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großes Wappen

kleines Wappen


Hamburg

Drei Türme, die nicht fallen
Staatswappen sind zum großen Teil aus der Tradition der deutschen Fürstenwappen entstanden. Adler, Bär, Löwe und andere starke, man könnte auch sagen aggressive Tiere sind wichtiger Bestandteil. Das Hamburger Staatswappen steht in einer anderen Tradition, nämlich der Tradition der deutschen Städtewappen. Wie bei vielen anderen Städten auch geht der Ursprung des Hamburger Wappens auf alte städtische Siegel aus dem 12./13.Jahrhundert zurück1. Schon die norddeutschen Hohlpfennige Ende des 12.Jahrhunderts zeigten ein Bauwerk mit drei Türmen, aber diese Münzen waren nicht städtisch, sondern solche des Erzbischofs von Bremen und der Grafen von Holstein2.

In eben dieser Zeit - 1190 - gab es die ersten Bestrebungen der Hamburger Bürger, sich von der Oberhoheit des Grafen freizumachen, ein sich selbst ergänzender Rat wurde gewählt. Im Verlauf des 13.Jahrhunderts gelang es dem Rat der Stadt, immer mehr Rechte an sich zu ziehen; 1325 war die städtische Selbstverwaltung gesichert. Doch auch die Rolle des Rates änderte sich: vom »Vermittler zwischen Landesherrn und Bürgerschaft« wurde er zur Obrigkeit, der gegenüber auch die Bürger eine Vertretung brauchten3. Das Wappen wurde eine Hamburger Angelegenheit und somit landesherrlichen Einflüssen entzogen.

Das Siegel- und spätere Wappenbild zeigt die Stadt- bzw. Burgmauer mit drei Türmen, über diesen befinden sich rechts und links je ein Stern und in der Mitte ein Kreuz. Der mittlere Turm mit dem Kreuz könnte, einigen Siegeln zufolge, auch die erzbischöfliche Kathedrale darstellen. Das Tor in der Mitte wurde mal offen, mit und ohne Fallgitter, häufig aber auch geschlossen gezeigt, endgültig wurden die Flagge und das Wappen, letzteres mit geschlossenem Tor, durch Senatsentscheid 1834 in der noch heute gültigen Form beschlossen4. Als im Jahre 1984 der Hamburger Öffentlichkeit auffiel, dass das große Stadtwappen im Rathaus (1897 fertiggestellt) ein geschlossenes Tor, das kleine am Turm ein offenes zeigte, löste dies eine heftige Debatte aus. Historiker interpretierten aus dem geschlossenen Tor die Wehrhaf tigkeit der Stadt, doch die wohl originellste Deutung kam von dem Satiriker Gabriel Laub: »Das Tor ist zu, damit keiner die Pfeffersäcke forttragen kann. Das Wappen mit dem offenen Tor stammt wohl aus einer Zeit, in der den Bürgern der Senat gestohlen bleiben konnte.«5

Aber nicht immer war die Einstellung gegenüber dem Hoheitszeichen so frivol. Im 16. und 17. Jahrhundert gab es Versuche, das Wappenbild christlich zu interpretieren. Eine Abbildung zeigt die Jungfrau Maria im geöffneten Tor6, 1552 heißt es in einer Dedikation an Bürgermeister und Senat7:

Diß sind drei Türn/ vernem dabei
Die heyligen Namen Gottis drei/
Eyns Wesens/ Macht und Hehrligkeit/
Die heylige Dreyfaltigkeyt.
Das glaubt die gantze Christenheyt
Und lebt dadurch in ewigkeyt.

Auch die älteste erhaltene farbige Abbildung des Wappens (etwa 1460) stellt ein religiöses Motiv dar: einen Diener des Senats, betend vor der Jungfrau Maria. Hier ist das Wappenbild, das Tor, in tiefem Purpurrot coloriert - fast 500 Jahre wurde das Tor bzw. die Burg als naturfarbener Ziegelrohbau dargestellt1. Damit reiht sich Hamburg selbst in die freien Reichsstädte ein, die die Farben rot und weiß als Wappenfarben führten. Bis heute sind diese beiden Farben die Grundfarben des Wappens geblieben, auch wenn es einen Wechsel im Gebrauch beider Farben gegeben hat.

In allen Darstellungen bis hinein in das 18.Jahrhundert zeigt sich das gleiche Bild: rotes Tor (häufig Burg genannt) auf weißem (silbernen) Grund. Außer den kleinen Abwandlungen der Darstellung taucht in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts das erste Mal das sogenannte »mittlere« Wappen auf, geschmückt mit Helm, Pfauenfedern und weißen Fähnlein mit roter Burg. Die wappenhaltenden »widersehenden« Löwen des großen Landeswappens waren - nach Abbildungen zu urteilen - spätestens im 16.Jahrhundert in Nachahmung fürstlicher Wappen dem Wappen beigefügt worden.

Rot war die vorherrschende Farbe des offiziellen Hamburg: auf den Flaggen der Seeschiffe, den Fahnen der Bürgerwache, den Kommandostäben der Feuerwehr, ja selbst auf den Wappen der Fässer im Ratsweinkeller9. Erst 1835 wurde weiß die offizielle Farbe für das Tor, rot für den Schild. Man passte sich damit der Farbzusammenstellung an, wie sie in den meisten benachbarten Landschaften und Städten üblich war.

In diesem Jahrhundert interpretiert in der »unchristlichsten Stadt des Reichs« 10 niemand mehr das Wappen aus christlicher Tradition, vielmehr verhielten sich die Nachfahren ähnlich wie der Kaufmann, der im 18.Jahrhundert nach dem Grabmal des in Hamburg begrabenen Papstes Benedikt V. (gest. 965) gefragt wurde und der geantwortet haben soll: »Wat geiht mi de Papst an, ik ga na de Börs.«11

Die rote Farbe sollte dann im 19. Jahrhundert die Gemüter noch heftig erregen, denn Hamburg wurde im letzten Drittel des Jahrhunderts die Hochburg der deutschen Sozialdemokratie. Diese benutzte mit Vorliebe rote Fahnen zu Umzügen und rote Schleifen und Blumen bei Leichenbegängnissen. Die preußischen Proteste bei sozialdemokratischen Leichenbegängnissen gaben Anlas zu Stellungnahmen des Polizeiinspektors Schröder, in denen er den Polizeisenator darauf hinwies, dass nun einmal die Hamburger Farben rot und weiß seien und Hamburger Polizeibeamte »keine zu große Angst vor der roten Farbe (besonders in Verbindung mit anderen Farben) haben und sich des alten gemütlichen hamburger Tons befleißigen« sollten 12.

Im Gegensatz zum stockkonservativen Preußen hatte man in Hamburg die »sozialdemokratischen Umtriebe« so lange toleriert, wie Handel und erbgesessene Bürgerschaft und die Bank, die »silberne Seele der Stadt« 13 nicht tangiert wurden. Die Bank und die Silberwährung, die beiden »heiligsten« Güter Hamburgs im 19. Jahrhundert, standen damals im öffentlichen Bewusstsein wohl eher im symbolischen Zusammenhang mit dem silbernen Hintergrund des Wappens. »Hier wird die Geschäftigkeit als eine Haupttugend, Gewinn als das höchste menschliche Glück betrachtet«14, stellte ein Reisender im Jahre 1831 fest.

Dieser Mentalität entsprach es aber ebenfalls, dass man auch den Arbeitern zunächst die Vertretung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Interessen als legitim zubilligte und damit zur Zeit der Verfolgungen unter dem Sozialistengesetz Hamburgs Haltung in zunehmendem Maße von Preußen missbilligt wurde. Eine »gewisse lauere Auffassung« von der Gefährlichkeit der Sozialdemokratie bei der Hamburger Bevölkerung sei dadurch gewissermaßen erklärlich, meinte der Oberpräsident von Schleswig, dass in einem republikanischen Staatswesen das »persönliche Staatsoberhaupt« fehle und »naturgemäß auch der einzelne Staatsbürger« und selbst der einzelne Beamte in den Feinden des Königtums nicht im gleichen Grade wie im monarchischen Staate auch seine »eigenen geschworenen Gegner« sehe15. Bismarck setzte auch für Hamburg den sogenannten »Kleinen Belagerungszustand« durch, und über hundert Sozialdemokraten wurden ausgewiesen. Damit wurde das Hamburger Wappen zum Gegenstand der Karikatur. (Abb.)

Das Hamburgische Wappen unter dem kleinen Belagerungszustand (»Der wahre Jacob«, Nr. 12, 1880)

In einer solchen Atmosphäre war es leichter als anderswo, sich freiheitlichen politischen Entwicklungen anzupassen. 1848 hatte man für die Flagge ganz schnell die Farben Schwarz-Rot-Gold mit Hamburgs Wappen auf dem roten Streifen übernommen. Im November 1918 standen die Hamburger Symbole nicht mehr zur Debatte. Die rote Fahne am Rathaus verschwand bald wieder. Man einigte sich sowohl auf seiten der Revolutionäre wie auch des Senats im November 1918 sehr schnell. Zunächst wurde der Senat - unblutig - abgesetzt, aber als mit dem Verlust der »Kreditfähigkeit« Hamburgs gedroht wurde, setzte man Senat und Bürgerschaft »unbeschadet der Ausübung der politischen Gewalt durch den Arbeiter- und Soldatenrat« wieder ein16.

Die »plutokratische« Republik17, nunmehr in der Revolution von 1918 eine demokratische geworden, stand fest zur Weimarer Verfassung. So gab es 1926 eine Debatte in der Bürgerschaft über den Flaggenerlass, der den Handelsschiffen erlaubte, die zu Recht als antirepublikanisch angesehenen Farben Schwarz-Weiß-Rot als Gösch zu führen, und der Senat wurde aufgefordert, auf die Aufhebung dieser Verordnung hinzuwirken18.

Der Verfassungstag wurde in Hamburg mit Pathos und Aufwand gefeiert. Am 11. August 1929 feierten Hamburgs Schulen im Stadtpark, und mehr als dreitausend Schüler sangen das Chorlied »Hamburg« von Gustav Falke, dessen letzte Strophe lautet:

Dreigetürmt trotzt Dein Wappen der Welt,
Von Hansenfaust fest hingestellt,
Drei Türme, die nicht fallen.
Hier kluger Rat, hier rasche Tat,
Hier Gottes Gnad vor allen.

Doch schon zwei Jahre später, 1931, konnten sich die republiktreuen Parteien SPD und DDP in Hamburg nicht mehr auf Mehrheiten stützen, und ähnlich wie im Reich gab es 1931 in Hamburg eine geschäftsführende Regierung, die mit Notverordnungen regieren musste.

Bei den unter Terror stattfindenden Reichstagswahlen 1933 und 1936 erzielte die NSDAP in Hamburg das ungünstigste Ergebnis im Vergleich zum Reich: 83,6 bzw. 95,8 Prozent (92,1 bzw. 99 Prozent im Reich). Die Wohnviertel mit traditionell proletarischem Sozialmilieu wiesen die höchste Ablehnungsquote auf. Brutales Durchgreifen der Sozialbehörden und der Gestapo in diesen Vierteln war die Folge19.

Mit den Gesetzen zur Gleichschaltung der Länder und der Einsetzung von Reichsstatthaltern schien auch die Reichsunmittelbarkeit der Stadt Hamburg schwer gefährdet. Im Rückgriff auf seit 1915 vorliegende Pläne zur Schaffung eines » Groß-Hamburg-Gesetzes « versuchten Bürgermeister Krogmann und Gauleiter Kaufmann unter Einbeziehung schleswig-holsteinischer Gemeinden sowie der Städte Altona, Wandsbek und Harburg-Wilhelmsburg die territoriale Vergrößerung der Hansestadt durchzusetzen. Mit Erfolg - am 1. April 1937 trat das Groß-Hamburg-Gesetz in Kraft. Damit hatte der zentrale totalitäre Staat die Frage entschieden, die bereits während des Ersten Weltkrieges diskutiert worden war, für die sich der Vorsitzende des Arbeiterrats eingesetzt hatte und deren erste Lösungsansätze Ende der zwanziger Jahre mit einem hamburgisch-preussischen Vertrag (preußisch-hamburgische Zusammenarbeit im Elbegroßraum) zustande gekommen waren. Das »Vier-Städte-Gebiet«, das unter dem Kleinen Belagerungszustand des Sozialistengesetzes (1880-1890) in der Ausprägung seiner politischen Kultur bereits als Einheit angesehen worden war, wurde nun auch staatsrechtlich eine Einheit.

Hamburg blieb auch nach 1945 Stadt und Staat zugleich. Erst jetzt konnte der tatsächliche Verwaltungsvollzug des »Groß-Hamburg-Gesetzes« durch Bildung von leistungsfähigen Bezirksverwaltungen in Gang gebracht werden. Bis heute aber gibt es Differenzen über die Kompetenzen und das Maß der Eigenständigkeit der sieben Bezirke. Gerade in »gewachsenen« Bezirken wie Harburg und Altona, aber auch dem schon länger Hamburg zugehörigen Bergedorf gibt es Traditionen und Eigenständigkeiten, die noch heute Bestand haben und damit zur liebenswerten Vielfalt der Hamburger Stadtteile beitragen.

Bomben, Krieg und Naziterror haben Hamburg schweren Schaden zugefügt. Die viertgrößte jüdische Gemeinde Deutschlands wurde zerschlagen. Unzählige aus dem Widerstand, insbesondere der Arbeiterbewegung, wurden ermordet. Im Kriege wurde Hamburg zu über 50 Prozent zerstört. 43 Millionen Kubikmeter Trümmer waren eine Hypothek, die man erst in zwanzig Jahren glaubte wegschaffen zu können. Unter diesen Bedingungen schrieb der Hamburger Poet Hans Leip in seinem Gedicht »Hamburg«:

Nun stand ich betroffen auf bröckelndem Pier,
sah kein Segel mehr ragen, kein Qualmwipfelblatt.
Wie warst du zerschlagen, du großgraue Stadt!

Hamburg hat für die Räumung der Trümmer wider Erwarten nur zehn Jahre statt der geschätzten zwanzig gebraucht. Es kamen Wiederaufbau, wirtschaftlicher Aufschwung, aber es gab auch neue Probleme. Dass diese Stadt aber die Kraft hat, mit ihren Problemen fertig zu werden, hatte Hans Leip schon 1945 gesehen, denn er fuhr in seinem Gedicht fort:

Doch wiederum stand ich im Dreitürmetor.
OSonne, da fand ich dich groß wie zuvor.
Da hörte ich sprechen: Sie schafft es, sie schafft,
sie ist nicht zu brechen, die hansische Kraft.

Ein wesentlicher Teil dieser Kraft ist sicherlich aus der freiheitlichen Tradition der alten Stadtrepublik abgeleitet. Der über dem Rathauseingang eingemeißelte Wahlspruch bezieht sich auch darauf: »Die Freiheit, die schwer die Alten errungen, trachte die Jugend würdig zu erhalten.«

Quellen:
Helga Kutz-Bauer

1

Gert Oswalt, Lexikon der Heraldik, Mannheim/Wien/Zürich 1984, Stichwort Städtewappen, 8.375.

2

Heinrich Reincke, Geschichte der hamburgischen Flagge, in: Hamburger Überseejahrbuch 1926, Hamburg 1926, 8.11.

3

Hans Wilhelm Eckardt, Privilegien und Parlament. Die Auseinandersetzung um das allgemeine und gleiche Wahlrecht in Hamburg, Hamburg 1980, 8.10. Graf Adolf III. erwirkte 1189 für die Hamburger Neustadt den »Freibrief« Barbarossas, mit welchem den Hamburgern verschiedene Vorrechte zugebilligt wurden. Dieser Freibrief - später mit Zusätzen versehen - wurde die Grundlage für die freiheitliche Entwicklung Hamburgs. Nur zweimal in der Geschichte mußte Hamburg seinen reichsunmittelbaren Status aufgeben: 1810-1814 durch die Einbeziehung in das französische Kaiserreich und 1934 bis 1945 während der NS-Periode. 1937 hatte Hamburg sogar das Wort »Freie« in seinem Namen streichen müssen.

4

Handbuch der Freien und Hansestadt Hamburg 1958, 8. 24.

5

Hamburger Abendblatt vom 8. September 1984.

6

Heinrich Reincke (Anm. 2), Abb. 6.

7

E. Körner, D. Erasmus Albers Aufenthalt in Hamburg, in: Zeitschrift des Vereins für hamburgische Geschichte, Bd. XV, 1. Heft, Hamburg 1910.

8

Heinrich Reincke (Anm. 2), 5. 14.

9

Ebd.

10

M.-E. Hilger, Die unchristlichste Stadt des Reichs, in: Volker Plagemann (Hrsg.), Industriekultur in Hamburg, München 1984. - 97 Prozent der Bevölkerung Hamburgs war 1890 evangelischen Glaubens.

11

Zit. bei Bernd Studt/Hans Olsen, Hamburg. Eine kurzgefaßte Geschichte der Stadt, Hamburg 1964, 5. 12.

12

StAH Cl VII Lit Lb No 28 c Vol. 9 Fasc. 5, 9.7. 1887.

13

Heinrich Heine, Deutschland. Ein Wintermärchen.

14

Hamburg 1831, hrsg. von Gesine Espig und Rüdiger Wagner, Hamburg 1981, 8.102.

15

Zit. bei Jürgen Jensen, Presse und politische Polizei, Hamburgs Zeitungen unter dem Sozialistengesetz 1878-1890, Hannover 1966, 5. 101.

16

Vgl. Volker Ullrich, Die verzögerte Reform. Vom Kriegsbeginn zur Novemberrevolution 1914-1918/19, 5. 77f., in: M. Asendorf/F. Kopitzsch/W. Steffani/ W. Tormin, Geschichte der Hamburgischen Bürgerschaft, Berlin 1984, 8.77.

17

Eine von den Liberalen und den Sozialdemokraten geforderte Wahlrechtsreform war 1906 gescheitert bzw. zugunsten der Besitzenden ins Gegenteil der Reformabsichten verkehrt worden; vgl. Abb. 2.

18

Axel Schildt/Arnold Sywottek, Die Bürgerschaft in der Weimarer Republik (1919-1933), in: M. Asendorf u. a. (Anm. 16), 8.88.

19

Manfred Asendorf, Diktatur und Bürokratie. Die Hamburger Sozialverwaltung nach Zerstörung der parlamentarischen Institutionen, in: M. Asendorf u. a. (Anm. 16).