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Goretzki, Stuttgart
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Was
ist energieeffiziente Stadtplanung:
Energieeffiziente
Stadtplanung reduziert bereits im Vorfeld
baulicher Maßnahmen den zukünftigen Heizwärmebedarf
von Neubaugebieten durch städtebaulich
planerische Lösungen.
Nachfolgende technische
und bauliche Maßnahmen, wie verstärkte Wärmedämmung,
regenerative Energieerzeugung, rationelle
Energieversorgung usw., d.h. Maßnahmen am Gebäude
und bei der Wärmeversorgung bauen auf
energiegerechter Stadtplanung auf - ersetzen sie
aber nicht.
Im Gegensatz zu
diesen technischen Energieeinsparmaßnahmen
verursacht energieeffiziente Stadtplanung keine
Investitionskosten für Anlagen zur
Energiegewinnung oder Energieerzeugung. Die zusätzlichen
Planungskosten für eine solar+energetische
Optimierung amortisieren sich in nur wenigen
Wochen!
Seit dem Baugesetzbuch
1998 (BauGB) sind Planer und Kommunen
explizit aufgefordert die Nutzung erneuerbarer
Energien und nachhaltige, d.h. auch
energiesparende Bauweisen in der Bauleitplanung
als Belang zu berücksichtigen (§1, Abs.
5, Nr.7 BauGB). Dieser Belang wurde im BauGB
2004 um die sparsame und
effiziente Nutzung von Energie erweitert.
Nach §9, (10), Nr. 23 b) BauGB können nun auch
Gebiete bestimmt werden, in welchen "... bei
der Errichtung von Gebäuden bestimmte bauliche
Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien
wie insbesondere Solarenergie getroffen werden müssen".
Nach wie vor kann jedoch ein erhöhter Wärmeschutz
nur privatrechtlich, z.B. in Kaufverträgen für
kommunales Wohnbauland vereinbart, nicht jedoch
planungsrechtlich im Bebauungsplan festgesetzt
werden.
| Bauleitplanung
schafft oder verhindert damit unumkehrbar
die Voraussetzungen für energiesparendes
Bauen. |
Energieeffiziente
Stadtplanung setzt auf das optimale
Zusammenwirken von Wärmeverlustsenkung und Wärmegewinnung:
Sie ermöglicht kompakte Gebäude, sichert
optimale Voraussetzungen zur aktiven und passiven
Sonnenenergienutzung und einer effizienten Wärmeversorgung
- daher der Begriff "solar+energetisch"
optimierte Stadtplanung (lies: solar plus
energetisch).
Hierzu
sind keine besonderen
Bebauungsplanfestsetzungen erforderlich,
sondern die Abstimmung und geeignete Auswahl
der ohnehin zu treffenden planungs- und
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen.
Energieverbrauch
und Energieeffizienz sind jedoch nicht per
Augenschein aus dem städtebaulichen Entwurf
ablesbar - weder vom Planer noch vom
Energiefachmann. Zur solar+energetischen
Optimierung oder Bewertung städtebaulicher
Planungen ist eine Computersimulation unumgänglich.
| Städtebauliche
Entscheidungen erhöhen oder
reduzieren den Heizwärmebedarf
von Neubaugebieten um bis zu 40%. |