Sicher durch das Praktikum

Arbeit ist nicht ungefährlich! Gerade Schülerpraktikanten, die nur kurzzeitig an einem Arbeitsplatz sind und die Gefahren noch nicht abschätzen können, müssen Bescheid wissen über die Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften. Einige wichtige Regeln sollen Dir helfen, Dich im Betrieb sicherheitsbewusst zu verhalten.

Informiere Dich über die jeweiligen betrieblichen Unfallverhütungs-vorschriften. Es gibt wichtige branchen- und betriebstypische Besonder-heiten, z.B. Verbot für bestimmte Personen, Hebebühnen zu betätigen oder an Holzbearbeitungsmaschinen zu arbeiten.

Nimm jeden Tipp in Sachen Sicherheit gerne an, vor allem von Profis. Sicherheitsfachkräfte haben dir gegenüber ein Weisungsrecht. Ihre Anweisungen sind zu befolgen.
Beachte Schilder mit Sicherheitszeichen. Wenn du ein Schild nicht kennst, frage nach seiner Bedeutung.

 

Benutze im Betrieb immer die zur Verfügung gestellte Schutzkleidung und -ausrüstung wie Helm, Schutzbrille und Gehörschutz. Beachte die Gebotsschilder!
Trage zweckmäßige Kleidung. Wenn du z.B. an Maschinen arbeitest, muss deine Kleidung eng anliegen.
Uhren, Ringe, Schals oder sonstige Schmuckstücke dürfen nicht getragen werden, wenn sie zur Gefahr werden können, wenn z. B. die Gefahr besteht, mit ihnen hängen zu bleiben oder dass sich ein drehendes Teil dahinter verhakt.

Lange Haare können eine Gefahr sein. Sichere sie durch Kappe, Band oder Knoten - vor allem bei Maschinenarbeit oder Arbeit mit glühenden Teilen oder Feuer.
Setze Maschinen nie ohne Erlaubnis, Anleitung und Aufsicht in Gang. Das gilt auch für Maschinen, die du kennst.

 

Für den Fall eines Falles:

Solltest du in einen Wege- oder Betriebsunfall verwickelt werden, informiere auch die Schule. Gehe ruhig auch mit kleinen Verletzungen zur Erste-Hilfe-Station. Du weißt: Man kann ja nie wissen…... Dort wird übrigens deine medizinische Versorgung in das "Verbandbuch" eingetragen und ist damit später leicht nachzuweisen.

Versuche, bei einem Unfall die Namen von Zeugen festzuhalten, insbesondere bei Wegeunfällen.

Das Praktikum steht unter dem Schutz der gesetzlichen Schülerunfallversicherung
("Eigenunfallversicherung der Stadt Köln").
Der Versicherungsschutz gilt für:
die Wege von und zur Praktikumsstelle (aber nur für den direkten Weg zwischen Wohnung und Praktikumsstelle; Abstecher, z.B. nach Feierabend in eine Gaststätte, sind nicht mehr geschützt; auch der schnelle Gang zum Kiosk außerhalb des Betriebsgeländes zwischendurch ist nicht versichert!) den Aufenthalt im Praktikumsbetrieb und die dort ausgeführten Tätigkeiten.