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Motorradausbildung
Bei uns schult der Fahrlehrer zur Motorradausbildung vom Motorrad aus und kann so alle Elemente auf dem Übungsplatz und den perfekten Kurvenstil direkt vorführen!
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Begleitetes Fahren mit 17
Fragen und Antworten zum begleitenden Fahren:
Wo wird der Führerschein mit 17 anerkannt?
  • gilt in ganz Deutschland
  • außerhalb Deutschlands gilt die Fahrerlaubnis nicht, der Fahrer muss also spätestens vor der Grenze gewechselt werden
Wer darf Begleitperson sein?
  • grundsätzlich darf der Pkw nur in Begleitung mit einer der von dir vorgeschlagenen und genehmigten Begleitpersonen gefahren werden
  • bereits bei der Erteilung der Prüfbescheinigung müssen diese Personen namentlich festgelegt und eingetragen werden
Welche Vorraussetzungen müssen die Begleitpersonen erfüllen?
  • mindestens 30 Jahre alt sein
  • mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein
  • bei Erteilung der Prüfbescheinigung dürfen höchstens drei Punkte in Flensburg registriert sein
  • die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer, d.h. sie darf  nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern sollte nur als Berater mitfahren
Welche Promille-Grenze gilt?
  • für Fahrer gilt 0,0 Promille und für Beifahrer die 0,5-Promille-Grenze sowie die übrigen einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel
Was gilt für Einschluss der Führerscheinklassen L, M, S?
  • mit der Klasse B erhältst du natürlich auch die Klassen  L, M und S, welche du ohne Begleitperson führen darfst
Was gilt für die Probezeit?
  • die Probezeit beginnt wie beim "normalen" Führerschein Klasse B ab dem Tag, an dem du deinen Führerschein erhältst und gilt für 2 Jahre
Wie verläuft die Ausbildung?
  • Ausbildung und Prüfungen entsprechen dem "normalen" Führerschein Klasse B, du darfst also frühestens 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag Theorieprüfung und einen Monat vorher Praxisprüfung machen
Wann kann man beginnen?
  • die Ausbildung und Antragstellung zum Führerschein darf 6 Monate vor dem 17. Geburtstag erfolgen
Antragstellung in den Verkehrsämtern:
  • für alle Fahrschüler - egal ob aus Thüringen, Bayern bzw. Sachsen liegen Anträge in der Fahrschule bereit, sodass eine Beantragung sofort erfolgen kann

Anschrift
Fahrschulen
Franz&Jäckel GbR

Obere Karl-Str. 32
07926 Gefell
Tel. 0170-32 65 890
Tel. 0172-88 82 486
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