|
1) Um zur einer Wahl anzutreten, muss man das 18 Lebensjahr vollendet haben und darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
2) Man braucht
keiner Partei angehören (kann man aber) um sich als Einzelkandidat aufstellen zu lassen.
3) Setzen Sie sich mit ihrem Landeswahlleiter ihres jeweiligen Bundeslandes in Verbindung. Die Adresse ist meistens auf
der offiziellen Homepage des jeweiligen Bundeslandes zu finden. Der Landeswahlleiter kann Sie an den zuständigen Kreiswahlleiter weiterleiten. Dieser stellt Ihre Hauptkontaktperson dar. Sollten Sie die Adresse Ihres
Landeswahlleiters nicht herausfinden, wenden Sie sich an den Bundeswahlleiter ( www.bundeswahlleiter.de ).
4) Einzelkandidaten die keiner Partei angehören oder deren Partei nicht in einem Landtag oder im Bundestag vertreten ist brauchen 200
Unterstützungsunterschriften von volljährigen Wahlberechtigten, aus ihrem Wahlkreis. Die dafür notwendigen Formblätter bekommen Sie kostenlos von Ihrem Kreiswahlleiter zugeschickt.
5) Sammeln Sie auf jeden Fall mehr als 200 Unterstützungs- unterschriften, da manche unkorrekt ausgefüllt sind, die dann nicht anerkannt werden. Bevor Sie die Unterstützungs- unterschriften beim
Kreiswahlleiter einsenden, müssen die Unterschriftsblätter je nach Wohnort des Unterzeichners bei der zuständigen Gemeinde abstempeln lassen. Deswegen ein gut gemeinter Tip: Ihr Wahlkreis ist groß, aber wegen 5
Unterschriften zu einer 50km entfernten Gemeinde zu fahren ist sehr uneffektiv.
6) Wenn Sie die von der jeweiligen Gemeinde abgezeichneten Unterschriftsblätter rechtzeitig beim Kreiswahlleiter einsenden,
liegt es dann nur noch an der Kreiswahlleiterkommission ob Sie zur Wahl zugelassen werden. Diese kontrollieren ob die Anzahl der gültigen Unterstützungunterschriften (mind. 200 Gültige) vorhanden sind. Zur
Bekanntgabe der Wahlzulassungen werden Sie eingeladen. Es besteht aber keine Pflicht dort zu erscheinen.
|