Pranger Burgturm


Gericht

Die Gerichtsbarkeit unterlieg den Grafen
Thomas von Gleni und Bertholdus von Stromberg

Das Amt des Vogtes der Glanländer unterliegt
Wernherr vom Greifswald.

 


Bekanntmachung des Gerichtes:

Wer das Hohe Gericht anrufen will, mache dies entweder mündlich, schriftlich oder unter Zuhilfenahme des elektronischen Botens bei einem der Richter.
Der Termin der Gerichtsverhandlung wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Weitere Einzelheiten folgen.......

 
 


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