Allgemeine Informationen zur Ausbildung
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung in der Altenpflege ist die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs sowie:
Ausbildungsdauer
Die Altenpflegeausbildung dauert grundsätzlich drei Jahre Das gilt für Erstauszubildende ebenso wie für Umschülerinnen und Umschüler. Liegen bestimmte berufliche Kenntnisse vor, kann die Ausbildungsdauer gegebenenfalls verkürzt werden. Hierüber entscheiden die zuständigen Behörden der Länder. Die Altenpflegeausbildung endet mit der Abschlussprüfung. Sie beginnt jährlich am 01.Oktober.
Ausbildungsstruktur
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen (Unterricht am Fachseminar) und einem praktischen Teil (Ausbildung in der Trägereinrichtung und externen Einrichtungen). Beide Bereiche werden aufeinander abgestimmt. Von den insgesamt 4.600 Stunden in den drei Jahren entfallen auf die praktische Ausbildung 2.500 Stunden, auf den Unterricht 2.100 Stunden. Die Ausbildung erfolgt im Blocksystem. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt die Altenpflegeschule.
Die Verantwortung für die praktische Ausbildung übernimmt der Träger einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung - vorausgesetzt, er betreibt selbst eine Altenpflegeschule oder hat mit einer Altenpflegeschule einen Kooperationsvertrag über die Durchführung der Ausbildung abgeschlossen ("Träger der berufspraktischen Ausbildung").
Ausbildungsvertrag
Den Ausbildungsvertrag schließt die Altenpflegeschülerin oder der Altenpflegeschüler mit dem "Träger der berufspraktischen Ausbildung".
Träger der berufspraktischen Ausbildung
Neben dem Ausbildungsplatz am Fachseminar für Altenpflege benötigen Sie noch einen Ausbildungsträger für die berufspraktische Ausbildung. Es ist daher anzuraten neben der Bewerbung am Fachseminar für Altenpflege auch entsprechende Bewerbungen an die Träger der berufspraktischen Ausbildung zu richten. Grundsätzlich kommen hier alle Einrichtungen der stationären und ambulanten Altenpflege infrage.
Finanzierung der Ausbildung
Sollten Sie eine Umschulung absolvieren wollen, setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Finanzierung über das SGB - II möglich. Alle Teilnehmer/innen, die nicht über die Agentur für Arbeit gefördert werden, erhalten eine Ausbildungsvergütung, die vom Träger der berufspraktischen Ausbildung gezahlt wird.
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung in der Altenpflege ist die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs sowie:
- die Fachoberschulreife oder
- der Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder mit einer Ausbildung zum/r Krankenpflegehelfer/in bzw. zum/r Altenpflegehelfer/in (staatl. anerk.)
Ausbildungsdauer
Die Altenpflegeausbildung dauert grundsätzlich drei Jahre Das gilt für Erstauszubildende ebenso wie für Umschülerinnen und Umschüler. Liegen bestimmte berufliche Kenntnisse vor, kann die Ausbildungsdauer gegebenenfalls verkürzt werden. Hierüber entscheiden die zuständigen Behörden der Länder. Die Altenpflegeausbildung endet mit der Abschlussprüfung. Sie beginnt jährlich am 01.Oktober.
Ausbildungsstruktur
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen (Unterricht am Fachseminar) und einem praktischen Teil (Ausbildung in der Trägereinrichtung und externen Einrichtungen). Beide Bereiche werden aufeinander abgestimmt. Von den insgesamt 4.600 Stunden in den drei Jahren entfallen auf die praktische Ausbildung 2.500 Stunden, auf den Unterricht 2.100 Stunden. Die Ausbildung erfolgt im Blocksystem. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt die Altenpflegeschule.
Die Verantwortung für die praktische Ausbildung übernimmt der Träger einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung - vorausgesetzt, er betreibt selbst eine Altenpflegeschule oder hat mit einer Altenpflegeschule einen Kooperationsvertrag über die Durchführung der Ausbildung abgeschlossen ("Träger der berufspraktischen Ausbildung").
Ausbildungsvertrag
Den Ausbildungsvertrag schließt die Altenpflegeschülerin oder der Altenpflegeschüler mit dem "Träger der berufspraktischen Ausbildung".
Träger der berufspraktischen Ausbildung
Neben dem Ausbildungsplatz am Fachseminar für Altenpflege benötigen Sie noch einen Ausbildungsträger für die berufspraktische Ausbildung. Es ist daher anzuraten neben der Bewerbung am Fachseminar für Altenpflege auch entsprechende Bewerbungen an die Träger der berufspraktischen Ausbildung zu richten. Grundsätzlich kommen hier alle Einrichtungen der stationären und ambulanten Altenpflege infrage.
Finanzierung der Ausbildung
Sollten Sie eine Umschulung absolvieren wollen, setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Finanzierung über das SGB - II möglich. Alle Teilnehmer/innen, die nicht über die Agentur für Arbeit gefördert werden, erhalten eine Ausbildungsvergütung, die vom Träger der berufspraktischen Ausbildung gezahlt wird.
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