Friedensschule Wettringen

            Förderung durch Beratung in der Schule

                                               Bass 12 - 21  Nr. 4

 

Da Lehrerinnen und Lehrer innerhalb und außerhalb der Schule Problemen ausgesetzt sind, die sie allein nicht lösen können, soll der Erlassentwurf Beratung in der Schule der Schule helfen, eine eigene Beratungskultur zu entwickeln. Wesentlichen Anteil daran hat auch die sozialpädagogische Fachkraft der Schule!

 

Der Entwurf erinnert an vier Hauptaufgaben eines Lehrers:

 

  • beraten
  • unterrichten 
  • erziehen
  • beurteilen

 

Die Beratung bezieht sich auf schulische Leistungen, Fragen der Schullaufbahn, Berufswahl, Lebensgestaltung und Gesundheit unserer Schüler.

 

Hierbei ist aber zu beachten, dass Beratung die Zustimmung des Betroffenen voraussetzt und dass Verschwiegenheitspflicht bei personenbezogenen Ergebnissen durch die Beratungstätigkeit besteht.

 

Ziel der Beratung muss sein, Eltern und Schüler in die Lage zu versetzen, die Möglichkeiten der Schule gemäß ihren Fähigkeiten und Neigungen zu nutzen.

 

 

 

Wir beraten

 

Schüler                                                                  Eltern                                                                                   

 

als Klassenlehrer                                                 am Elternsprechtag

als Fachlehrer                                                      in den Sprechstunden

als Vertrauenslehrer                                            geben Hilfen durch Erziehungsberatung

durch Gespräche                                                 informieren über die Schullaufbahn

bei Lerndefiziten                                                  bei Lerndefiziten

bei Verhaltensauffälligkeiten                              bei Verhaltensauffälligkeiten    

Konfliktschlichtungen                                           Konfliktschlichtungen

bei der Berufsfindung                                          bei der Berufsfindung

 

geben Hilfen zur Berufswahlreife

 vermitteln Kontakte zu z.B.

Arbeitsamt,  BIZ,  Praktikumsstellen

geben Hilfen beim Einstieg in die
Arbeitswelt

 in der Gesundheitserziehung

 

 

 

Chronologie der überfachlichen Beratung

 

Klasse 5:        Übergang Grundschule - Hauptschule

                        Beratung bei freiwilligem Wiederhol

                        Gesundheitsberatung (Röteln-Schutzimpfung)

 

Klasse 6:        Beratung zum Wahlpflichtbereich

(2. Hj.)             Beratung bei evtl. Schulformwechsel

                       

Klasse 7:        Gewaltprävention

                        Beratung zum Verhalten auf Klassenfahrten mit Übernachtung

 

Klasse 8:         Beginn der begleitenden Beratung zur Berufswahlreife

(2. Hj.)              Vermittlung von Kontakten zum Arbeitsamt

 

Klasse 9:         Beratung zur Wahl des Praktikumplatzes und bei der

                         Durchführung  des Praktikums

                         Beratung zu Schulabschlüssen und Qualifikationen

 

Klasse 10:       Beratung zu Bewerbungsstrategien

                          Beratung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen

 

 

Besondere Hilfen für die Beratungstätigkeit der Lehrerinnen und Lehrer müssen die Schulleitung, die Fachberatung der Schulaufsicht und geeignete Fortbildungsmaßnahmen bieten.

 

 

Die Liste der für uns verfügbaren Beratungsstellen ist in der Verwaltung einzusehen.