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18.09.2010: Nach langer Zeit mal wieder ein Kommentar
von mir. Da der ehemalige Domainprovider die Preise angehoben hat, musste ich mit der Domain umziehen. Daher kann es sein, dass die Internetseite über die Domain www.fabian-kirschner.de vorübergehend nicht erreichbar ist. Die aktuellen Themen unserer Zeit sind ja nicht zu übersehen und so möchte ich mich heute zu
Atomenergie, Wehrpflicht und Stuttgart 21 äußern.
Vor wenigen Wochen, bevor der Atom-Deal der schwarz-gelben Bundesregierung mit den
Energieversorgungsunternehmen in “trockenen Tüchern” war, wurde gerätselt und beratschlagt, wie hoch die Zusatzabgaben der vier großen Energiekonzerne (RWE,
EnBW, E.ON und Vattenfall) festgesetzt werden sollen. Dies wäre aus meinwe Sicht gar nicht nötig gewesen, wenn der Staat wichtige Infrastrukturfaktoren, wie die Energieversorgung
des Landes endlich in die eigene Hand nehmen würde. So könnte man überschüssige Gewinne in den Bundeshaushalt einbeziehen und erspart sich eine Besteuerung von Gewinnen privater
Energiekonzerne. Weiterhin repräsentiert die Bundesregierung zwar die Mehrheit der abgegebenen gültigen Wählerstimmen, aber damit nicht die Meinung der Mehrheit der Deutschen
(es gab 62.168.489 Stimmberechtigte bei der Bundestagswahl 2009, davon hat die CDU: 11.828.277, die CSU: 2.830.238 und die FDP: 6.316.080 gewählt. Quelle: www.bundeswahlleiter.de, vom 18.09.2010. Das macht 20.974.595 Wählerstimmen. Prozentual sind das mit 33,7% ca. ein Drittel der Wahlberechtigten
). Und gerade deshalb ist eine Volksbefragung über die Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke von Nöten.
Ähnliches Bild der Lage trifft auf das Projekt Stuttgart 21
zu. Auch hier ist eine Volksabstimmung notwendig. Denn es kann und darf nicht sein, dass sich Unternehmensbosse und Politiker mit dem Prestigeprojekt
des Stuttgarter Bahnhofs ein Exempel statuieren, was dem Steuerzahler, durch die finanzierenden Institutionen von Deutsche Bahn (zu 100% Bundeseigentum), EU, das Land Baden-Württemberg
, der Bund und anderen (ebenfalls durch Steuergelder finanzierten) Institutionen, teuer zu stehen kommt.
Bei der Abschaffung der Wehrpflicht kann man
zweigeteilter Meinung sein. Sicher aber ist, dass der Kompromiss (Kompromist) von CDU/CSU und FDP, die Wehrpflicht von 9 auf 6 Monate zu reduzieren, kompletter Unfug
ist. Aus meiner Sicht ist der Erhalt der Wehrpflicht im Grundgesetz elementar wichtig um Deutschland im Verteidigungsfall auch verteidigen zu können. Dies schließt eine Aussetzung
der Wehrpflicht nicht aus. Viele empfinden die Wehrpflicht als “verschenktes” Jahr, da der Arbeits- oder eher Ausbildungsmarkt meist in Jahresintervallen
einstellt. Einige Wehrpflichtige berichten auch von großer Langeweile. Aus meiner Sicht liegt hier aber das Problem bei den Vorgesetzten, die es scheinbar
nicht schaffen die Wehrpflichten sinnvoll oder überhaupt zu beschäftigen. Das Problem der “Langeweile” trifft zum Glück nicht auf alle Wehrpflichten zu. Sicher aber ist, dass eine
Berufsarmee in der jetzigen Größe sicherlich keine Einsparungen, sondern weitere Kosten hervorbringen wird. Sollte sich die Bundesregierung und damit die
Bundeswehr weiterhin an Auslandsmissionen wie Afghanistan (welcher aus meiner Sicht abzulehnen ist) beteiligen, wird keine Verkleinerung der Bundeswehr ohne weitere
enorme psychische Belastungen unserer Soldaten möglich sein. Denn dadurch müssen die Soldaten immer kürzen Abständen an immer mehr Auslandseinsetzen teilnehmen. Das Geld, was bei
Schließungen von Bundeswehrstandorten und Personalreduzierung eingespart wird, gibt man doch bei Auslandseinsätzen um ein Vielfaches wieder aus. Mit dem weiteren negativen Nebeneffekt
, dass der Arbeitsmarkt nicht alle entlassenen Bundeswehrangehörigen aufnehmen wird oder kann. So wird wieder subventioniert, denn ein Anstieg der Arbeitslosenzahlen bedeutet
sinkende Steuereinnahmen aus Lohnsteuern und steigende Finanzausgaben durch Transferleistungen. Doch zurück zur Wehrpflicht. Die Wehrpflicht ist die Verknüpfung der Gesellschaft mit der
Armee. Ohne die Wehrpflicht wird die Armee aus dem Blickpunkt der Gesellschaft abtriften. Dadurch birgt sie ein Gefahrenpotenzial in sich, welcher zu früheren Zeiten
von Bedeutung war und in anderen Ländern der Erde noch immer ist. Der Wegfall der Wehrpflicht würde ohne Gesetzesänderung auch den Wegfall von Ersatzdiensten
wie dem Zivildienst oder beim Technischen Hilfswerk (THW) oder Ähnlichem bedeuten. Weiterhin sollte man auch zu Bedenken geben, dass die Wehrpflicht oder der Ersatzdienst nur
für Männer gegen den Artikel 3 des Grundgesetzes spricht, denn in diesem heißt es: “Artikel 3
- (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
- (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
- (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat
und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”
23.12.2009: Ich wünsche ein
frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2010.
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