.

Mutterschaftsgeld, Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch, Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes: Für die Versicherten ändert sich nichts, da sie diese Leistungen auch weiterhin von der Krankenkasse erhalten. Da es sich um Leistungen handelt, die im gesamtgesellschaftlichen Interesse sind, werden diese künftig aus Steuermitteln finanziert. Zu diesem Zweck wird die Tabaksteuer in drei Stufen bis 2005 erhöht.

Zahnersatz: Bis Ende 2004 ändert sich nichts. Ab 2005 wird Zahnersatz als obligatorische Satzungsleistung von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Die Versicherten bezahlen dann für die Absicherung des Zahnersatzes einen eigenen monatlichen Beitrag, voraussichtlich unter 10 Euro. Mitversicherte Familienangehörige zahlen keinen Beitrag. Der Zahnersatz kann auch privat versichert werden.

Am Umfang, an der Qualität der Versorgung sowie den Härtefallregelungen wird sich gegenüber heute nichts ändern. Die Bonusregelungen gelten weiterhin. Ab 2005 werden befundbezogene Festzuschüsse eingeführt. Kosten oberhalb dieser Festzuschüsse tragen die Versicherten selbst.

Krankengeld: Bleibt Leistung der Krankenkasse. Ab 2006 wird von den Versicherten ein Sonderbeitrag in Höhe von 0,5% erhoben. Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zahlen, sinkt um 0,5 Prozentpunkte.

Keine Heilung, aber weniger Komplikationen

 

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Pressemitteilung Universitätsklinikum Heidelberg, 11. Juli 2003 Nr. 92/2003

Keine Heilung, aber weniger Komplikationen

Ursache chronisch entzündlicher Darmerkrankungen ungeklärt / Antikörper, "gute" Bakterien und schonende Operationen verbessern Lebensqualität

Sie leiden an krampfartigen Bauchschmerzen und Durchfällen, weil ihr Darm chronisch entzündet ist. Komplikationen der schweren Entzündung können für sie lebensbedrohlich sein. Ihre Erkrankung, die meist im Alter von 20 bis 40 Jahren einsetzt, begleitet sie meist ihr ganzes Leben.

Eine vollständige Heilung können Patienten, die an den chronischen Darmentzündungen Morbus Crohn und Colitis ulcerosa erkrankt sind - in Deutschland sind rund 300.000 Menschen betroffen - derzeit nicht erwarten. Doch gibt es medizinische Fortschritte, die ihnen eine bessere Lebensqualität und weniger Komplikationen verschaffen. Dies wurde beim Internationalen Kongress über chronisch entzündliche Darmerkrankungen in Heidelberg vom 9. bis 12. Juli 2003 deutlich, bei dem rund 400 Ärzte den aktuellen Stand von Forschung und Therapie diskutierten. Im Fokus standen u.a. die immer präzisere Darmchirurgie mit Hilfe von "Schlüsselloch-Operationen", Antikörper-Medikamente, die schwere Entzündungsreaktionen dämpfen, der Ersatz "schlechter" Darmbakterien durch "gute" sowie die spektakuläre Hypothese, dass die Darmentzündungen auf einer Infektion beruhen. In Verdacht geraten ist das dem Tuberkulose-Erreger verwandte Mykobakterium avium.

Bis zu 20 Prozent der Crohn-Patienten sind Träger eines bestimmten Gens

Morbus Crohn und Colitis ulcerosa unterscheiden sich in wenigen, aber entscheidenden Merkmalen. Während sich Colitis ulcerosa auf den Dickdarm beschränkt und dort Geschwüre in der oberflächlichen Schleimhaut hervorruft und diese meist fortlaufend befällt, kommt bei der Crohnschen Erkrankung der gesamte Verdauungstrakt für einen Befall in Frage, oft gleichzeitig an mehreren Stellen und immer bis in tiefe Schichten der Darmwand hinein. Am häufigsten ist der Übergangsbereich zwischen Dünn- zum Dickdarm betroffen. Oft bilden sich Engstellen und Fisteln aus, die zu Darmverschlüssen und anderen gravierenden Komplikationen führen können, die nur durch Entfernung von Darmteilen zu beheben sind. Bei der Colitis ulcerosa steht das hohe Krebsrisiko nach längerer Erkrankung im Vordergrund. Werden bei der Darmspiegelung Krebsvorstufen entdeckt, ist eine Entfernung des gesamten Dickdarms erforderlich.

Chronischen Darmentzündungen liegen mehrere Ursachen zugrunde, sagte Prof. Dr. Wolfgang Stremmel, Ärztlicher Direktor der Abteilung Gastroenterologie an der Medizinischen Universitätsklinik Heidelberg, bei einer Pressekonferenz in Heidelberg. Beim Morbus Crohn spiele bei bis zu 20 Prozent der Patienten das Gen NOD2 eine Rolle, allerdings setze es sich nicht immer durch. Warum die natürliche Schutzbarriere des Darms, die Schleimhaut, zusammenbricht, Darmbakterien sie durchdringen und überschießende Abwehrreaktionen schließlich zur chronischen Entzündung führen, ist bislang ungeklärt.

Ist der Morbus Crohn eine Infektionskrankheit? Mykobakterium im Verdacht

Beim Heidelberger Kongress wurde eine interessante Hypothese kontrovers diskutiert: Möglicherweise ist das Mykobakterium avium paratuberculosis, ein Verwandter des Tuberkulose-Erregers, die Ursache des Morbus Crohn. Denn seine Erbsubstanz wurde, so berichtete bei der Heidelberger Tagung Prof. John Hermon-Taylor vom St. George's Hospital, London, bei ca. 90 Prozent der Crohn-Patienten im Darm gefunden. Diese Ergebnisse lagen in anderen Zentren jedoch wesentlich niedriger. Der Erreger kann bei zahlreichen Tierarten, z.B. Kühen, Schafen, Wild und Vögeln, Darmerkrankungen hervorrufen und wird möglicherweise über tierische Produkte übertragen. Studien, bei denen Crohn-Patienten mit Antibiotika behandelt werden, dürften in Kürze mehr Aufschluss über die Bedeutung des Erregers geben.

Solange die Ursache der Darmentzündungen nicht bekämpft werden kann, steht die Dämpfung der Entzündung und die chirurgische Beherrschung schwerer Komplikationen im Vordergrund. Zu den bewährten Medikamenten wie Kortison und Azathioprin, die überschiessende Immunreaktionen zurückdrängen, kommen jetzt Antikörper, die sich spezifisch gegen den Tumornekrosefaktor alpha richten, der die Immunreaktion unterhält, berichtete Prof. Dr. Robert Löfberg vom Karolinska Institut, Stockholm. Auf die hochdosierte Infusion zu Anfang der Therapie sprechen jedoch nur etwa die Hälfte der Patienten an. Außerdem müsse bei einem kleinen Teil der Patienten mit schweren Nebenwirkungen gerechnet werden. Eine weitere Therapiestrategie soll die entgleiste Darmflora in den Griff bekommen: "Böse" Bakterien werden durch die Einnahme von "guten" ersetzt. Auch hierzu gibt es Studien, die eine positive Wirkung belegen. Die Wissenschaftler arbeiten zudem an einem Wiederaufbau des natürlichen Schleimhautschutzwalls, insbesondere von sogenannten "Defensinen", Eiweißkörpern, die für seine Undurchlässigkeit sorgen.

Schonende Operation: weniger Blutverlust und besseres kosmetisches Ergebnis

Trotz neuer Erfolge bei der medikamentösen Behandlung muss jeder Morbus Crohn-Patient und ein kleiner Anteil der Patienten mit Colitis ulcerosa mindest einmal in seinem Leben operiert werden. Beim Morbus Crohn müssen stark verengte Darmabschnitte oder Fisteln entfernt werden. "Wir kämpfen dabei um jeden Zentimeter Darm, den wir erhalten können", erklärte Privatdozent Dr. Jan Schmidt, Oberarzt an der Chirurgischen Universitätsklinik Heidelberg. Denn je weniger Darm vorhanden ist, desto eher kann es zu Verdauungsproblemen und Mangelernährung kommen.

Insbesondere die Colitis ulcerosa birgt im längeren Verlauf ein hohes Krebsrisiko. Jährliche Darmspiegelungen stellen sicher, dass Krebsvorstufen rechtzeitig erkannt werden. Dann muss der gesamte Dickdarm entfernt werden. Der Dünndarm wird mobilisiert und aus einer Schlinge ein Reservoir gebildet, das mit dem Schließmuskel vernäht wird, den Mastdarm ersetzt und die Stuhlkontinenz erhält. Mittlerweile wird dieser Eingriff auch mit Hilfe der minimal invasiven Technik, der "Schlüssellochchirurgie" gemacht, die auf einen großen Bauchschnitt verzichtet und feinste chirurgische Arbeit über in den Bauch eingeführte Geräte leistet. "Unsere Studien haben gezeigt, dass der Blutverlust bei der minimal invasiven Technik wesentlich geringer ist", erklärte Dr. Schmidt. "Die Patienten benötigen keine Bluttransfusionen, wie es bei der herkömmlichen Operation oft der Fall war." Auch das kosmetische Ergebnis ist aufgrund der winzigen Einschnitte überzeugend.

 

Weitere Informationen im Internet:

Deutsche Morbus Crohn / Colitis ulcerosa Vereinigung

Der Bauchredner, Mitgliedsjournal der DCCV

Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten

Deutsche Link-Liste des DCCV

Wichtige Seite zu englischsprachigen Webseiten

Bei Morbus Crohn zuviel Hygiene eher schädlich

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Durchfall und kolikartige Schmerzen im Unterbauch, Gewichtsabnahme, Übelkeit und Erbrechen: Das sind die typischen Beschwerden beim Morbus Crohn. Mit diesem Begriff charakterisieren die Ärzte eine chronische Entzündung im Darmbereich, eine Erkrankung, die die moderne Medizin noch vor viele Rätsel stellt. Denn es ist bis heute nicht gelungen, die genauen Ursachen der Störung dingfest zu machen, und auch definitiv heilen läßt sich der Morbus Crohn nicht.

Normale Lebenserwartung

Dennoch sind die Mediziner stolz auf ihre Leistungen in Sachen Morbus Crohn. Immerhin ist es gelungen, durch die Fortschritte in der medikamentösen Behandlung dafür zu sorgen, daß die Beschwerden gelindert werden, seltener Komplikationen auftreten und die Patienten insgesamt eine praktisch normale Lebenserwartung haben. Das ist wichtig, weil es sich meist um junge Menschen handelt. Der Morbus Crohn macht sich fast immer bereits im zweiten oder dritten Lebensjahrzehnt bemerkbar.

Krank werden dabei offentsichlich nur Menschen, die eine erhöhte Krankheitsanfälligkeit für eine chronische Darmerkrankung in ihren Erbanlagen tragen. Treffen bestimmte Umweltfaktoren, wie etwa Infektionen mit bestimmten Krankheitskeimen, auf eine solche Konstellation, so kommt es zu übersteigerten Reaktionen des Immunsystems. Dadurch kann sich aus den anfänglich akuten Entzündungserscheinungen leicht ein chronischen Geschehen entwickeln.

Zuviel Hygiene ist schlecht

Doch scheint auch die Hygiene im Kindesalter eine wichtige Rolle zu spielen, wie Professor Dr. Jürgen Schölmerich aus Regensburg bei einer Ärztetagung in Brüssel erläuterte. Mit dem hygienischen Standard steigt das Krankheitsrisiko, denn das kindliche Immunsystem muß offenbar trainiert werden. Es muß lernen, mit den Krankheitskeimen umzugehen und mit ihnen fertig zu werden. Geschieht dies nicht, so kann das Immunsystem in späteren Jahren zwar Krankheitskeime vernichten, doch sind die Abwehrmaßnahmen oft übertrieben und kommen nicht mehr zum Stillstand.

So könnte sich laut Schölmerich die Häufigkeit an Morbus Crohn erklären lassen, die parallel zu den besseren hygienischen Standards in der Bevölkerung verläuft. Rückblickende Analysen haben dabei gezeigt, daß die Gefahr, an Morbus Crohn zu erkranken, bei Kindern, die in einem Haushalt mit fließend heißem Wasser und separater Toilette im Haus groß wurden, um etwa das fünffache gesteigert ist. Sie ist auch erhöht bei Einzelkindern und bei Kindern, die erst spät in den Kindergarten kommen und nicht in einer Kindergrippe zusammen mit anderen Kindern - und zusammen mit vielen Krankheitserregern - groß wurden. Das alles könnte nach Schölmerich eine Rolle spielen und mit schuld daran sein, daß der Morbus Crohn hierzulande keine Rarität mehr ist.

Im Joghurt steckt der Wurm drin

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Eier von Spul- und Fadenwürmern im Milchprodukt sollen Abwehr stärken / Tests erfolgreich

Bakterien im Joghurt sind wir gewohnt - er schmeckt uns trotzdem. Ob das auch so sein wird, wenn Milcherzeugnisse mit Eiern von Spul- oder Fadenwürmern angereichert werden, erscheint zumindest beim ersten Gedanken fraglich. Trotzdem könnte es so kommen. Denn nach den Forschungsergebnissen eines amerikanischen Medizin-Professors, über die die Zeitschrift "Bild der Wissenschaft" berichtet, stärkt diese Mixtur das Immunsystem gegen unangenehme Darmerkrankungen wie Dickdarmentzündung und Morbus Crohn.

Joel Weinstock von der University of Iowa war aufgefallen, dass entzündliche Darmerkrankungen in den Industriestaaten immer häufiger werden. In den 60er Jahren stieg die Zahl der Erkrankten um das Zehnfache. Allein in den USA leiden heute mehr als eine Million Menschen an Morbus Crohn und damit unter krampfartigen Bauchschmerzen, Durchfall und Fieber. In Deutschland wird die Zahl der Betroffenen auf 100.000 geschätzt. In den Entwicklungsländern dagegen sind derartige Erkrankungen fast unbekannt.

Für Weinstock steckt in diesem Zusammenhang der Wurm. Denn eigentlich leben Spul- und Fadenwürmer in den Eingeweiden des Menschen von Anbeginn an. "Doch mit einer übersteigerten Hygiene verdrängen wir den Wurm in uns", zitiert die Zeitschrift den Mediziner. Das menschliche Abwehrsystem habe Probleme mit einer immer sterileren Umwelt, und das führe dann zu Überreaktionen.

Weinstocks These: "Würmer bieten ihrem Wirt aus Eigennutz einen Überlebensvorteil, etwa durch Stärkung der Immunabwehr." Um seine Theorie zu testen, verabreichte der Forscher sechs chronisch darmkranken Patienten einen Drink, der mit etwa 2.000 Wurmeiern aus Schweinedärmen angereichert war. Das Resultat: Bei fünf Patienten waren die Symptome nach drei Wochen völlig verschwunden, beim sechsten trat immerhin eine Besserung ein.

Parken für Schwerbehinderte

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Regelungen werden ausgedehnt - VdK-Initiative

Wer behindert ist, wird behindert, das ist eine Binsenweisheit für VdK-Mitglieder.

In der Vergangenheit hat der Sozialverband VdK immer wieder im Hessischen Sozial- und dem Verkehrsministerium gefordert, für das Land eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen zu erlassen, von der bestimmte Gruppen von Schwerbehinderten zusätzlich profitieren 0sollen.

Hintergrund der Forderung: Wer die Parkerleichterung in Anspruch nehmen wollte, musste als Voraussetzung dafür den Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) haben.

Das wurde von vielen VdK-Mitgliedern und anderen betroffenen Behinderten als völlig unbefriedigend und unzureichend empfunden, denn: Wer das Merkzeichen "aG" trotz einer schwer wiegenden (Geh-)Behinderung "knapp verfehlte", konnte von den Parkerleichterungen nicht profitieren.

Deshalb hat der Sozialverband VdK-Hessen mehrere Anläufe unternommen, die Situation für Schwerbehinderte Mitbürger deutlich zu verbessern. Jetzt waren die VdK-Initiativen teilweise erfolgreich. Für folgende Personengruppen sollen ab sofort Parkerleichterungen eingeführt werden:

Schwerbehinderte, denen durch die Versorgungsverwaltung ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein in Folge von Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und die Merkzeichen "G" (erheblich gehbehindert) und "B" (Notwendigkeit ständiger Begleitung) zuerkannt wurde,

denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein in Folge von Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen (und/oder der Lendenwirbelsäule) zuerkannt wurde und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 infolge Funktionsstörung des Herzens oder der Lunge und das Merkzeichen "G" bescheinigt wurde.

Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 70.

Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 60.

Die neue Ausnahmegenehmigung (gelber Ausweis) erhält man auf Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Man kann sie dann etwa für folgende Parkerleichterungen in Anspruch nehmen: Parken im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden; in Fußgängerzonen darf während der Ladezeiten geparkt werden; im Bereich von Parkscheinautomaten darf man ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung parken.

Mit der Ausnahmegenehmigung ist das Parken auf den gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen weiterhin nicht zulässig. Diese Plätze bleiben Behinderten mit dem Merkzeichen "aG" vorbehalten.

Horrorvision: länger besetzte Toilette

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Menschen mit chronischen Darmentzündungen hilft oft nur hohe Cortisondosis

Bei vielen Menschen zeigt sich die Krankheit im Alter zwischen 20 und 30 Jahren: massiver Durchfall, Fieber und ein rasanter Gewichtsverlust. "Innerhalb von wenigen Wochen habe ich rund 20 Pfund abgenommen", sagt Elisabeth Lommatzsch (43). Noch im Jahr 1975 stellte der Arzt die Diagnose: Morbus Crohn, eine unheilbare chronische Darmentzündung. Lommatzsch leitet heute die Wiesbadener Selbsthilfegruppe, zu der auch Patienten gehören, die an Collitis ulcerosa leiden. Bei dieser Krankheit ist nur der Dickdarm befallen, während sich der Crohn von der Mundschleimhaut bis zum After ausdehnen kann.

Lommatzsch bekam sofort Cortison in einer hohen Dosis, das auch schnell seine Wirkung zeigte. Im Vertrauen darauf, daß sie jetzt geheilt sei, setzte sie die Medikamente ab. Doch nach sechs Monaten kam der nächste Schub: "Ich habe damals eine Strichliste geführt", sagt die 43jährige, "20 Mal am Tag und 20 Mal in der Nacht mußte ich zur Toilette." Bei den extremen Durchfällen kann es zu lebensbedrohlichem Elektrolyt-Verlust kommen. Deshalb müssen die Betroffenen regelmäßig Medikamente einnehmen, in extremen Fällen bekommen sie Infusionen. Während eines Schubs fühlen sie sich schlapp und kraftlos und haben oft starke Bauchkrämpfe.

"Wenn man an einen fremden Ort kommt, ist die wichtigste Frage: "Wo ist die nächste Toilette?", erzählt Manfred Weitzel (56). "Ein besetztes Klo ist für uns eine richtige Horrorvision. Die Toilette ist im Urlaub wichtiger als die Dusche." Zu unangenehmen Situationen kann es bei längeren Flügen oder Busfahrten kommen. Bei Weitzel sind rund 50 Zentimeter Dünndarm entzündet. Er leidet an mehreren Begleiterkrankungen: einer chronischen Bindehautentzündung und an ständigen Gelenkschmerzen, eventuell aufgrund eines Mangels an Mineralstoffen.

Ursache für die Krankheit ist vermutlich ein Gen-Defekt, doch zuweilen werden auch noch psychosomatische Gründe und falsche Ernährung in Betracht gezogen. Für das Essen der bereits Betroffenen gibt es keine festen Regeln - jeder muß herausfinden, was er verträgt. Viele Patienten haben beim Urlaub im Süden die wenigsten Probleme.

Wenn die 16jährige Claudia einen Schub hat, herrscht in der Familie Nachtsheim morgens das Chaos, denn es gibt nur ein Badezimmer. Claudia leidet seit drei Jahren an Collitis ulcerosa. Als sie im Sommer wieder schlecht dran war, mußte sie viel Cortison nehmen. Sie nahm zu, bekam die typischen Pausbacken ("Vollmondgesicht") aufgrund der Wassereinlagerungen. Doch andere Nebenwirkungen sind gefährlicher: Unter anderem wird das Immunsystem geschwächt und den Knochen wird Kalk entzogen (Osteoporose-Gefahr). Trotzdem sind sich fast alle Betroffenen einig, daß Cortison für die Lebensqualität sehr wichtig ist. Besonders belastend ist für die Darmkranken, wenn man ihnen in Kneipen, Restaurants oder Supermärkten verwehrt, auf die Toilette zu gehen. "Bevor man dann erklärt hat, daß man krank ist, hat man in die Hose gemacht", schildert Weitzel.

Betroffene von 16 bis 85 Jahren

Die Treffen der Selbsthilfegruppe für chronisch entzündliche Darmerkrankungen finden an jedem dritten Freitag im Monat um 19:30 Uhr im Alten Rathaus in Dotzheim statt. Es nehmen jeweils zwischen zehn und 20 Personen im Alter von 16 bis 85 Jahre teil. Regelmäßig referieren Ernähungsberater und Psychologen. Ein Gastroenterologe betreut die Gruppe. Ansprechpartnerin ist Elisabeth Lommatzsch, Telefon 70 07 41.

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