| Allgemeine
Geschäftsbedingungen Vorbemerkungen
Die Teilnehmer verpflichten sich die Anweisungen der
Treckleitung zu befolgen. Die Nichtbefolgung der
Anordnungen, in bezug auf Sicherheit und Ordnung, kann
zum Ausschluß von der Tour führen. Mit der vom
Veranstalter zur Verfügung gestellten Ausrüstung ist
sorgfältig umzugehen. Für mutwillige Beschädigung der
Fahrzeuge und Ausrüstung trägt der Teilnehmer die
Kosten für anfallende Reparaturen oder
Wiederbeschaffung.
1. Anmeldung /
Bestätigung
Mit dem unterzeichneten und vollständig
ausgefüllten Anmeldeformular bietet der Anmelder dem
Weserbergland- Treck den Vertrag über die Teilnahme
verbindlich an. Der Vertrag wird für den Weserbergland-
Treck erst dann verbindlich, wenn dem Anmelder die
Buchung und der Tourbeitrag schriftlich vom
Weserbergland- Treck bestätigt wird.
2. Tourbeitrag
Eine Anzahlung in Höhe von 50% wird mit der
Anmeldung fällig und ist Voraussetzung für die
Bestätigung. Die Restsumme ist spätestens 30 Tage vor
Tourbeginn zu zahlen. Die Bankverbindung ist dem
Anmeldeformular zu entnehmen. Bei kurzfristiger Anmeldung
ist der gesamte Betrag mit Erhalt der Bestätigung sofort
zur Zahlung fällig.
Wenn bis zum Reiseantritt der Tourbeitrag noch nicht
vollständig bezahlt ist, hat der Weserbergland- Treck
das Recht, den Vertrag aufzulösen und als Entschädigung
die entsprechenden Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 3
dieser Bedingungen zu verlangen.
3. Rücktritt durch den
Anmelder
Der Anmelder kann jederzeit vor Tourbeginn von der
Reise zurücktreten. Maßgeblich für den Zeitpunkt des
Rücktritts ist der Zugang der Erklärung bei dem
Weserbergland- Treck. Die Rücktrittserklärung muß
schriftlich erfolgen. Wenn der Anmelder zurücktritt,
kann der Weserbergland- Treck angemessenen Ersatz
verlangen. Sofern der Anmelder nicht nachweist, daß kein
Schaden oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden
ist, wird die Höhe der Rücktrittsgebühren wie folgt
pauschal vereinbart: Rücktritt bis 45 Tage vor
Tourbeginn 30% pro Person; vom 44. bis 15. Tag vor
Tourbeginn 50 % des Tourbeitrages und vom 14. Tag bis
Tourbeginn oder Nichterscheinen 90 % des Tourbeitrages.
4. Leistungen und
Fremdleistungen
Der Tourpreis schließt die Verpflegung und die
Unterbringung auf dem Planwagen, bzw. Zelt ein. Der
Weserbergland- Treck erbringt deshalb nur eine Leistung,
nämlich den Treck insgesamt. Die An- und Abreise ist
Angelegenheit des Teilnehmers und liegt außerhalb der
Leistungen und des Verantwortungsbereiches des
Weserbergland- Treck. Ausflüge und Sonderveranstaltungen
sind fremde Leistungen und werden vom Weserbergland-
Treck lediglich vermittelt.
Zuständig und verantwortlich sind dafür
ausschließlich die jeweiligen Anbieter und
Verkehrsträger.
5. Rücktritt und
Kündigung durch den Weserbergland- Treck
Sollte die Tour aus irgendeinem wichtigen Grund oder
aufgrund höherer Gewalt, annulliert werden müssen, wird
der Tourbeitrag an den Anmelder zurückgezahlt. Ein
weitergehender Anspruch des Tourteilnehmers besteht
nicht.
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (10
Teilnehmer) kann die Reise bis 14 Tage vor Tourbeginn
abgesagt werden. Ein bereits gezahlter Tourbeitrag wird
unverzüglich an den Teilnehmer erstattet.
6. Haftung
Der Teilnehmer verzichtet auf der Grundlage der
Gegenseitigkeit - soweit rechtlich zulässig - auf alle
Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer gegen den
Weserbergland- Treck und anderen Teilnehmern. Der
Teilnehmer unternimmt die Tour auf eigene Gefahr und
haftet selbst für körperliche Unversehrtheit. Eltern
und Aufsichtspflichtige haften selbst für ihr (e) Kind
(er) und sind für sie verantwortlich.
Für das Abhandenkommen von Reisegepäck,
persönlichen Gegenständen und Geld wird keine Haftung
übernommen.
7. Versicherungen
Es wird der Abschluß einer
Freizeitunfallversicherung und Krankenversicherung sowie
einer Reisegepäck- und
Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
8. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Treckingtourvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Vertrages zur Folge.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Höxter.
10. Allgemeines
Das Einlegeblatt "Was Sie vor der Anmeldung
wissen sollten" ist Bestandteil dieser Bedingungen.
Die "Hinweise für die persönliche
Ausrüstung" sollten von den Tourteilnehmern
Beachtung finden
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