Friedensschule Wettringen

                Abschlüsse und Berechtigungen

 

 

An der Friedensschule können alle Abschlüsse der Hauptschule und der Sekundarstufe I erworben werden:

 

Hauptschulabschluss nach Klasse 9,

der nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 9 vergeben wird.

Er berechtigt zum Besuch der Klasse 10 Typ A oder zum Besuch der Klasse 10 Typ B, wenn bestimmte qualifizierende Leistungen erbracht worden sind.  (Anlage)

 

 

Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10,

der nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 10 Typ A vergeben wird.

 

 

Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife,

der nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 10 Typ B vergeben wird.

Hauptschülerinnen und Hauptschüler erhalten die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Gymnasium, Gesamtschule), wenn bestimmte qualifizierende Leistungen erbracht worden sind. (Anlage)

 

 

 

 

 

 

Anlage zum Zeugnis

 

Neben dem Notenzeugnis erhält jeder Schüler bzw. Schülerin der Friedensschule eine sogenannte Anlage zum Zeugnis. Folgende Kompetenzen werden hier beurteilt:


Der Bewertungsmaßstab ist:

positiv  -  zufriedenstellend  -  nicht zufriedenstellend  -  negativ

 


Mitarbeit:

·         Beiträge zum Unterrichtsgeschehen (mündliche Mitarbeit, Mitbringen von Material für den Unterricht, etc.)

 

Ordnung:

  • Heftführung (z.B. Schriftbild, Zeichnungen, Sauberkeit,  etc.)
  • Vollständigkeit der Hefte, Mappen, Hefter, ...

 

Rücksichtnahme/Höflichkeit/Hilfsbereitschaft

  • Verhalten gegenüber Lehrern/innen und Schülern/innen
    (auch „Umgangston“)
  • Bereitschaft anderen zu helfen

 

Einhaltung von Regeln

  • Gesprächsregeln
  • Verhaltensregeln gegenüber Lehrern/innen, Schülern/innen, Personal
  • Verhaltensregeln im Unterricht
  • wichtig auch: Einhaltung von Regeln im Sport (Sicherheitsaspekt), Hauswirtschaft (Küche), Technik (Arbeit mit Werkzeugen), Kunst/Textil (Arbeit mit Nähmaschinen, Scheren etc.), auf dem Schulhof, ...

 

Pünktlichkeit

·         pünktliches Erscheinen zum Unterrichtsbeginn (auch nach den Pausen!!)

 

Unentschuldigte Fehlzeiten

·         sie werden mit ja oder nein angegeben. Die Zahl der unentschuldigten Fehlstunden kann dem Zeugnis entnommen werden.

 

 

 

Folgender Text dient als Grundlage für die Aufstellung der Regeln an der Friedensschule in Wettringen. Dieser Text hängt in den Räumen der Schule.

 

 

 

Jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.

Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.

Jeder muss stets die Rechte des anderen respektieren.