Berlin
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Der aufrecht schreitende Bär ist das bekannte Wappen von Berlin, eine Art Markenzeichen für die Stadt und ihre Bewohner. In vielfältiger Weise kommt das zum Ausdruck. Es sei nur auf die zahlreichen Meilensteine in verschiedenen Orten hingewiesen, wo ein Bär die Entfernung nach Berlin anzeigt.

Im Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin vom 13. Mai 1954 heißt es: »Das Landeswappen zeigt in silbernem (weißem) Schilde einen aufgerichteten schwarzen Bären mit roter Zunge und roten Krallen. Auf dem Schild ruht eine goldene, fünfblättrige Laubkrone, deren Stirnreif aus Mauerwerk mit einem Tor in der Mitte ausgestattet ist.« Eine Verordnung aus demselben Jahre regelt, dass das große Landessiegel das Landeswappen zeigt, umgeben von einem Laubkranz. Die Laubkrone soll die Stadt-Land-Eigenschaft Berlins versinnbildlichen.

Der »Stadtstaat« Berlin ist heute ein reguläres Bundesland und darüber hinaus wieder die deutsche Hauptstadt. Wie Deutschland insgesamt, war Berlin über Jahrzehnte geteilt. Wiederholt hatten die DDR und die UdSSR versucht, die Bärenfahne in Berlin (West) zum »Nationalemblem« einer »Selbständigen politischen Einheit Westberlin« hochzustilisieren, d.h. die Bindungen der Stadt an die Bundesrepublik und die westliche Welt auszuhöhlen.

Der demokratische Umbruch in der DDR und in Berlin (Ost) 1989 mündet am 3. Oktober 1990 in die Vereinigung. Ihr folgten am 2. Dezember 1990 die Gesamtberliner Wahlen zum Abgeordnetenhaus. Auf seiner ersten Sitzung am 24. Januar 1991 beschloss das neue Landesparlament, die Verfassung von Berlin, die bis dahin nur im Westteil angewandt werden konnte, vorläufig - bis zum Abschluss einer Überarbeitung - für die ganze Stadt in Kraft zu setzen. Damit gelten die Vorschriften über die Hoheitszeichen einheitlich für das ganze Land Berlin. Die Zeit, in der zwei verschiedene Wappen im West- und im Ostteil die unnatürliche Trennung widerspiegelten, ist endgültig überwunden.

Im Jahre 1945, unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, war die Teilung nicht vorauszusehen. Im ersten Entwurf einer Verfassung vom Januar 1946 des -von der sowjetischen Militärregierung im Mai 1945 eingesetzten - Magistrats heißt es in Artikel 1: »Berlin führt Wappen, Siegel und Flagge mit dem Bären. Die Einzelheiten werden in einer Verordnung geregelt.« Dies wurde in der von den vier Alliierten erlassenen vorläufigen Verfassung von Groß-Berlin vom 13. August 1946 bestätigt. Seinerzeit gab es noch eine funktionierende Viermächteverwaltung der Stadt, zumindest herrschte Konsens, am Bären als altem Symbol festzuhalten. Die Beratungen der angekündigten Verordnung im Verfassungsausschuss der noch Gesamtberliner Stadtverordnetenversammlung waren kompliziert, langwierig und zogen sich hin bis in das Jahr 1948. Auf der Festsitzung der Stadtverordnetenversammlung zum 100. Jahrestag der Revolution von 1848 am 18. März 1948 wurde berichtet, dass es über die Ausformung des Bären-Wappens noch erhebliche Meinungsverschiedenheiten gäbe, so dass ein Wettbewerb ausgeschrieben wurde.

Durch die sich abzeichnende Spaltung - am 24.Juni 1948 begann die Blockade der Westsektoren Berlins - konnten gemeinsame, Gesamtberliner Entscheidungen nicht mehr erreicht werden. Am 6. September 1948 wurde die Gesamtberliner Stadtverordnetenversammlung in ihrem Tagungsort, dem neuen Stadthaus in Berlin (Ost), durch die Kommunisten gesprengt, und die demokratischen Parteien sahen sich gezwungen, ihren Versammlungsort in die Westsektoren zu verlegen, wo sie ohne Beteiligung der Kommunisten tagten. Am 5. Dezember 1948 fanden in den Westsektoren Wahlen statt, aus denen am 1. Januar 1949 die erste Stadtregierung hervorging, deren Kompetenz sich nur auf Berlin (West) erstrecken konnte. Oberbürgermeister wurde der bis heute vielen Berlinern in Ost und West als Symbolgestalt geltende und unvergessene Ernst Reuter. Am 1. September 1950 trat anstelle der 1946 entworfenen vorläufigen Verfassung von Groß-Berlin die Verfassung von Berlin in Kraft. Sie bestimmt

im Artikel 1:

  

(1) Berlin ist ein deutsches Land und zugleich eine Stadt.

  

(2) Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland.


im Artikel 5:

Berlin führt Flagge, Wappen und Siegel mit dem Bären, die Flagge mit den Farben Weiß-Rot.

Die Farben Weiß und Rot entsprachen den Landesfarben der umliegenden Mark Brandenburg, die allerdings seit 1952 als politische Verwaltungseinheit zunächst nicht mehr existierte. (1952 wurden in der DDR die Länder abgeschafft, an ihre Stelle traten Bezirke.) Die Verfassung von 1950 bezeichnet Berlin als Land der Bundesrepublik Deutschland, was durch den Artikel 23 des Grundgesetzes bestätigt wird. Diese verfassungsrechtliche Feststellung wurde während der Teilung allerdings eingeschränkt durch die Rechte und Verantwortlichkeiten der Siegermächte aus der Kriegs- und Nachkriegszeit für ganz Berlin.

Die Artikel 1 und 5 der Verfassung von 1950 machten eine neue Konzeption des Berliner Wappens notwendig. Namhafte Berliner Künstler und Heraldiker wurden zu einem Wettbewerb eingeladen. Eine Kommission unter Leitung des Regierenden Bürgermeisters Ernst Reuter, der so bekannte Künstler wie Renee Sintenis, Richard Scheibe und Max Taut angehörten, trat zusammen; der von ihr bevorzugte Entwurf wurde im Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin vom 13. Mai 1954 allerdings nicht beschrieben. Die goldene Volks- oder Laubkrone mit einem Mauerwerk als Stirnreif über dem aufrecht schreitenden Bären dokumentiert die republikanische Verfassung des Landes Berlin, das zugleich Stadt ist.

In Berlin (Ost) zeigte das Stadtwappen in Silber einen schwarzen Bären mit roter Zunge und Bewehrung. Darüber befand sich eine fünftürmige rote Mauerkrone. Es wurde daher auch als sogenanntes \Mauerwappen bezeichnet. Es ging auf einen Entwurf von Professor Sigmund von Weech aus dem Jahre 1934 zurück. Im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland waren in der DDR Stadtwappen keine amtlichen, gültigen und rechtskräftigen Hoheitszeichen; sie erschienen auch nicht in den Siegeln der Städte. Die Siegelordnung der DDR vom 28. Mai 1953 erklärte für die Dienstsiegel der Städte und der Gemeinden das Staatsemblem der DDR als verbindlich.

Im Jahre 1987 beging die Stadt Berlin ihr 7sojähriges Jubiläum. Dies war ein Anlas, auch die Geschichte des Stadtwappens zu beschreiben. Sie ist Spiegel der Entwicklung von der Gründung der Stadt über die kurfürstliche und dann königliche Residenz Preußens, über die Hauptstadt des Deutschen Kaiserreiches ab 1871, die Hauptstadt der Weimarer Republik, die Hauptstadt des sogenannten »Dritten Reiches« bis heute.

Mit Datum vom 28. Oktober 1237 wird Cölln, die Schwesterstadt Berlins, erstmals urkundlich erwähnt. Genaugenommen war also Cölln der Bezugspunkt für die 750-Jahr-Feier. Erst 1244 wird der Name Berlin urkundlich erwähnt. Beide Orte bildeten in ihrer Gründungsphase günstig gelegene Kaufmannssiedlungen im sumpfigen Gebiet der Spreeniederungen zwischen den Höhen des Barnim und des Teltow. Dort kreuzten sich wichtige Fernstraßen nach Spandau, Leipzig und Frankfurt an der Oder.

Das 13. Jahrhundert war die Zeit der deutschen Ostsiedlung; Träger in der späteren Mark Brandenburg war u. a. das Fürstengeschlecht der Askanier, die um 1230 das Gebiet der Landschaften des Barnim und des Teltow erwarben, d.h. das Territorium des heutigen Berlin. Im 13. Jahrhundert wurden zahlreiche märkische Städte gegründet; neben Cölln und Berlin sind als weitere Beispiele zu nennen: Belzig, Bernau, Eberswalde, Frankfurt an der Oder, Neuruppin oder Wriezen. Alle diese Städte waren rechtsfähige Korporationen und hatten somit das Recht, zur Beurkundung ihrer Rechtsgeschäfte und amtlichen Anordnungen ein Siegel zu führen. Das bedeutete, dass Verträge nicht durch Unterschriften, sondern durch Siegel bzw. deren Abdruck in Wachs Rechtskraft erhielten. Die Siegel wurden von der Obrigkeit, den askanischen Fürsten, verliehen.

Um die Siegel der einzelnen Städte zu unterscheiden, erhielten sie neben dem königlichen oder fürstlichen Wappen spezielle Stadtsymbole - wie die Stadt Strausberg bei Berlin den Strauß oder Eberswalde den Eber, Jüterbog den Bock und Berlin eben den Bären. Stadtwappen sind seit etwa 1300 überliefert. Sie entstanden nicht selten durch Übernahme des in den Stadtsiegeln enthaltenen Siegelbildes. Ab dem 16. Jahrhundert wurde es dann generell Brauch, dass Städte Stadtwappen annahmen, sei es aus eigener Machtvollkommenheit, sei es durch Verleihung des Wappenbriefes durch den Landesherren. Im Laufe der Entwicklung hat sich das Verhältnis von Stadtsiegel und Stadtwappen also umgekehrt. War in der Gründungsphase der märkischen Städte erst das Siegel, dann das Wappen da, so ist es nunmehr - und das gilt bis in die Gegenwart - bei Stadterhebungen umgekehrt.

Das älteste uns bekannte Berliner Siegel stammt aus dem Jahre 1253. Es zeigt als Wappentier den markgräflichbrandenburgischen Adler unter einem mit drei spitzbedachten Zinnentürmen umgebenen Stadttor. Es trägt die Umschrift in gotischen Versahen: »Sigillum de Berlin Burgensis«. Mit einer Urkunde stattete Markgraf Johann 1. die durch ihn gegründete Stadt Frankfurt an der Oder mit dem Berliner Recht aus. Die entscheidenden Sätze dieser Rechtsbelehnung lauten: »Wenn nun die sieben Jahre der Freiheit, die wir derselben Stadt von dem nächsten Martinsfest an vorher gegeben haben, zu Ende sind, wollen wir, dass sich die Stadt eben des Rechts erfreue, wie die Stadt Berlin und daran genügen lasse.« Die Urkunde befindet sich heute in Frankfurt an der Oder. Interessanterweise erscheint diesem ältesten überlieferten Siegel der »Berliner Bär« noch nicht. Das geschieht erstmals im Jahre 1280. Der Rat der Stadt Berlin bestätigt am 22. März 1280 im sogenannten Kürschnerstatut, dass kein der Berliner Innung Angehörender Kürschnerwaren in Berlin kaufen und verkaufen darf. Das Siegel zeigt zwei Bären als beiderseitige Schildhalter des brandenburgischen Adlers mit Helm und Helmzier. Es trägt die lateinische Inschrift: »Sigillum Burgensium de Berlin sum« - das Siegel der Bürger von Berlin bin ich. Dieses Siegel wird heute als Vorläufer des Berliner Stadtwappens bezeichnet.

Eine eigentliche Berliner Gründungsurkunde existiert nicht. Man kann auch keine gesicherte Aussage darüber machen, woher der Bär als Berliner Siegel- bzw. Wappentier kommt. Beachtlich ist die Zahl der Theorien; eine möchte ihn mit Albrecht dem Bären, dem berühmtesten der Askanier, in Verbindung setzen, eine andere eine Beziehung zum Ortsnamen Berlin herstellen. Wieder eine andere sieht den Bären als ein damals beherrschendes Raubtier unserer Wälder.

Das Stadtsiegel von 1280 und seine späteren Wappen waren hinfort stets Ausdruck der stadtpolitischen Situation; das Wappentier Bär - in welcher Gestalt auch immer - wurde zum Kennzeichen für die Stadt. Eine Urkunde des Berliner Rates aus dem Jahre 1338 zeigt den Bären in der Mitte des Siegelmedaillons. Am Hals des Bären befindet sich ein Band, das einen Schild mit dem brandenburgischen Adler wie einen Drachen hinter sich herzieht. Dieses sogenannte Sekretsiegel (Secretum Civitatis Berlin) findet sich auch noch auf der Unterwerfungsurkunde des Jahres 1448, als ein Aufruhr der Berliner Bürger gegen die Hohenzollern niedergeschlagen wurde und die bürgerliche Selbständigkeit endete. Fortan diente die Stadt den Hohenzollern als Residenz.

Die veränderte politische Situation fand ihren Ausdruck in einem neuen Siegel; es zeigt den landesherrlichen Adler, der sich auf dem Rücken des auf allen Vieren schreitenden Bären - gleichsam reitend - festkrallt und gewissermaßen Ausdruck der Unterwerfung der Stadt unter die Herrschaft der Kurfürsten der Hohenzollern ist. Das Siegel hatte bis 1700 Bestand; es wurde - leicht modifiziert - bis 1709 benutzt. Für den Zeitraum von 1618 bis 1709 existieren Urkunden, die ein Siegel mit der Aufschrift »Civitas Berlin« führen. Das Siegel zeigt nur den Bären in halbaufgerichteter Pose - möglicherweise ein Zeichen für die gewachsene Bedeutung der Residenzstadt Berlin. Von 1640 bis 1688 machte der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm das Kurfürstentum Brandenburg zu einem bedeutenden Staatswesen in Mitteleuropa. Der Aufstieg Brandenburg-Preußens wurde bestätigt durch die Krönung des Kurfürsten Friedrich III. zum König Friedrich 1. in Preußen.

Die Doppelstadt Berlin und Cölln zählte um die Jahrhundertwende 29000 Einwohner, darunter mehrere tausend Hugenotten aus Frankreich. Das war für die damalige Zeit eine beachtliche Einwohnerzahl. Neue Vorstädte entstanden: Friedrichswerder, Dorotheenstadt und Friedrichstadt. Am 1.Januar 1710 wurden sie mit Berlin und Cölln durch königlichen Erlass zu einer Stadt zusammengeschlossen mit insgesamt 55 000 Einwohnern. Am 6. Februar 1710 verordnete man ein neues Wappen und Siegel für die Einheitsgemeinde. Es ist ein in drei weiße Felder geteilter Schild; die beiden oberen zeigen den schwarzen preußischen und den roten brandenburgischen Adler. Im unteren Feld schreitet der Bär aufrecht; er trägt ein Halsband. Über dem Schild, das von Laubornamenten umrahmt ist, befindet sich der »Souveraine Churhut«, die Krone des aus dem Kurfürstentum aufgestiegenen preußischen Königreiches.

1839 wurde das Wappen modifiziert; statt der Kurkrone der Hohenzollern über dem Bärenschild erscheint eine Mauerkrone. So wird es auch als Stadtwappen charakterisiert. Es zierte in der Folge die Amtsketten des Oberbürgermeisters und des Stadtverordnetenvorstehers. Selbstbewusstsein des Berliner Magistrats dokumentierte sein Beschluss vom 1. Oktober 1875: Der Bär wurde von seinem Halsband befreit - inzwischen war Berlin Hauptstadt des Deutschen Kaiserreiches geworden (1871). Dies sowie die Tatsache, dass Berlin am 30.Juli 1883 aus der Mark Brandenburg ausschied und zu einem eigenen Verwaltungsbezirk aufrückte, ließen im Magistrat intensive Diskussionen aufkommen, ein neues Wappen zu schaffen.

Die Entwicklung einer Stadtflagge begann mit der Festsetzung von Schwarz-Rot-Weiß als Stadtfarben durch die Stadtverordneten am 19. Dezember 1861. Flaggen in diesen Farben wurden jedoch im wilhelminischen Kaiserreich, dessen Flagge Schwarz-Weiß-Rot war, oft als verkehrt angeordnete Reichsfarben missdeutet. Deshalb ersetzte sie der Magistrat am 14. Juni 1911 durch eine neue Stadtflagge mit dem heutigen Muster, das die ursprünglichen Farben Rot-Weiß mit dem Bären kombinierte. Diese Flagge wurde zum ersten Mal am 6. März 1913 über dem Rathaus gehisst. Mit geringfügigen stilistischen Änderungen ist sie bis heute die Stadtflagge geblieben. Seit Abschaffung der Monarchie in Deutschland 1918 setzte sich der Bär als einziges Wappenbild durch. Die dynastischen Embleme wie der preußische und der brandenburgische Adler waren überflüssig geworden. Durch Eingemeindungen wuchs Berlin 1920 etwa auf seine bekannten Flächenmaße.

Doch währte die erste deutsche Demokratie nur bis zur »~ Machteergreifung« des nationalsozialistischen Unrechtsregimes am 30. Januar 1933. Die Nationalsozialisten erlegten der Hauptstadt das »Führerprinzip« auf und benutzten Berlin bis 1945 als Herrschaftszentrum. Nachdem die sowjetische Besatzungsmacht und die SED im östlichen Teil Deutschlands und Berlins die Diktatur der kommunistischen Partei erzwungen hatten, sahen sie sich 1961 genötigt, das Regime mit Mauer und Stacheldraht zu stabilisieren. 1989 brach es unter dem Druck der Bevölkerung endgültig zusammen.

Im Berlin der Gegenwart stehen die Stadt und ihr Wappen inmitten des deutschen Einigungsprozesses. Dort spiegeln sich sowohl die Fortschritte auf dem Weg zur Normalität konzentriert wider als auch die tiefgreifenden Umbrüche und Probleme, die das Zusammenwachsen des jahrzehntelang Getrennten mit sich bringt. Infolge der Entscheidung, Berlin wieder zur Hauptstadt zu bestimmen, und des Bundestagsbeschlusses vom 20. Juni 1991, Parlament und Regierung nach Berlin zu verlegen, wird sich die vergrößerte Bundesrepublik zunehmend in dieser Stadt darstellen - an einem Ort, wo sich wie unter einem Vergrößerungsglas verfolgen lässt, mit welchem Tempo die »innere« Einheit vorankommt.

Als Bundesland formt Berlin diesen Prozess mit, vielleicht einmal vereint mit Brandenburg. Nach wie vor symbolisieren die Farben Weiß-Rot die Verbindung mit dem Umland, und der Einigungsvertrag vom 31. August 1990 sieht die Möglichkeit einer erleichterten Neugliederung für den Raum Berlin/Brandenburg vor. Falls die Parlamente und die Wähler beider Länder zustimmen, würde Berlin dann nach dem gegenwärtigen Verhandlungsstand Stadt in einem neuen Land.

Quelle:
Karlheinz Lau