Berlin
Der aufrecht schreitende Bär ist das bekannte Wappen von Berlin,
eine Art Markenzeichen für die Stadt und ihre Bewohner. In vielfältiger Weise
kommt das zum Ausdruck. Es sei nur auf die zahlreichen Meilensteine in
verschiedenen Orten hingewiesen, wo ein Bär die Entfernung nach Berlin anzeigt.
Im Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin vom 13. Mai 1954
heißt es: »Das Landeswappen zeigt in silbernem (weißem) Schilde einen
aufgerichteten schwarzen Bären mit roter Zunge und roten Krallen. Auf dem Schild
ruht eine goldene, fünfblättrige Laubkrone, deren Stirnreif aus Mauerwerk mit
einem Tor in der Mitte ausgestattet ist.« Eine Verordnung aus demselben Jahre
regelt, dass das große Landessiegel das Landeswappen zeigt, umgeben von einem
Laubkranz. Die Laubkrone soll die Stadt-Land-Eigenschaft Berlins
versinnbildlichen.
Der »Stadtstaat« Berlin ist heute ein reguläres
Bundesland und darüber hinaus wieder die deutsche Hauptstadt. Wie Deutschland
insgesamt, war Berlin über Jahrzehnte geteilt. Wiederholt hatten die DDR und die
UdSSR versucht, die Bärenfahne in Berlin (West) zum »Nationalemblem« einer
»Selbständigen politischen Einheit Westberlin« hochzustilisieren, d.h. die
Bindungen der Stadt an die Bundesrepublik und die westliche Welt auszuhöhlen.
Der demokratische Umbruch in der DDR und in Berlin (Ost) 1989 mündet am
3. Oktober 1990 in die Vereinigung. Ihr folgten am 2. Dezember 1990 die
Gesamtberliner Wahlen zum Abgeordnetenhaus. Auf seiner ersten Sitzung am 24.
Januar 1991 beschloss das neue Landesparlament, die Verfassung von Berlin, die
bis dahin nur im Westteil angewandt werden konnte, vorläufig - bis zum Abschluss
einer Überarbeitung - für die ganze Stadt in Kraft zu setzen. Damit gelten die
Vorschriften über die Hoheitszeichen einheitlich für das ganze Land Berlin. Die
Zeit, in der zwei verschiedene Wappen im West- und im Ostteil die unnatürliche
Trennung widerspiegelten, ist endgültig überwunden.
Im Jahre 1945,
unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, war die Teilung nicht
vorauszusehen. Im ersten Entwurf einer Verfassung vom Januar 1946 des -von der
sowjetischen Militärregierung im Mai 1945 eingesetzten - Magistrats heißt es in
Artikel 1: »Berlin führt Wappen, Siegel und Flagge mit dem Bären. Die
Einzelheiten werden in einer Verordnung geregelt.« Dies wurde in der von den
vier Alliierten erlassenen vorläufigen Verfassung von Groß-Berlin vom 13. August
1946 bestätigt. Seinerzeit gab es noch eine funktionierende Viermächteverwaltung
der Stadt, zumindest herrschte Konsens, am Bären als altem Symbol festzuhalten.
Die Beratungen der angekündigten Verordnung im Verfassungsausschuss der noch
Gesamtberliner Stadtverordnetenversammlung waren kompliziert, langwierig und
zogen sich hin bis in das Jahr 1948. Auf der Festsitzung der
Stadtverordnetenversammlung zum 100. Jahrestag der Revolution von 1848 am 18.
März 1948 wurde berichtet, dass es über die Ausformung des Bären-Wappens noch
erhebliche Meinungsverschiedenheiten gäbe, so dass ein Wettbewerb ausgeschrieben
wurde.
Durch die sich abzeichnende Spaltung - am 24.Juni 1948 begann die
Blockade der Westsektoren Berlins - konnten gemeinsame, Gesamtberliner
Entscheidungen nicht mehr erreicht werden. Am 6. September 1948 wurde die
Gesamtberliner Stadtverordnetenversammlung in ihrem Tagungsort, dem neuen
Stadthaus in Berlin (Ost), durch die Kommunisten gesprengt, und die
demokratischen Parteien sahen sich gezwungen, ihren Versammlungsort in die
Westsektoren zu verlegen, wo sie ohne Beteiligung der Kommunisten tagten. Am 5.
Dezember 1948 fanden in den Westsektoren Wahlen statt, aus denen am 1. Januar
1949 die erste Stadtregierung hervorging, deren Kompetenz sich nur auf Berlin
(West) erstrecken konnte. Oberbürgermeister wurde der bis heute vielen Berlinern
in Ost und West als Symbolgestalt geltende und unvergessene Ernst Reuter. Am 1.
September 1950 trat anstelle der 1946 entworfenen vorläufigen Verfassung von
Groß-Berlin die Verfassung von Berlin in Kraft. Sie bestimmt
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im Artikel 1: | |
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(1) Berlin ist ein deutsches Land und zugleich eine Stadt. | |
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(2) Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. | |
im Artikel 5: | |
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Berlin führt Flagge, Wappen und Siegel mit dem Bären, die Flagge mit den Farben Weiß-Rot. | |
Die Farben Weiß und Rot entsprachen den Landesfarben der
umliegenden Mark Brandenburg, die allerdings seit 1952 als politische
Verwaltungseinheit zunächst nicht mehr existierte. (1952 wurden in der DDR die
Länder abgeschafft, an ihre Stelle traten Bezirke.) Die Verfassung von 1950
bezeichnet Berlin als Land der Bundesrepublik Deutschland, was durch den Artikel
23 des Grundgesetzes bestätigt wird. Diese verfassungsrechtliche Feststellung
wurde während der Teilung allerdings eingeschränkt durch die Rechte und
Verantwortlichkeiten der Siegermächte aus der Kriegs- und Nachkriegszeit für
ganz Berlin.
Die Artikel 1 und 5 der Verfassung von 1950 machten eine
neue Konzeption des Berliner Wappens notwendig. Namhafte Berliner Künstler und
Heraldiker wurden zu einem Wettbewerb eingeladen. Eine Kommission unter Leitung
des Regierenden Bürgermeisters Ernst Reuter, der so bekannte Künstler wie Renee
Sintenis, Richard Scheibe und Max Taut angehörten, trat zusammen; der von ihr
bevorzugte Entwurf wurde im Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin vom
13. Mai 1954 allerdings nicht beschrieben. Die goldene Volks- oder Laubkrone mit
einem Mauerwerk als Stirnreif über dem aufrecht schreitenden Bären dokumentiert
die republikanische Verfassung des Landes Berlin, das zugleich Stadt ist.
In Berlin (Ost) zeigte das Stadtwappen in Silber einen schwarzen Bären
mit roter Zunge und Bewehrung. Darüber befand sich eine fünftürmige rote
Mauerkrone. Es wurde daher auch als sogenanntes \Mauerwappen bezeichnet. Es ging
auf einen Entwurf von Professor Sigmund von Weech aus dem Jahre 1934 zurück. Im
Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland waren in der DDR Stadtwappen keine
amtlichen, gültigen und rechtskräftigen Hoheitszeichen; sie erschienen auch
nicht in den Siegeln der Städte. Die Siegelordnung der DDR vom 28. Mai 1953
erklärte für die Dienstsiegel der Städte und der Gemeinden das Staatsemblem der
DDR als verbindlich.
Im Jahre 1987 beging die Stadt Berlin ihr
7sojähriges Jubiläum. Dies war ein Anlas, auch die Geschichte des Stadtwappens
zu beschreiben. Sie ist Spiegel der Entwicklung von der Gründung der Stadt über
die kurfürstliche und dann königliche Residenz Preußens, über die Hauptstadt des
Deutschen Kaiserreiches ab 1871, die Hauptstadt der Weimarer Republik, die
Hauptstadt des sogenannten »Dritten Reiches« bis heute.
Mit Datum vom
28. Oktober 1237 wird Cölln, die Schwesterstadt Berlins, erstmals urkundlich
erwähnt. Genaugenommen war also Cölln der Bezugspunkt für die 750-Jahr-Feier.
Erst 1244 wird der Name Berlin urkundlich erwähnt. Beide Orte bildeten in ihrer
Gründungsphase günstig gelegene Kaufmannssiedlungen im sumpfigen Gebiet der
Spreeniederungen zwischen den Höhen des Barnim und des Teltow. Dort kreuzten
sich wichtige Fernstraßen nach Spandau, Leipzig und Frankfurt an der Oder.
Das 13. Jahrhundert war die Zeit der deutschen Ostsiedlung; Träger in
der späteren Mark Brandenburg war u. a. das Fürstengeschlecht der Askanier, die
um 1230 das Gebiet der Landschaften des Barnim und des Teltow erwarben, d.h. das
Territorium des heutigen Berlin. Im 13. Jahrhundert wurden zahlreiche märkische
Städte gegründet; neben Cölln und Berlin sind als weitere Beispiele zu nennen:
Belzig, Bernau, Eberswalde, Frankfurt an der Oder, Neuruppin oder Wriezen. Alle
diese Städte waren rechtsfähige Korporationen und hatten somit das Recht, zur
Beurkundung ihrer Rechtsgeschäfte und amtlichen Anordnungen ein Siegel zu
führen. Das bedeutete, dass Verträge nicht durch Unterschriften, sondern durch
Siegel bzw. deren Abdruck in Wachs Rechtskraft erhielten. Die Siegel wurden von
der Obrigkeit, den askanischen Fürsten, verliehen.
Um die Siegel der
einzelnen Städte zu unterscheiden, erhielten sie neben dem königlichen oder
fürstlichen Wappen spezielle Stadtsymbole - wie die Stadt Strausberg bei Berlin
den Strauß oder Eberswalde den Eber, Jüterbog den Bock und Berlin eben den
Bären. Stadtwappen sind seit etwa 1300 überliefert. Sie entstanden nicht selten
durch Übernahme des in den Stadtsiegeln enthaltenen Siegelbildes. Ab dem 16.
Jahrhundert wurde es dann generell Brauch, dass Städte Stadtwappen annahmen, sei
es aus eigener Machtvollkommenheit, sei es durch Verleihung des Wappenbriefes
durch den Landesherren. Im Laufe der Entwicklung hat sich das Verhältnis von
Stadtsiegel und Stadtwappen also umgekehrt. War in der Gründungsphase der
märkischen Städte erst das Siegel, dann das Wappen da, so ist es nunmehr - und
das gilt bis in die Gegenwart - bei Stadterhebungen umgekehrt.
Das
älteste uns bekannte Berliner Siegel stammt aus dem Jahre 1253. Es zeigt als
Wappentier den markgräflichbrandenburgischen Adler unter einem mit drei
spitzbedachten Zinnentürmen umgebenen Stadttor. Es trägt die Umschrift in
gotischen Versahen: »Sigillum de Berlin Burgensis«. Mit einer Urkunde stattete
Markgraf Johann 1. die durch ihn gegründete Stadt Frankfurt an der Oder mit dem
Berliner Recht aus. Die entscheidenden Sätze dieser Rechtsbelehnung lauten:
»Wenn nun die sieben Jahre der Freiheit, die wir derselben Stadt von dem
nächsten Martinsfest an vorher gegeben haben, zu Ende sind, wollen wir, dass
sich die Stadt eben des Rechts erfreue, wie die Stadt Berlin und daran genügen
lasse.« Die Urkunde befindet sich heute in Frankfurt an der Oder.
Interessanterweise erscheint diesem ältesten überlieferten Siegel der »Berliner
Bär« noch nicht. Das geschieht erstmals im Jahre 1280. Der Rat der Stadt Berlin
bestätigt am 22. März 1280 im sogenannten Kürschnerstatut, dass kein der
Berliner Innung Angehörender Kürschnerwaren in Berlin kaufen und verkaufen darf.
Das Siegel zeigt zwei Bären als beiderseitige Schildhalter des brandenburgischen
Adlers mit Helm und Helmzier. Es trägt die lateinische Inschrift: »Sigillum
Burgensium de Berlin sum« - das Siegel der Bürger von Berlin bin ich. Dieses
Siegel wird heute als Vorläufer des Berliner Stadtwappens bezeichnet.
Eine eigentliche Berliner Gründungsurkunde existiert nicht. Man kann
auch keine gesicherte Aussage darüber machen, woher der Bär als Berliner Siegel-
bzw. Wappentier kommt. Beachtlich ist die Zahl der Theorien; eine möchte ihn mit
Albrecht dem Bären, dem berühmtesten der Askanier, in Verbindung setzen, eine
andere eine Beziehung zum Ortsnamen Berlin herstellen. Wieder eine andere sieht
den Bären als ein damals beherrschendes Raubtier unserer Wälder.
Das
Stadtsiegel von 1280 und seine späteren Wappen waren hinfort stets Ausdruck der
stadtpolitischen Situation; das Wappentier Bär - in welcher Gestalt auch immer -
wurde zum Kennzeichen für die Stadt. Eine Urkunde des Berliner Rates aus dem
Jahre 1338 zeigt den Bären in der Mitte des Siegelmedaillons. Am Hals des Bären
befindet sich ein Band, das einen Schild mit dem brandenburgischen Adler wie
einen Drachen hinter sich herzieht. Dieses sogenannte Sekretsiegel (Secretum
Civitatis Berlin) findet sich auch noch auf der Unterwerfungsurkunde des Jahres
1448, als ein Aufruhr der Berliner Bürger gegen die Hohenzollern
niedergeschlagen wurde und die bürgerliche Selbständigkeit endete. Fortan diente
die Stadt den Hohenzollern als Residenz.
Die veränderte politische
Situation fand ihren Ausdruck in einem neuen Siegel; es zeigt den
landesherrlichen Adler, der sich auf dem Rücken des auf allen Vieren
schreitenden Bären - gleichsam reitend - festkrallt und gewissermaßen Ausdruck
der Unterwerfung der Stadt unter die Herrschaft der Kurfürsten der Hohenzollern
ist. Das Siegel hatte bis 1700 Bestand; es wurde - leicht modifiziert - bis 1709
benutzt. Für den Zeitraum von 1618 bis 1709 existieren Urkunden, die ein Siegel
mit der Aufschrift »Civitas Berlin« führen. Das Siegel zeigt nur den Bären in
halbaufgerichteter Pose - möglicherweise ein Zeichen für die gewachsene
Bedeutung der Residenzstadt Berlin. Von 1640 bis 1688 machte der Große Kurfürst
Friedrich Wilhelm das Kurfürstentum Brandenburg zu einem bedeutenden Staatswesen
in Mitteleuropa. Der Aufstieg Brandenburg-Preußens wurde bestätigt durch die
Krönung des Kurfürsten Friedrich III. zum König Friedrich 1. in Preußen.
Die Doppelstadt Berlin und Cölln zählte um die Jahrhundertwende 29000
Einwohner, darunter mehrere tausend Hugenotten aus Frankreich. Das war für die
damalige Zeit eine beachtliche Einwohnerzahl. Neue Vorstädte entstanden:
Friedrichswerder, Dorotheenstadt und Friedrichstadt. Am 1.Januar 1710 wurden sie
mit Berlin und Cölln durch königlichen Erlass zu einer Stadt zusammengeschlossen
mit insgesamt 55 000 Einwohnern. Am 6. Februar 1710 verordnete man ein neues
Wappen und Siegel für die Einheitsgemeinde. Es ist ein in drei weiße Felder
geteilter Schild; die beiden oberen zeigen den schwarzen preußischen und den
roten brandenburgischen Adler. Im unteren Feld schreitet der Bär aufrecht; er
trägt ein Halsband. Über dem Schild, das von Laubornamenten umrahmt ist,
befindet sich der »Souveraine Churhut«, die Krone des aus dem Kurfürstentum
aufgestiegenen preußischen Königreiches.
1839 wurde das Wappen
modifiziert; statt der Kurkrone der Hohenzollern über dem Bärenschild erscheint
eine Mauerkrone. So wird es auch als Stadtwappen charakterisiert. Es zierte in
der Folge die Amtsketten des Oberbürgermeisters und des
Stadtverordnetenvorstehers. Selbstbewusstsein des Berliner Magistrats
dokumentierte sein Beschluss vom 1. Oktober 1875: Der Bär wurde von seinem
Halsband befreit - inzwischen war Berlin Hauptstadt des Deutschen Kaiserreiches
geworden (1871). Dies sowie die Tatsache, dass Berlin am 30.Juli 1883 aus der
Mark Brandenburg ausschied und zu einem eigenen Verwaltungsbezirk aufrückte,
ließen im Magistrat intensive Diskussionen aufkommen, ein neues Wappen zu
schaffen.
Die Entwicklung einer Stadtflagge begann mit der Festsetzung
von Schwarz-Rot-Weiß als Stadtfarben durch die Stadtverordneten am 19. Dezember
1861. Flaggen in diesen Farben wurden jedoch im wilhelminischen Kaiserreich,
dessen Flagge Schwarz-Weiß-Rot war, oft als verkehrt angeordnete Reichsfarben
missdeutet. Deshalb ersetzte sie der Magistrat am 14. Juni 1911 durch eine neue
Stadtflagge mit dem heutigen Muster, das die ursprünglichen Farben Rot-Weiß mit
dem Bären kombinierte. Diese Flagge wurde zum ersten Mal am 6. März 1913 über
dem Rathaus gehisst. Mit geringfügigen stilistischen Änderungen ist sie bis
heute die Stadtflagge geblieben. Seit Abschaffung der Monarchie in Deutschland
1918 setzte sich der Bär als einziges Wappenbild durch. Die dynastischen Embleme
wie der preußische und der brandenburgische Adler waren überflüssig geworden.
Durch Eingemeindungen wuchs Berlin 1920 etwa auf seine bekannten Flächenmaße.
Doch währte die erste deutsche Demokratie nur bis zur »~
Machteergreifung« des nationalsozialistischen Unrechtsregimes am 30. Januar
1933. Die Nationalsozialisten erlegten der Hauptstadt das »Führerprinzip« auf
und benutzten Berlin bis 1945 als Herrschaftszentrum. Nachdem die sowjetische
Besatzungsmacht und die SED im östlichen Teil Deutschlands und Berlins die
Diktatur der kommunistischen Partei erzwungen hatten, sahen sie sich 1961
genötigt, das Regime mit Mauer und Stacheldraht zu stabilisieren. 1989 brach es
unter dem Druck der Bevölkerung endgültig zusammen.
Im Berlin der
Gegenwart stehen die Stadt und ihr Wappen inmitten des deutschen
Einigungsprozesses. Dort spiegeln sich sowohl die Fortschritte auf dem Weg zur
Normalität konzentriert wider als auch die tiefgreifenden Umbrüche und Probleme,
die das Zusammenwachsen des jahrzehntelang Getrennten mit sich bringt. Infolge
der Entscheidung, Berlin wieder zur Hauptstadt zu bestimmen, und des
Bundestagsbeschlusses vom 20. Juni 1991, Parlament und Regierung nach Berlin zu
verlegen, wird sich die vergrößerte Bundesrepublik zunehmend in dieser Stadt
darstellen - an einem Ort, wo sich wie unter einem Vergrößerungsglas verfolgen
lässt, mit welchem Tempo die »innere« Einheit vorankommt.
Als Bundesland
formt Berlin diesen Prozess mit, vielleicht einmal vereint mit Brandenburg. Nach
wie vor symbolisieren die Farben Weiß-Rot die Verbindung mit dem Umland, und der
Einigungsvertrag vom 31. August 1990 sieht die Möglichkeit einer erleichterten
Neugliederung für den Raum Berlin/Brandenburg vor. Falls die Parlamente und die
Wähler beider Länder zustimmen, würde Berlin dann nach dem gegenwärtigen
Verhandlungsstand Stadt in einem neuen Land.
Quelle:
Karlheinz Lau