14.02.2008
Thema: Stammzellforschung
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Ihre Meinung ist gefragt!
Im Rahmen der Plenartagung des Deutschen Bundestages wurde in erster Lesung am Donnerstag, 14.02.2008, über mehrere Anträge zur Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen beraten.
Das derzeit gültige Stammzellgesetz sieht vor, dass in Deutschland nur mit importierten embryonalen Stammzelllinien geforscht werden darf, die vor dem 1. Januar 2002 (Stichtag) hergestellt wurden.
Nunmehr liegen vier interfraktionelle Gesetzentwürfe und ein Antrag für die Beratungen vor.
Für jeden
einzelnen ist die Entscheidung eine Gewissensfrage, da besonders bei dieser
Thematik wichtige Bereiche wie die Frage nach Forschungsfreiheit sowie Beginn
und Würde des menschlichen Lebens gleichermaßen berührt werden.
Mir ist es wichtig als Vertreter für Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, Ihre
Meinung zu dieser Problematik zu erfahren.
Sie können mir gern Ihre Antworten, Meinungsäußerungen oder Anregungen mittels
unten angegebener Wege mitteilen. Ich danke Ihnen für diesen Gedankenaustausch.
Die endgültige Abstimmung über die Änderung des Stammzellgesetz soll in der 11.
Kalenderwoche 2008 (10.-14.März) erfolgen. Somit kann ich nur Antworten in meine
Betrachtung einbeziehen, die bis zur 11. Kalenderwoche bei mir eingehen.
So können Sie mir und auch anderen Gästen dieser Webseiten Ihre ganz
persönliche Meinung zum aktuellen Thema der Stammzellenforschung mitteilen.
Wenn Sie Ihre Meinung auch anderen Menschen mitteilen möchten, schreiben Sie bitte
einen Eintrag in mein speziell dafür eingerichtetes Gästebuch. Hier können
Sie auch die Meinung anderer Besucher lesen.
Ihre Meinung
veröffentlichen...
Sie können mir persönlich eine E-Mail senden, entweder über Ihr eigenes E-Mail-Programm oder über dieses E-Mail-Formular.
Natürlich können Sie mir Ihre Meinung auch auf konventionellem Wege per Post
oder Telefax an eines meiner Büros
senden.
Ich möchte Ihnen für
Ihre Betrachtung, als eine kleine Hilfestellung, kurze Definitionen zu den bei
dieser Thematik auftauchenden Fachbegriffen geben.
embryonale Stammzellen:
Werden entweder eigens gezüchtet oder aus sogenannten überzähligen Embryonen gewonnen, die durch In-vitro-Fertilisation entstanden sind, nicht mehr für Fortpflanzungszwecke benötigt werden und daher tiefgefroren gelagert werden. Für die Gewinnung der embryonalen Stammzellen ist die Zerstörung von frühen menschlichen Embryonen erforderlich. Kann sich zu jeder Zellart des menschlichen Körpers entwickeln.
adulte Stammzellen:
Während embryonale Stammzellen nur im frühen Embryo vorkommen, sind adulte Stammzellen im Organismus nach der Geburt vorhanden. Adulte Stammzellen, haben aber im Allgemeinen ein deutlich geringeres Selbsterneuerungsvermögen und ein eingeschränkteres Differenzierungspotential als embryonale Stammzellen. Die Gewinnung von adulten Stammzellen unter anderem aus dem Knochenmark erfolgt mittels Punktion des Beckenknochens unter Vollnarkose.
Nabelschnurblutstammzellen:
Die Gewinnung von Nabelschnurblut-Stammzellen erfolgt nach der Abnabelung des Kindes, durch die Entnahme des restlichen, noch in Nabelschnur und Plazenta befindlichen Bluts. Diese Stammzellen können sich noch in einige verschiedene Zellarten verwandeln, aber nicht in alle wie die embryonalen Stammzellen.
Nunmehr möchte ich Ihnen kurz die verschiedenen Gesetzentwürfe vorstellen. Wobei die gewählte Reihenfolge keine Gewichtung meinerseits darstellen soll.
Antrag: Keine Änderung des Stichtages im
Stammzellgesetz -
Adulte Stammzellforschung fördern (Drucksachennummer
16/7985)
Beibehaltung des Stichtags, Strafbarkeit der Forscher auf Inland beschränken
Argumentation:
adulte Stammzellforschung ist ethisch eine unbedenkliche Alternative zu embryonaler Forschung, sie ist sogar wegweisend für Therapie und erfolgreich in der Anwendung
es bedarf keiner weiteren embryonaler Stammzelllinien für die Ausübung der deutschen Forschung
Stammzellforschung sollte sich vor allem auf therapeutisch aussichtsreiche und ethisch unumstrittene Bereiche wie adulte Stammzellen und Stammzellen aus Nabelschnurblut konzentrieren.
Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes
(Drucksachennummer
16/7984)
Strafbarkeit der Forscher auf Inland beschränken
Argumentation:
Anwendungsbereich des Gesetzes auf solche Stammzellen beschränkt, die sich im Inland befinden und die Strafbarkeitsbestimmungen für Forscher entsprechend beschränkt.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Stammzellgesetzes
(Drucksachennummer 16/7981)
einmalige Verschiebung des Stichtages auf den 1.5.2007 und Strafbarkeit auf Inland beschränken
Argumentation:
Befürchtung eines Rückganges der Zahl der für die deutsche Forschung zur Verfügung stehenden humanen embryonaler Stammzelllinien, somit wäre der nötige Umfang der Forschungen nicht mehr möglich
erst nach dem jetzigen Stichtag ist es gelungen Stammzelllinien zu generieren, die nicht mit tierischen Substanzen verseucht sind
mit Stichtagsverschiebung wird Gesetz an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst, ohne das die Grundausrichtung des Gesetzes verändert wird, auf diese Weise bleibt der Schutzmechanismus des Gesetzes erhalten
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes zur Sicherstellung
des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit menschlichen embryonalen
Stammzellen (Stammzellgesetz- StZG) (Drucksachennummer
16/7983)
grundsätzliches Import- und Verwendungsverbot von embryonalen Stammzellen
Argumentation:
grundsätzlich gegen Benutzung embryonaler Stammzellen, da Gewinnung der embryonalen Stammzellen nicht mit den Grundgesetz vereinbar sind
auf ethische unbedenkliche Art und Weise konnten pluripotente Stammzellen etwa in Nabelschnurblut oder im Fruchtwasser gefunden werden
Entwurf eines Gesetzes für eine
menschenfreundliche Medizin-
Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes (Drucksachennummer
16/7982)
Streichung des Stichtages und damit Aufhebung der Strafbarkeit für Forscher
Argumentation:
Stammzellforschung ist bedeutend in der medizinischen Grundlagenforschung und damit verbindet sich die Chance einer Heilung von bislang unheilbaren Krankheiten
Staat hat Verantwortung zur Bewahrung menschliches Lebens, daraus ergibt sich die Pflicht die Erforschung medizinischer Therapien zu ermöglichen, denn es gibt auch ein Lebensrecht für kranke Menschen
Erprobung von Medikamenten kann an Stammzellen erfolgen, Erprobung am Menschen nicht mehr nötig
wegen dem Stichtag wird Stammzellforschung in Deutschland stark eingeschränkt und Forschung somit stark behindert
die wenigen verfügbaren Stammzelllinien, die vor dem 1.1.02 etabliert wurden, sind nicht standardisiert und mit tierischen Substanzen verunreinigt
durch Strafandrohung wird medizinische Forschung in Deutschland von der medizinischen Entwicklung in der westlichen Wertegemeinschaft abgeschnitten
Weitere
Informationen
zum
Gesetzentwurf bzw. Antrag bei
bundestag.de