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Autor und Vater: Franz Peter Zantis, Im Blumenfeld 5, 52477 Alsdorf

Stand: 10. Mai 2012

 

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8. November 2007: die mit ihrem Chef und Liebhaber (Inhaber eines Ingenieurbüros in Vennwegen) zusammen lebende, thailändische Mutter bietet dem seit 3,5 Jahren allein erziehenden Vater per E-Mail an, dass das gemeinsame Kind weiterhin in seinem Heimathaus beim Vater in Alsdorf-Mariadorf leben darf, wenn dieser der Mutter 50000 € zahlt. Der Vater zahlt nicht. Daraufhin reicht die Mutter beim Amtsgericht Aachen einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechtes ein.

 

Frau Evelyn Warkentin vom Kreisjugendamt Aachen, Am Hastenrather Fließ 4, 52249 Eschweiler, ist der Meinung, dass das Kind zur Mutter umziehen müsse. Dazu verfasst Frau Warkentin diverse Schreiben an das Gericht die nachweislich Unwahrheiten und Unterstellungen enthalten. Frau Warkentin wird später wegen Verdachts der Beihilfe beim Entzug Minderjähriger von der Staatsanwaltschaft vernommen (402 Js 512/09).

Eines der Schreiben von Frau Warkentin wird auch von Herrn Gruppenleiter Einmal unterzeichnet. Der Leiter des Kreisjugendamtes Aachen, Herr Adolf Mainz ist der Meinung, dass Frau Warkentin eine sehr gute Mitarbeiterin in seinem Amt ist. Der Kreisdirektor (Landrat) Carl Meulenbergh ist ebenfalls dieser Meinung.

 

Am 19. März 2008 ist das Kind auf einer Geburtstagsparty bei einem Nachbarskind. Die Mutter fährt mit ihrem Chef und Liebhaber vor und entführt das Kind. Dem Kind gelingt es aus dem Auto heraus seinen Vater anzurufen. Es weint bitterlich und sagt, dass es nach Hause kommen möchte, aber nicht dürfe. Der Vater versucht es zu trösten. Der Vater wollte mit der Mutter sprechen und bat das Telefon weiterzugeben. Die Mutter schreit im Hintergrund, dass sie nicht mit dem Vater sprechen will und das Kind solle aufhören zu weinen.

 

Am 31. März 2008 reißt die Mutter das Kind mit brutaler Gewalt aus der Hand des Vaters, stopft das herzzerreißend jammernde und weinende Kind in den Mercedes ihres Chefs und Liebhabers und fährt davon. Jahrelang hatte sich die Mutter nicht um ihr Kind gekümmert. In den folgenden Tagen aber holt die Mutter das Kind vor Unterrichtsschluss aus der Schule und versteckt das Kind. Das Kind verpasst große Teile des Unterrichts.

 

Die Leitung des Kindergartens des Kindes bescheinigt dem Vater am 4. April 2008 schriftlich, dass er während der Kindergartenzeit die erste und wichtigste Bezugsperson und Vertrauensperson für sein Kind war.

 

In ihrem Schreiben vom 7. April 2008 rät die Klassenlehrerin des Kindes von dem von der Mutter gewünschten Schulwechsel dringend ab. Ein Schulwechsel würde das Kind in der aktuellen Situation zu sehr belasten. Im gleichen Schreiben, bestätigt die Klassenlehrerin, dass der Vater seine Verantwortung für die Zusammenarbeit mit der Schule wahr nähme und er in engem Kontakt mit der Schule stehen würde und regelmäßig an Veranstaltungen (Klassenpflegschaft, Elternsprechtag) teilnehmen würde und die Klasse unterstützen würde (Lesewoche, Projekte, etc.).

 

16. April 2008: Richter Helmut Siebert vom Amtgericht Aachen, Purweider Winkel 33, 52070 Aachen entscheidet, dass das Kind seine Heimat verlassen und zur Mutter und deren Chef und Liebhaber nach Baesweiler ziehen muss. Als Begründung gibt er an, dass das Kind zwei Wochen schwerpunktmäßig bei der Mutter gewesen sei. Die Mutter hat nun das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind. Der gut situierte Chef und Liebhaber der Mutter ist bei diesem und bei allen folgenden Gerichtsprozessen anwesend und pflegt gerne Kontakt zu den Richtern und "Experten".

Mit ihrem am gleichen Tag verfassten Schreiben teilt die Mutter der Schulleitung mit, dass sie das alleinige Sorgerecht habe und die Schule dem Vater bezüglich seines Kindes nichts mehr zu berichten hätte.

Die Mutter fordert vom Vater nun Unterhalt. Richter Siebert entscheidet, dass der Vater monatlich 345 € auf das Konto der Mutter zu überweisen hätte. Die Mutter erhält damit nun insgesamt ca. 550 € monatlich für ein 6-jähriges Kind.

 

Nach dem Umzug zur Mutter stellen sich bei dem Kind schwere psychische Störungen ein. Wenn es den Vater besucht weint es und hat Angst. Es sagt, die Mutter habe ihm gesagt, dass die Polizei es holen kommt, wenn es beim Vater bleibt. Nach kurzer Zeit stellt sich bei dem Kind das PA-Syndrom ein. Unter seriösen Psychologen und Pädagogen gilt dies als ein Zeichen von psychischer Kindesmisshandlung.

 

Die eingebundene Verfahrenspflegerin Inge Mesenholl (www.mesenholl.de), Turpinstraße 128, 52066 Aachen sitzt bei Gerichtsprozessen gerne neben dem gut situierten Chef und Liebhaber der Mutter. Sie bezeichnet ihn als ruhigen, sympathischen Mann. Sie schließt sich der Meinung von Evelyn Warkentin vom Kreisjugendamt Aachen an.

 

Die Mutter streitet sich in Gegenwart des Kindes sehr lautstark mit dem Direktor der Schule. Das Kind ist verzweifelt und weint.

Die Mutter verhindert, dass das Kind an Proben mit der KINDERBAND, in der das Kind Flöte spielt, teilnehmen kann. Musikalisch talentierte Kinder können bei entsprechender Förderung bis zum 8. Lebensjahr das Absolute Gehör ausbilden. Durch das Verhalten der Mutter wird dies nun zuverlässig verhindert. Sie bricht die begonnene musikalische Ausbildung ab.

 

Beginnend mit dem 13. Juni 2008 bringt die Mutter das Kind nicht mehr zur Schule und fliegt mit dem Kind unangekündigt in den Nordosten von Thailand. Herr Esser vom Schulamt Aachen teilt dem Vater telefonisch mit, dass die Mutter dies eigentlich nicht dürfe.

 

Herr Uwe Völkening aus Düren erstellte ein Gutachten für das Familiengericht Aachen in dem er dem Vater ausgezeichnete Erziehungseigenschaften bescheinigt. Er empfiehlt jedoch dass das Kind seine Heimat verlassen soll und zur Mutter umziehen soll. 
Das Schriftstück wird von den unabhängigen Experten Prof. Dr. Klenner, Dipl.-Psych. B. Kricheldorf und Dipl.-Päd. H. Schmeil für nicht verwertbar eingestuft, da unter anderem völlig veraltete und wissenschaftlich unhaltbare Verfahren bei der Kindesbefragung verwendet wurden.

Der Vater vergleicht das Gutachten mit einem Gutachten eines anderen Vaters, dass ebenfalls von Uwe Völkening erstellt wurde und findet erstaunlich viele wortwörtliche Übereinstimmungen. Dies erinnert den Vater an die "Copy & Paste" – Technik bei Computern.

 

Richter Helmut Siebert vom Amtgericht Aachen, Purweider Winkel 33, 52070 Aachen, entscheidet am 27. August 2008, dass das Kind nun auch seine Heimatschule (GGS Broicher Siedlung) verlassen muss (404 / 07EASOII). Er ordnet an, dass das Kind die Friedensschule in Baesweiler besuchen muss. Das Kind hatte vorher gesagt, dass es seine Schule gerne besuchen würde und nicht seine Schulfreunde verlieren möchte.

 

Die Direktorin des Amtsgerichtes Aachen, Ursula Verfuß-Eschweiler teilt dem Vater mit, dass die Richter in ihren Entscheidungen frei seien.

 

Das Kind verliert den Spaß und jedes Interesse an Schule. Das Kind hat – wie der Vater – eine ganz leichte Linkshändigkeit. Die Mutter erzieht das Kind zum vollständigen Linkshänder.

Das sechsjährige Kind ist nun der Meinung es müsse seine Mutter beschützen, da diese immer böse Briefe vom Gericht erhält, die vom Vater verursacht würden.
Dem Wunsche der Mutter entsprechend sagt das Kind zum Chef und Liebhaber der Mutter "Papa" und bezeichnet seinen leiblichen Vater als Ex-Vater.

 

Um irgendwie noch Kontakt zu seinem Kind zu haben übernimmt der Vater, für die Klasse in der sein Kind ist, das Tastaturtraining. Als die Mutter dies erfährt lässt sie das Kind nicht am Tastaturtraining teilnehmen.

 

Am 29. Mai 2009 erscheinen die Mutter und ihr Chef und Liebhaber am Garten des Heimathauses des Kindes in Alsdorf-Mariadorf und beschimpfen lautstark den Vater. Sie kündigen an, dass der Vater, wenn er denn noch Kontakt zu seinem Kind haben will, dies über das Gericht machen müsse. Freiwillig würden sie keinen Kontakt zwischen Vater und Kind zulassen. Der Chef und Liebhaber der Mutter droht dem Vater Schläge an. Er benutzt vulgäre Ausdrücke.

 

1. September 2009: Die Mutter zieht nach Stolberg (Vennwegen) in die Villa ihres Chefs und Liebhabers. Das Kind verliert zum zweiten Mal seine Umgebung und Freunde. Das Kind hat einen Schulweg von ca. 30 km. In einem Schreiben fordert die Mutter den Vater auf, zusätzlich zum Unterhalt Geld für den Schulweg zu zahlen. Der Vater schlägt vor, dass er selbst das Kind gerne zur Schule fahren und auch wieder abholen würde. Die Mutter lehnt dies ab und richtet einen Fahrdienst mit einer dritten Person ein.

 

5. Mai 2010: Das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass die Entscheidung des Oberlandgerichtes Köln (Richter Walter Steglich, Dorothea Hammer, Wolf-Christoph Bauer, 10 UF 148/09), den bestehenden notariellen Ehevertrag mit vereinbarter Gütertrennung für ungültig zu erklären, nicht geändert wird (1 BvR 1378/10). Die Mutter verlangt vom Vater Zugewinnausgleich in Höhe von knapp 50000 €.

Die Mutter erhält zudem Versorgungsausgleich in Höhe von 250 € monatlich bis zu ihrem Lebensende. Dies wird damit begründet, dass die Mutter während der Ehe alle Schulabschlüsse bis zum Abitur nachgeholt hätte und deshalb keine Zeit gehabt hätte erwerbstätig zu sein.

 

22. Dezember 2010: Richter Klaus Wuppermann vom Amtsgericht Aachen entscheidet, dass das Kind entsprechend dem Wunsch der Mutter nicht mehr am christlichen Religionsunterricht teilnehmen soll (221 F 374/10). Stattdessen wird es nunmehr rein im buddhistischen Sinne erzogen.

 

Frau Ulrike Grossmann aus Düren erstellt ein Gutachen in dem Unwahrheiten enthalten sind, die am 11.11.2010 vor einem Schiedsmann vorläufig verhandelt werden. Frau Grossmann besucht die Heimat des Kindes nicht. In dem von ihr erstellten Schriftstück deutet sie zwar Erziehungsdefizite bei der Mutter an, sie empfiehlt jedoch, dass das Kind weiterhin bei der Mutter leben soll.

Die unabhängigen Experten Prof. Dr. Klenner und Dipl.-Psych. B. Kricheldorf kritisieren das Gutachten vor allem hinsichtlich der Schlussfolgerungen und der Empfehlung. 

 

Dem Kind geht es bei der Mutter immer schlechter. Darum wird dem Kind vom jetzt zuständigen Jugendamt Stolberg ein Diplom-Pädagoge als ständige Bezugsperson zur Seite gestellt. 

 

7. April 2011: Richter Walter Steglich, Dorothea Hammer und Wolf-Christoph Bauer vom Oberlandgericht Köln bestätigen, dass das Kind weiterhin bei der Mutter bleiben muss und die Mutter auch die Schule bestimmen darf die das Kind besuchen soll (10 UF 15/11). Daraufhin besucht das Kind, das bis zum 16. April 2008 fußläufig mit seinen Freunden zur Schule gehen konnte, eine Schule die 10 km von seinem Aufenthaltsort in Vennwegen entfernt ist.

 

Der Vater richtet sich in einem offenen Brief an die Richter Walter Steglich, Dorothea Hammer und Wolf-Christoph Bauer vom Oberlandgericht Köln. Er weißt darauf hin, dass die genannten Richter ihn daran hindern sein Kind zu fördern und zu erziehen und bittet deshalb die Richter selbst, sich an seiner Stelle um sein Kind zu kümmern, es zu fördern, schulisch zu unterstützen und ihm christliche Werte zu vermitteln. Der Brief bleibt bis dato unbeantwortet. 

 

Sowohl die Kindergärtnerin als auch die Schulärztin sahen im Kind, als es noch in seiner Heimat lebte, den Gymnasiasten. Nunmehr meldet die Mutter es an einer Realschule an.

 

28. Februar 2012: Rechtspfleger Mueller vom Amtgericht Eschweiler, entscheidet, dass die Mutter dem Vater bezüglich des gemeinsamen Kindes keinerlei Auskünfte erteilen muss (13 F 145/11). In seiner Begründung gibt er an, dass der Vater während der Umgangskontakte sein Kind befragen könne. Der Vater fragt den Rechtspfleger Mueller wann denn Umgangskontakte stattfinden würden. Rechtspfleger Mueller antwortet auf diese Frage nicht.

 

Die Mutter teilt dem Kind offen mit, dass sie es nicht gut findet, wenn das Kind seinen Vater besuchen würde.

 

22. März 2012: Der Vater informiert das Jugendamt Stolberg per E-Mail darüber, dass er die Gefahr sieht, dass die Mutter das Kind über Ostern dauerhaft ins Ausland nach Thailand verschleppen könnte. Die Mutter verfügt in Thailand über diverse Immobilien.

 

Im Schreiben mit Datum 2. April 2012 teilt die Gerichtskasse Köln dem Vater mit, dass er für die Entscheidung über die Personensorge seines Kindes und die damit im Zusammenhang erstellten Gutachten einen Betrag von 4051,88 € zu bezahlen hätte. Die Zahlung müsse innerhalb von zwei Wochen erfolgen.

 

 

 

Zur Person Inge Mesenholl, Verfahrenspflegerin

www.mesenholl.de

 

Erfahrungen:

 

Frau Mesenholl war Verfahrenspflegerin im Fall.

Beim ersten Gespräch mit Frau Mesenholl hatte ich den Eindruck, dass sie Zusammenhänge erkennt und objektiv beurteilen kann. Der Eindruck änderte sich als erste Schriftsätze von Frau Mesenholl eingereicht wurden. Zunächst hatte ich den  Eindruck, dass sie Fälle durcheinander wirft. Es kam der Eindruck auf, dass Frau Mesenholl die Arbeit als Verfahrenspflergerin eher "so nebenbei" oder aus der Not heraus mitmacht. Berichte und Stellungnahmen waren und sind falsch und enthalten Unwahrheiten.

Nach einiger Zeit wurde mir klar, dass Frau Mesenholl mit Absicht falsch und/oder gefärbt vorträgt um die Mutter zu begünstigen. Das Kind ist ihr dabei nur Mittel zum Zweck. Sie sagt: ".. ich interessiere mich nur dafür, was das Kind will..". Auf die Frage woher denn der Kindeswille kommt antwortet sie nicht.

 

Im August 2008 befürwortete sie einen von der Mutter gewollten, nachweisbar völlig unnötigen Schulwechsel von dem die Klassenlehrerin des Kindes dringend abgeraten hat.

 

In einem Gespräch im September 2008 sagte sie mir, dass mein Sohn (damals 6,5 Jahre) ihr gegenüber gesagt hätte er wolle mich (den Vater) erst wieder sehen, wenn ich alle Anträge vor Gericht zurücknehmen würde. Auf die Frage, ob es ihrer Meinung nach gut ist einen 6-jährigen Jungen mit Gerichtsangelegenheiten zu konfrontieren meinte sie, "... ja, er kann die Briefe erkennen und lesen...er möchte einbezogen werden...". Auf die Frage welche Anträge sie genau meinte (ich hatte keine eingereicht) sagte sie "...das weiß ich nicht....sind sie denn bereit alle Anträge zurückzunehmen? ....".

 

Am 25. Oktober 2008 hatte ich für unseren Sohn eine Geburtstagsparty vorbereitet. Frau Mesenholl hat verhindert, dass diese stattfindet. Sie hat meinen Sohn gebracht und nachdem sie gesehen hatte, dass ich eine Geburtstagsparty vorbereitet hatte ihn wieder zur Mutter gefahren.

 

Im November 2008 rief sie mich an und sagte: "..ich habe hier einen Zettel von meinem Mann liegen, da steht drauf, dass ich sie anrufen soll....". Wieder eine glatte Lüge. Ich habe sie nicht angerufen und ich habe auch nicht mit ihrem Mann gesprochen.

 

Frau Mesenholl war bis zum Frühjahr 2010 gut Freund mit der Mutter. Sie stand mit ihr in engem Kontakt. Dies änderte sich dann (eventuell wegen ausbleibender Zahlungen vom gut situierten Chef und Liebhaber der Mutter?). Sie empfiehlt jetzt das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Jugendamt zu übertragen und dem Vater einmal im Monat für eine Stunde Umgang zu gestatten. Dies ändert sich wieder im April 2011 (ob die Zahlungen wieder aufgenommen wurden?).

 

Meine Leistungen als allein erziehender Vater (während dieser Zeit ging es unserem Sohn nachweisbar bestens und er hatte Kontakt zu Vater und Mutter) werden von Frau Mesenholl vollständig ignoriert.

Frau Mesenholl beantwortet schriftlich gestellten Fragen nicht. Sie weicht Fachdiskussionen aus.

 

Frau Mesenholl ist deshalb so gefährlich, weil sie im direkten Kontakt - zumindest am Anfang - einen kompetenten und verständnisvollen Eindruck hinterlässt. Beim ersten Gespräch hatte ich Hoffnung, dass sie objektiv und kindeswohlorientiert (im eigentlichen Sinne) handelt. Wenn man sich darauf einlässt und die ersten Bericht vor Gericht auftauchen ist es zu spät. Der Richter glaubt lieber der Verfahrenspflegerin als dem Vater - denn der Vater gilt als parteiisch.

 

Empfehlung:

1.) Bei Gesprächen mit Frau Mesenholl darauf bestehen, diese aufzeichnen zu dürfen (Diktiergerät etc.) oder eine dritte Person zum Mithören mitnehmen. Lässt sie sich nicht darauf ein, dies dokumentieren und Gespräche ablehnen.

2.) Kontakt zwischen Kind und Frau Mesenholl aus Kinderschutzgründen möglichst vermeiden bzw. auf ein Minimum beschränken.

3.) Gegebenenfalls schriftlich Fragen stellen und diese mit dem Vermerk "unbeantwortet" der Gerichtsakte beilegen.

4.) Besser: Frau Mesenholl von vorn herein ablehnen. Ablehnungsgründe liefere ich gerne. Ich kann nachweisen, dass Frau Mesenholl manipulativ und unwahr vorträgt.

 

Noch mehr Details gerne im persönlichen Gespräch: 02404-6777927. Ich bin auch gerne bereit Unterlagen und Nachweise über die vor Gericht dargebotenen Lügen zu liefern. Diese Unterlagen können helfen, Frau Mesenholl als ungeeignet abzulehnen.

 

Grüße aus Alsdorf bei Aachen

 

Franz Peter Zantis