Dipl.-Ing. Franz P. Zantis

Im Blumenfeld 5 52477 Alsdorf

 

Telefon:      02404-6777927

E-Mail:       franz-peter.zantis@arcor.de

 

 

 

 

Walter Steglich

Wolf-Christoph Bauer

Dorothea Hammer

allesamt Richter am OLG Köln

 

Reichenspergerplatz 1

50670 Köln

 

Fax: 0221 7711-600

Offener Brief an

Walter Steglich

Wolf-Christoph Bauer

Dorothea Hammer

alles Richter am OLG Köln

 
 

 

 

 

 

 

 

 


10 UF 15/11

mein Schreiben vom 11. September 2011

 

 

Alsdorf, den 27. Dezember 2011

 

Sehr geehrter Herr Steglich,

Sehr geehrter Herr Bauer,

Sehr geehrte Frau Hammer,

 

mit Ihrem o.a. Beschluss vom 7. April 2011 haben sie meinen Sohn dauerhaft aus seinem wohlbehüteten Nest und seiner Heimat vertrieben und ihm eine Schule verordnet, die 10 km von seinem jetzigen Aufenthaltsort und 25 km von seiner Heimat entfernt ist.

Dies, weil ich auf die Forderung der Mutter nach 50000 €, die ich für mein Kind zahlen sollte, nicht eingegangen bin.

 

Damit haben Sie werte Richter verhindert bzw. damit verhindern Sie, dass mein Kind Fabio Nathanont Zantis kostenfreie Zuwendung, Förderung und Erziehung durch seinen leiblichen Vater und Unterzeichner erhalten darf.

 

Nach einem Gespräch mit Fabios Klassenlehrerin Frau Souren am 19. Dezember 2011 erfuhr ich , dass mein Kind Fabio Nathanont Zantis, in seinen schulischen Leistungen stark abgefallen ist. Seinem aktuellen Wohn- und Lebensumfeld entsprechend hat mein Kind Fabio Nathanont Zantis Freude jedes Interesse an Schule und Bildung verloren.

 

Da sie verhindert haben bzw. verhindern, dass ich, der Unterzeichner und leibliche Vater, mein Kind kostenfrei fördern und erziehen darf, bitte ich nun Sie, an meine Stelle mein Kind zu fördern und ihm wieder Lust und Freude an Schule und Weiterbildung zu vermitteln.

 

Da mein Kind Fabio Nathanont Zantis auch – verursacht durch ihren Beschluss - weiterhin von der christlichen Lehre ferngehalten wird, bitte ich ebenfalls, das Sie werte Richter meinem Kind Fabio Nathanont Zantis den christlichen Glauben vermitteln.

 

Entsprechend ihres Beschlusses ist mein Kind Fabio Nathanont Zantis unter folgender Adresse zu erreichen:

 

Schley

Teichstrasse 12

52224 Stolberg

 

Ich bitte Sie Richter

Walter Steglich

Wolf-Christoph Bauer

Dorothea Hammer

sich bald mit der Mutter meines Kindes Fabio Nathanont Zantis, der sie das Aufenthaltbestimmungsrecht zugesprochen haben, da ich ihr nicht 50000 € gezahlt habe, in Verbindung zu setzen und mit ihr und meinem Kind schulische Nachhilfetermine zu vereinbaren.

 

 

Mit besten Grüßen

 

Franz P. Zantis

-      leiblicher Vater von Fabio Nathanont Zantis

-      allein erziehend im Einvernehmen mit der Mutter Melanee Schley, vormals Melanee Zantis, geb. Thamaraksa zwischen Herbst 2004 und dem 16. April 2008

-      Angebot der Mutter mit E-Mail vom 8. November 2007 nachdem das Kind Fabio gegen 50000 € in seiner Heimat beim Vater verbleiben darf

-      nachdem der Vater das Angebot nicht angenommen hat wird das Angebot der Mutter durch die Entscheidung des Richters Helmut Siebert vom Familiengericht Aachen bestätigt; Fabio muss seine vertraute Umgebung und Heimat verlassen und zur Mutter umziehen (Verhandlung vom 16. April 2008, 221 F 59/08); darüber hinaus kommt Richter Helmut Siebert dem Wunsche der Mutter nach und beschließt, dass Fabio auch seine Heimatschule verlassen muss und von seinen Schulfreunden abgetrennt wird

-      seitdem ist Fabio beginnend mit dem 5. August 2008 vollumfänglich von seinem leiblichen Vater abgekoppelt

-      dem Wunsche der Mutter entsprechend bezeichnet Fabio seit Herbst 2009 seinen leiblichen Vater als Ex-Vater und den neuen Ehemann der Mutter als Papa

-      Bestätigung des Angebotes der Mutter durch die Entscheidung des vorsitzenden Richters Walter Steglich vom OLG Köln (10 UF 15/11 vom 7. April 2011); darin auch Bestätigung des Wunsches der Mutter, dass das Kind eine Realschule besuchen soll, die 10 km von seinem derzeitigen Aufenthaltsort entfernt ist