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Kaserne Aktuelle Fehden |
Die FehdeIn germanischer Zeit und im Mittelalter war es gang und gäbe, ja sogar anerkannt, daß ein in seinen Rechten Verletzter gegen den Rechtsbrecher in Selbsthilfe vorgehen konnte. Solche Streitereien, Fehden genannt, konnten aber auch durch Beleidigungen und andere unehrenhafte Handlungen entstehen und wurden im Mittelalter durch den Fehdebrief oder durch werfen des Fehdehandschuhs angekündigt. Diese Fehden wurde dann in Duellen ausgetragen, wobei der Herausgeforderte die Wahl der Waffen hatte. Meist endete der Kampf für einen der beiden Kontrahenten tödlich, jedoch brachte eine Fehde besonders dem Sieger viel Ruhm ein, und ein Gegner der nicht antrat verlor als Feigling beschimpft seine Ehre. Dies ging sogar soweit, daß besonders die älteren Streiter, um ihr Gesicht zu wahren offiziell zum Kampf auszogen, es aber vorzogen mit dem "Feind" in irgendeiner Kneipe sich vollaufen zu lassen. Die unkontrollierbaren Fehden nahmen derart überhand, daß sie zwar im Ewigen Landfrieden von 1495 im röm.-dt. Reich verboten wurden, doch dieses Verbot verhinderte nicht, daß die Duelle noch lange im Verborgenen stattfanden. Als mittelalterlicher und ritterlicher Verein werden auch wir Fehden zwischen Vereinsmitgliedern in einem Duell austragen, wobei die Einhaltung der hier genannten Regeln zwingend geboten ist:
Nun näheres zum Duell. Der Zweikampf wird mittels einer sehr
gefährlichen und in höchstem Maße körperlich wie geistig anspruchsvollen Waffengattung
ausgeführt: das Sackschlagen!!! Damit niemand in Panik ausbricht und damit die Zahl der Toten und Verletzten sich in Grenzen hält, gibt es natürlich auch hier strenge Regeln:
Sollte ein Recke bereits zwei Runden in einem Duell verloren haben, so wird ihm die Möglichkeit zum Ehrenpunkt in der dritten Runde gewährt. Nach dem Zweikampf sollten sich die Streiter die Hand reichen und ihre Fehde endgültig beenden. Vor dem Duell gegebene Versprechen bei Sieg oder Niederlage sollten möglichst bald eingehalten werden. Der Termin zur Austragung der Fehden wird am Tage der Jahreshauptversammlung, festgelegt. An diesem und auch am darauffolgenden Tage ist das Werfen des Fehdehandschuhs nicht erlaubt. Thomas von Gleni |