Forstgenossenschaft Güntersen
Unser Vorstand
1. Vorsitzender Gebhard Pfahlert
2. Vorsitzender Hans-Ludwig Meier
Schriftführer Frank Spalke
Stellv. Schriftführer Uwe Filthuth
Rechnungsführer Manfred Scholle
Förster Forstamtmann Uwe Beyer
|
| Uwe Beyer, Manfred Scholle, Uwe Filthuth, Hans-Ludwig Meier, Gebhard Pfahlert |
Im Jahre 1834 wurde durch eine Teilung - Rezess (Vergleich, Verhandlungsabschluss) des Barons Friederich von Adelebsen den Günterser, Barteröder und Eberhäuser Bürgern anteilmäßig nach Schornsteinen im Dorf Waldflächen aus dem Besitz des Gutes Adelebsen überlassen. Aus dem Rezess geht hervor, dass für Güntersen 912 Morgen und 69 Ruten übereignet wurden, die sich in den Flurstücken Spanngrund, Thühausen, Halm, Bühlbusch und Backenberg aufteilen. In den überlieferten Aufzeichnungen sind aus Güntersen namentlich 58 Personen benannt, die sich auf Meyerhöfe, Köther- und Freyebrinksitzer beziehen, auf welche diese Flächen aufgeteilt wurden zur freien Nutzung. |
In der Nachkriegszeit führte die prosperierende Wirtschaft zu erhöhten Einahmen in den Genossenschaften, wo damals weitsichtig beschlossen wurde, einen Teil des Verdienstes in Häusern anzulegen. Durch diesen Beschluss wurde in Güntersen ein Haus in der Bachstrasse 16 im Jahre 1963 gebaut. In den Kellerbereich wurde eine Kühlanlage installiert, die es allen Günterser Bürgern erlaubte, in der damaligen Zeit Tiefkühlsachen aufzubewahren, sowie ein zusätzlicher Raum um Schlachtware zu lagern, für damalige Verhältnisse purer Luxus. Im Jahre 1970 wurde im hinteren Teil des Grundstückes 16a ein weiteres Haus gebaut, sowie eine Garagenanlage. Das letzte Haus wurde im Jahre 1993 gemeinsam mit der Volksbank Adelebsen errichtet. |
Realgemeinden in Güntersen
l. Die ältere oder Bauerholz-Realgemeinde
zählt 51 Berechtigte oder Anteile, die persönlicher Besitz sind und beliebig veräußert werden können. Sie sind also nicht an ein bestimmtes Grundstück im Dorf gebunden und auf diesem eingetragen. Im Verkoppelungsrezess von 1871 verteilten sich die 51 Anteile auf 32 Personen. Mitglieder der Bauerholz-Realgemeinde waren zu dieser Zeit der Herr von Adelebsen für die ehemaligen Meierhöfe, alle Besitzer von Kothöfen und 5 Brinksitzer (oder Freie). 10 Köter waren nicht mehr im Besitz von Bauerholzanteilen, dafür hatten andere 6 Köter und ein Brinksitzer mehr als einen Anteil. Nachstehende Übersicht zeigt die Verteilung
von Mehranteilen und Minusanteilen zur Zeit der Verkuppelung:
a) Mehranteile an Bauerholz |
b) Köter ohne Anteile am Bauerholz |
Nach der Überlieferung soll das Bauerholz, die westliche Hälfte des Backenberges, von den Bauern gekauft worden sein, und zwar von den „Jungfrauen von Lippoldsberg", d.h. also von dem Benediktinerinnenkloster Lippoldsberg. Das kann durchaus möglich sein, denn Lippoldsberg hatte Besitz an und in Behrensen (Schwülme) und Niendorp. An diesem Verkauf waren der Baron (die Meierhöfe), alle Köter und etwa 5 Brinksitzer (Freie) beteiligt, nämlich alle Mitglieder der damaligen Dorfgemeinde. Das lässt sich daraus erschließen, dass alle Besitzer von Bauerholzanteilen gleichzeitig Besitzer der sogenannten Genossenschaftsgrundstücke sind, d. h. nur ihnen gehören die früheren Weideanger, die sich im Besitz des ganzen Dorfes befanden und von der Gemeindeherde beweidet wurde.
Solche Anger waren:
|
Es ist ausgeschlossen, dass diese Weideflächen, die einen Teil der Allmende darstellten, jemals von irgendjemanden gekauft worden sind. Wer einen Anteil an den Weideflächen des Dorfes hatte , also vollberechtigtes Gemeindemitglied war, muss auch am Kauf des Bauerholzes beteiligt gewesen sein.
Grundsätzlich waren der Grundherr und alle Köter die Käufer des Waldes. Das auch 5 Freie (Nr. 20, 31, 44, 68, 6) Bauerholzanteile und damit gekoppelt Anteile an den Genossenschaftsgrundstücken (Weideangern) besitzen zeigt, dass sie damals am Kauf mitbeteiligt waren, und zwar als vollberechtigte Dorfgenossen. Wenn diese Freien nicht etwa ehemalige Köter waren, die später ihren Köterbesitz abgaben und nur Freienberechtigte blieben, sondern tatsächlich als Freie mitkauften, dann lässt sich damit auch der Zeitpunkt des Kaufes näher bestimmen, über den keine urkundlichen Belege existieren. Er muss am Ende der Köterzeit stattgefunden haben, als die ersten Brinksitzer (Freie) in die Gemeinde aufgenommen wurden, und zwar mit den Rechten der Köter an der Allmende, während später die Brinksitzer (Freien) davon ausgeschlossen waren.
Die ersten Brinksitzerstellen wurden um 1600 gegründet.
Die Reformationszeit war auch die Zeit des großen „Ausverkaufes" in der Geschichte des Klosters Lippoldsberg, als die Nonnen anfingen den Besitz zu verschleudern und durch die Einsetzung von Amtmännern daran gehindert wurden. Leider tritt der Verkauf des Bauerholzes in den Urkunden des Klosters nicht in Erscheinung.
2. Die Real gemeinde der Reiheberechtigten (Forstgenossenschaft) Erstellt von zPI
Zu dieser jüngeren Realgemeinde gehören alle Meierhöfe bzw. der Baron von Adelebsen, alle Köter und Freien (Brinksitzer) des Dorfes. Ausgeschlossen sind nur die jüngsten Grundstücke, die der Anbauer von 1800 und später. Ein Reiheberechtigter durfte sein Vieh in die Gemeindeherde eintreiben, war Weidegenosse, ohne das er gleichzeitig Mitbesitzer der Weidegrundstücke (Weideanger usw.) war. Ihm gehörte auch ein voller Anteil an den Genossenschaftsforsten, d. h. an der Abfindung in Wald, den Güntersen für die Aufgabe der Holzberechtigung und der Waldhude vom Baron in der Zeit der Aufhebung der mittelalterlichen Berechtigungen (Zehnten, Dienste usw.) erhalten hatte. Er war also Mitbesitzer an der Osthälfte des Backenberges, an dem Forstort Thühausen und dem Halm, der später niedergelegt wurde. Bei dieser Rodung bekam er dann ein Anteil an Wiese oder Acker. Die Berechtigungen der Reihe haften an der Stelle im Dorf und sind auf ihr gerichtlich eingetragen. Bei einem Verkauf werden sie mit ihr veräußert. Sie können aber von einer Stelle abgelöst und auf eine andere Stelle im Dorf übertragen werden. Der Herr von Adelebsen, der ehemalige Grundherr des Dorfes Güntersen nimmt dabei eine Sonderstellung ein: Seine Anteile am Bauerholz, den Weidegrundstücken, den Reiheberechtigungen der Weide und Genossenschaftsforsten sind in seinem Besitz, obwohl er kein Hausgrundstück mehr im Dorf besitzt. Zur Zeit der Verkuppelung 1871 hafteten diese Rechte an einem Grundstück, der Nr. l (Bemmelhof), es waren 5 !/2 Anteile in jeder Realgemeinde.
Zu den Reiheberechtigten Weidegenossen, also zu den Reihegrundstücken gehören 68 Häuser. Früher waren es 70 Häuser, aber bei dem Verkauf des ehemaligen Hirtenhauses Nr. 69 an Nr. 68 (Gastwirt Kesten), wurden die zwei Anteile dieses Hauses nicht gerichtlich mit übertragen, womit sie erloschen waren.
