Fehden Kaserne
Aktuelle Fehden

Die Fehde

In germanischer Zeit und im Mittelalter war es gang und gäbe, ja sogar anerkannt, daß ein in seinen Rechten Verletzter gegen den Rechtsbrecher in Selbsthilfe vorgehen konnte. Solche Streitereien, Fehden genannt, konnten aber auch durch Beleidigungen und andere unehrenhafte Handlungen entstehen und wurden im Mittelalter durch den Fehdebrief oder durch werfen des Fehdehandschuhs angekündigt. Diese Fehden wurde dann in Duellen ausgetragen, wobei der Herausgeforderte die Wahl der Waffen hatte. Meist endete der Kampf für einen der beiden Kontrahenten tödlich, jedoch brachte eine Fehde besonders dem Sieger viel Ruhm ein, und ein Gegner der nicht antrat verlor als Feigling beschimpft seine Ehre. Dies ging sogar soweit, daß besonders die älteren Streiter, um ihr Gesicht zu wahren offiziell zum Kampf auszogen, es aber vorzogen mit dem "Feind" in irgendeiner Kneipe sich vollaufen zu lassen. Die unkontrollierbaren Fehden nahmen derart überhand, daß sie zwar im Ewigen Landfrieden von 1495 im röm.-dt. Reich verboten wurden, doch dieses Verbot verhinderte nicht, daß die Duelle noch lange im Verborgenen stattfanden.

Als mittelalterlicher und ritterlicher Verein werden auch wir Fehden zwischen Vereinsmitgliedern in einem Duell austragen, wobei die Einhaltung der hier genannten Regeln zwingend geboten ist:

  • eine Fehde muß öffentlich mit Begründung bekannt gegeben werden
  • ein Duell muß öffentlich ausgetragen werden
  • der Sieger eines Duells erhält einen Punkt zur Beförderung
  • jeder Recke darf nur zwei mal pro Jahr einen Anderen herausfordern
  • jeder Recke darf nur zwei mal pro Jahr herausgefordert werden
  • zwei Kontrahenten dürfen nur einmal pro Jahr gegeneinander antreten
  • ist ein Recke darüber hinaus Streitsüchtig kann man ihm zwei Punkte zur Beförderung abziehen
  • ist eine Fehde beendet, dürfen sich die Gegner nicht zur Revanche herausfordern

Nun näheres zum Duell. Der Zweikampf wird mittels einer sehr gefährlichen und in höchstem Maße körperlich wie geistig anspruchsvollen Waffengattung ausgeführt: das Sackschlagen!!!
Die Streithähne können natürlich nach Absprache auf harmlosere Waffen wie Schwert, Morgenstern, Schild... zurückgreifen. Dann gelten die üblichen Regeln für den Zweikampf mit Hiebwaffen.

Damit niemand in Panik ausbricht und damit die Zahl der Toten und Verletzten sich in Grenzen hält, gibt es natürlich auch hier strenge Regeln:

  • die Waffe ist ein mit Stroh gefüllter Sack ohne Fremdkörper, wie Hufeisen oder anderes Mordszeug
  • es wird mindestens ein Kampfrichter gewählt; dessen Entscheidung gilt, auch für Wikinger
  • die Kämpfer müssen auf einem liegenden Baumstamm ohne Hilfsmittel balancieren
  • ein Duell geht immer über drei Runden, nach jeder Runde wird die Seite gewechselt
  • der Herausgeforderte hat vor der ersten Runde die Seitenwahl
  • vor dem Startsignal des Kampfrichters darf nicht geschlagen werden
  • wer zuerst vom Stamm fällt und den Boden berührt, hat verloren; im Zweifelsfall wird wiederholt
  • gezielte Schläge zum Kopf sind verboten, ebenso halten, treten, mit der Hand schlagen, spucken und obszöne Beschimpfungen

Sollte ein Recke bereits zwei Runden in einem Duell verloren haben, so wird ihm die Möglichkeit zum Ehrenpunkt in der dritten Runde gewährt. Nach dem Zweikampf sollten sich die Streiter die Hand reichen und ihre Fehde endgültig beenden. Vor dem Duell gegebene Versprechen bei Sieg oder Niederlage sollten möglichst bald eingehalten werden.

Der Termin zur Austragung der Fehden wird am Tage der Jahreshauptversammlung, festgelegt. An diesem und auch am darauffolgenden Tage ist das Werfen des Fehdehandschuhs nicht erlaubt.

Thomas von Gleni


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