Fragen und
Antworten zum begleitenden Fahren: |
| Wo
wird der Führerschein mit 17 anerkannt? |
- gilt in ganz Deutschland
- außerhalb Deutschlands gilt die
Fahrerlaubnis nicht, der Fahrer muss also spätestens vor der Grenze
gewechselt werden
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| Wer
darf Begleitperson sein? |
- grundsätzlich darf der Pkw nur in
Begleitung mit einer der von dir vorgeschlagenen und genehmigten
Begleitpersonen gefahren werden
- bereits bei der Erteilung der Prüfbescheinigung
müssen diese Personen namentlich festgelegt und eingetragen werden
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| Welche
Vorraussetzungen müssen die Begleitpersonen erfüllen? |
- mindestens 30 Jahre alt sein
- mindestens 5 Jahren im Besitz der
Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein
- bei Erteilung der Prüfbescheinigung
dürfen höchstens drei Punkte in Flensburg registriert sein
- die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer,
d.h. sie darf nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern
sollte nur als Berater mitfahren
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| Welche
Promille-Grenze gilt? |
- für Fahrer gilt 0,0 Promille und für Beifahrer die
0,5-Promille-Grenze sowie die übrigen einschlägigen Vorschriften über
berauschende Mittel
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| Was
gilt für Einschluss der Führerscheinklassen L, M, S? |
- mit der Klasse B erhältst du
natürlich auch die Klassen L, M und S, welche du ohne
Begleitperson führen darfst
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| Was
gilt für die Probezeit? |
- die Probezeit beginnt wie beim
"normalen" Führerschein Klasse B ab dem Tag, an dem du
deinen Führerschein erhältst und gilt für 2 Jahre
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| Wie
verläuft die Ausbildung? |
- Ausbildung und Prüfungen entsprechen
dem "normalen" Führerschein Klasse B, du darfst also
frühestens 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag Theorieprüfung und
einen Monat vorher Praxisprüfung machen
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| Wann
kann man beginnen? |
- die Ausbildung und
Antragstellung zum Führerschein darf 6 Monate vor dem 17. Geburtstag
erfolgen
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Antragstellung in den Verkehrsämtern: |
- für alle Fahrschüler - egal
ob aus Thüringen, Bayern bzw. Sachsen liegen Anträge in der Fahrschule bereit, sodass eine
Beantragung sofort erfolgen kann
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