| Friedensschule Wettringen Abschlüsse und Berechtigungen
An der Friedensschule können alle
Abschlüsse der Hauptschule und der Sekundarstufe I erworben werden: Hauptschulabschluss nach Klasse 9, der nach erfolgreichem Abschluss der
Klasse 9 vergeben wird. Er berechtigt zum Besuch der Klasse 10
Typ A oder zum Besuch der Klasse 10 Typ B, wenn bestimmte qualifizierende Leistungen
erbracht worden sind. (Anlage) Sekundarabschluss I
Hauptschulabschluss nach Klasse 10, der nach erfolgreichem Abschluss der
Klasse 10 Typ A vergeben wird. Sekundarabschluss I
Fachoberschulreife, der nach erfolgreichem Abschluss der
Klasse 10 Typ B vergeben wird. Hauptschülerinnen und Hauptschüler
erhalten die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Gymnasium, Gesamtschule),
wenn bestimmte qualifizierende Leistungen erbracht worden sind. (Anlage) Anlage zum Zeugnis
Neben dem
Notenzeugnis erhält jeder Schüler bzw. Schülerin der Friedensschule eine sogenannte Anlage
zum Zeugnis. Folgende Kompetenzen werden hier beurteilt:
positiv - zufriedenstellend - nicht
zufriedenstellend - negativ
Mitarbeit: ·
Beiträge zum Unterrichtsgeschehen
(mündliche Mitarbeit, Mitbringen von Material für den Unterricht, etc.) Ordnung:
Rücksichtnahme/Höflichkeit/Hilfsbereitschaft
Einhaltung
von Regeln
Pünktlichkeit
·
pünktliches Erscheinen zum
Unterrichtsbeginn (auch nach den Pausen!!) Unentschuldigte
Fehlzeiten ·
sie werden mit ja oder nein angegeben.
Die Zahl der unentschuldigten Fehlstunden kann dem Zeugnis entnommen werden. Folgender
Text dient als Grundlage für die Aufstellung der Regeln an der Friedensschule in
Wettringen. Dieser Text hängt in den Räumen der Schule. Jeder
Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen. Jeder
Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten. Jeder
muss stets die Rechte des anderen respektieren.
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