14.02.2008

 

 
Thema: Stammzellforschung

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Ihre Meinung ist gefragt!

 

Im Rahmen der Plenartagung des Deutschen Bundestages wurde in erster Lesung am Donnerstag, 14.02.2008, über mehrere Anträge zur Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen beraten.

Das derzeit gültige Stammzellgesetz sieht vor, dass in Deutschland nur mit importierten embryonalen Stammzelllinien geforscht werden darf, die vor dem 1. Januar 2002 (Stichtag) hergestellt wurden.

Nunmehr liegen vier interfraktionelle Gesetzentwürfe und ein Antrag für die Beratungen vor.

Für jeden einzelnen ist die Entscheidung eine Gewissensfrage, da besonders bei dieser Thematik wichtige Bereiche wie die Frage nach Forschungsfreiheit sowie Beginn und Würde des menschlichen Lebens gleichermaßen berührt werden.

Mir ist es wichtig als Vertreter für Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, Ihre Meinung zu dieser Problematik zu erfahren.
Sie können mir gern Ihre Antworten, Meinungsäußerungen oder Anregungen mittels unten angegebener Wege mitteilen. Ich danke Ihnen für diesen Gedankenaustausch.

Die endgültige Abstimmung über die Änderung des Stammzellgesetz soll in der 11. Kalenderwoche 2008 (10.-14.März) erfolgen. Somit kann ich nur Antworten in meine Betrachtung einbeziehen, die bis zur 11. Kalenderwoche bei mir eingehen.

 



So können Sie mir und auch anderen Gästen dieser Webseiten Ihre ganz persönliche Meinung zum aktuellen Thema der Stammzellenforschung mitteilen.

 

Betreff:


 



Ich möchte Ihnen für Ihre Betrachtung, als eine kleine Hilfestellung, kurze Definitionen zu den bei dieser Thematik auftauchenden Fachbegriffen geben.

embryonale Stammzellen:

Werden entweder eigens gezüchtet oder aus sogenannten überzähligen Embryonen gewonnen, die durch In-vitro-Fertilisation entstanden sind, nicht mehr für Fortpflanzungszwecke benötigt werden und daher tiefgefroren gelagert werden. Für die Gewinnung der embryonalen Stammzellen ist die Zerstörung von frühen menschlichen Embryonen erforderlich. Kann sich zu jeder Zellart des menschlichen Körpers entwickeln. 

 

adulte Stammzellen:

Während embryonale Stammzellen nur im frühen Embryo vorkommen, sind adulte  Stammzellen im Organismus nach der Geburt vorhanden. Adulte Stammzellen, haben aber im Allgemeinen ein deutlich geringeres Selbsterneuerungsvermögen und ein eingeschränkteres Differenzierungspotential als embryonale Stammzellen. Die Gewinnung von adulten Stammzellen unter anderem aus dem Knochenmark erfolgt mittels Punktion des Beckenknochens unter Vollnarkose.

 

Nabelschnurblutstammzellen:

Die Gewinnung von Nabelschnurblut-Stammzellen erfolgt nach der Abnabelung des Kindes, durch die Entnahme des restlichen, noch in Nabelschnur und Plazenta befindlichen Bluts. Diese Stammzellen können sich noch in einige verschiedene Zellarten verwandeln, aber nicht in alle wie die embryonalen Stammzellen.

 
 



 

Nunmehr möchte ich Ihnen kurz die verschiedenen Gesetzentwürfe vorstellen. Wobei die gewählte Reihenfolge keine Gewichtung meinerseits darstellen soll.

 

  1. Antrag: Keine Änderung des Stichtages im Stammzellgesetz -
    A
    dulte Stammzellforschung  fördern (Drucksachennummer 16/7985)

Beibehaltung des Stichtags, Strafbarkeit der Forscher auf Inland beschränken

Argumentation:

 

 

  1. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes
    (Drucksachennummer 16/7984)

Strafbarkeit der Forscher auf Inland beschränken

Argumentation:

 

  1. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes
    (Drucksachennummer 16/7981)

einmalige Verschiebung des Stichtages auf den 1.5.2007 und Strafbarkeit auf Inland beschränken

Argumentation:

 

  1. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung
    des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit menschlichen embryonalen
    Stammzellen (Stammzellgesetz- StZG)
    (Drucksachennummer 16/7983)

grundsätzliches Import- und Verwendungsverbot von embryonalen Stammzellen

Argumentation:

 

  1. Entwurf eines Gesetzes für eine menschenfreundliche Medizin-
    Gesetz zur Änderung
    des Stammzellgesetzes (Drucksachennummer 16/7982)

Streichung des Stichtages und damit Aufhebung der Strafbarkeit für Forscher

Argumentation:

 

 

 

Weitere Informationen zum Gesetzentwurf bzw. Antrag bei bundestag.de